Die Fraktion Die Linke hat am 4. Mai 2026 einen umfassenden Antrag zur Demokratisierung der Arbeitswelt vorgelegt (Drucksache 21/5722). Das Ziel ist ambitioniert: Belegschaftsrechte in Betrieben deutlich ausbauen und mehr demokratische Teilhabe am Arbeitsplatz ermöglichen.
Der Antrag begründet seine Forderungen mit dem sogenannten politischen Spillover-Effekt. Je mehr Demokratie Beschäftigte am Arbeitsplatz erleben, desto geringer fällt ihre Zustimmung zu extremen politischen Positionen aus, heißt es. Dies ist bemerkenswert, da Studien belegen, dass Betriebsratsmitglieder um 23 Prozentpunkte häufiger politisch interessiert sind als Beschäftigte ohne Betriebsrat.
Wenn Arbeitnehmer im Betrieb mitbestimmen können, interessieren sie sich auch mehr für Politik und lehnen extremistische Ideen ab.
Kernstück des Antrags ist die Aufwertung der Betriebsversammlung zu einem eigenständigen Organ der Betriebsverfassung. Diese soll künftig eigenständig Beschlüsse fassen können. An solche Beschlüsse wäre der Betriebsrat gebunden. Abweichungen sind nur aus wichtigen Gründen erlaubt, etwa zum Minderheitenschutz.
Zusätzlich fordern die Antragsteller einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Arbeitsbefreiung fĂĽr betriebspolitische Diskussionen. Hintergrund ist offenbar das Ziel, allen Beschäftigten strukturierte Teilhabemöglichkeiten zu bieten. Bereits 15 Prozent der Belegschaft können dann eine Betriebsversammlung einberufen – bisher sind 25 Prozent nötig.
Der Antrag ergänzt frühere Initiativen der Linken zur Stärkung von Betriebsratsgründungen und Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten. Vorgesehen ist außerdem eine Klarstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Betrieb. Sachkundige Beschäftigte können zudem in Betriebsratsausschüsse einbezogen werden.
Die Bundesregierung soll diese Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes in einem Gesetzentwurf vorlegen. Der Antrag wird nun in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags beraten.























































