Antrag eingereicht
- AfD will Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen
- Umsetzung ab Januar 2027 geplant
- Steuerliche Mindereinnahmen von 1,5-1,8 Milliarden Euro erwartet
Rundfunkbeitrag: AfD fordert steuerliche Entlastung bis zur Abschaffung
Hintergrund
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich pro Haushalt und brachte 2024 etwa 8,84 Milliarden Euro ein. Die AfD argumentiert, dass Rundfunkleistungen offiziell zum Existenzminimum gehören und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Während Bürgergeldempfänger vom Rundfunkbeitrag befreit sind, müssen andere Bürger den Beitrag aus bereits versteuertem Einkommen zahlen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland muss grundlegend reformiert und die ihn finanzierende Zwangsabgabe in Form des Rundfunkbeitrags abgeschafft werden.
— Antrag BT-Drs. 21/6027
Die AfD-Fraktion hat am 20. Mai 2026 einen Antrag zur steuerlichen Entlastung beim Rundfunkbeitrag vorgelegt. In der Bundestagsdrucksache 21/6027 fordert die Alternative für Deutschland die Berücksichtigung des Rundfunkbeitrags beim steuerlichen Existenzminimum.
Vereinfacht gesagt: Millionen Haushalte könnten künftig ihre Rundfunkgebühren von der Steuer absetzen und dadurch Geld sparen.
Kernforderungen des AfD-Antrags
Eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht im Zentrum des Antrags. Langfristig zielt die Abschaffung des Rundfunkbeitrags ab. Als Übergangslösung sieht der Antrag jedoch die Berücksichtigung des Beitrags beim Existenzminimum vor, da Rundfunkleistungen zum Existenzminimum gehören und kulturelle Teilhabe ermöglichen.
Das Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 2027 soll entsprechend angepasst werden, so die Forderung an die Bundesregierung. Dies ist bemerkenswert, da bereits Bürgergeldempfänger vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Andere Haushalte zahlen den monatlichen Beitrag von 18,36 Euro aus bereits versteuertem Einkommen.
Finanzielle Auswirkungen
Das Rundfunkbeitragsaufkommen betrug 2024 etwa 8,84 Milliarden Euro. Die AfD rechnet bei einer steuerlichen Berücksichtigung mit jährlichen Steuerausfällen zwischen 1,5 und 1,8 Milliarden Euro – abhängig von der gewählten Umsetzungsvariante. Verschiedene Modelle stehen zur Diskussion. Diese reichen von der Erhöhung des Grundfreibetrags bis hin zu einem speziellen Sonderausgabenabzug.
Hintergrund ist das „subjektive Nettoprinzip“, mit dem die AfD ihren Vorstoß begründet. Nach diesem Prinzip soll nur Einkommen besteuert werden, das über das zum Leben Notwendige hinausgeht. Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein ähnliches Konzept und schlägt eine teilweise Abzugsmöglichkeit von der Steuerschuld vor.
Weiterlesen: Aktuelle parlamentarische Vorstöße der AfD zu staatlichen Ausgaben und Bürgergeld-Reformen sowie zur Überprüfung von Zwangsabgaben.
Betroffen wären alle steuerpflichtigen Haushalte, die den Rundfunkbeitrag zahlen – das sind etwa 45 Millionen Haushalte in Deutschland. Die Entlastung würde je nach Steuersatz unterschiedlich ausfallen.
Der Antrag muss zunächst in den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen werden. Eine parlamentarische Behandlung und Abstimmung im Plenum würde erst nach Ausschussberatungen folgen. Die AfD strebt eine Umsetzung zum 1. Januar 2027 an.
- Existenzminimum
- Das steuerfreie Einkommen, das für lebensnotwendige Ausgaben wie Nahrung, Kleidung und Wohnen benötigt wird.
- Subjektives Nettoprinzip
- Steuerprinzip, nach dem nur Einkommen besteuert werden soll, das über das zum Leben Notwendige hinausgeht.
Wie viel Steuern könnte ich mit dem Rundfunkbeitrag sparen?
Die Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Steuersatz von 25% würden etwa 55 Euro jährlich gespart.
Ab wann soll die steuerliche Absetzbarkeit gelten?
Laut AfD-Antrag soll die Regelung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.























































