Beantwortet
Die Fraktion Die Linke hat am 4. Mai 2026 einen Antrag zur Stärkung der Europäischen Betriebsräte vorgelegt (Drucksache 21/5723). Das Vorhaben zielt darauf ab, die im Dezember 2025 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2025/2450 schnell und umfassend in deutsches Recht umzusetzen.
Probleme bei multinationalen Unternehmen
Zu viele der rund 650 multinationalen Unternehmen mit Sitz in Deutschland umgehen die Mitbestimmung, so die Linke. Dies ist bemerkenswert, da Deutschland als Vorreiter der Mitbestimmung gilt. Eine WSI-Studie von 2024 belegt, dass nur ein Drittel dieser Unternehmen über einen Europäischen Betriebsrat verfügt – obwohl die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Europäische Betriebsräte sind Gremien, die Beschäftigte in internationalen Unternehmen über wichtige Entscheidungen informieren und anhören sollen.
Die neue EU-Richtlinie stärkt die Rechte der Europäischen Betriebsräte erheblich. Besserer Zugang zu Schulungen und Sachverstand wird gewährleistet. Mindestens zweimal jährlich können sie zu Präsenzsitzungen mit der Unternehmensleitung zusammenkommen, während die Kostentragung für Rechtsvertretung geregelt wird. Hintergrund ist die bisherige Praxis vieler Unternehmen, entsprechende Gremien zu ignorieren oder deren Arbeit zu behindern. Zudem führen die Mitgliedstaaten wirksame Sanktionen bei Nichteinhaltung ein.
Konkrete Forderungen der Linken
Über die EU-Mindestanforderungen hinaus geht die Linke in ihrem Antrag deutlich weiter. Geldstrafen bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Betriebsratsrechte fordert sie. Einstweilige Verfügungen können Europäische Betriebsräte zusätzlich erwirken, wenn sie nicht ordnungsgemäß angehört wurden.
Bis zum 1. Januar 2028 läuft die Umsetzungsfrist der EU. Ab dem 2. Januar 2029 treten die neuen Vorschriften in Kraft. Eine Verzögerung ist angesichts der Bedeutung multinationaler Unternehmen jedoch nicht akzeptabel, betont die Linke. Der Antrag steht im Kontext weiterer Initiativen der Fraktion zur eine Verzögerung angesichts der Bedeutung multinationaler Unternehmen nicht akzeptabel sei. Der Antrag steht im Kontext weiterer Initiativen der Fraktion zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte und zum Ausbau der Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten.























































