Beantwortet
Linke will PFAS-Verbot in Lebensmitteln durchsetzen
Die Fraktion Die Linke legte am 5. Mai 2026 einen Antrag zum Verbot von PFAS-Chemikalien in Lebensmitteln vor (BT-Drs. 21/5762). Die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ sollten aus Lebensmittelverpackungen und der Landwirtschaft verbannt werden.
PFAS sind über 10.000 verschiedene Chemikalien, die praktisch nicht abbaubar sind und sich in Böden, Grundwasser und menschlichen Körpern anreichern. Sie gelangen über Verpackungen wie To-Go-Becher und Pizzakartons sowie kontaminierte Böden in die Nahrung.
Gesundheitsgefahr wissenschaftlich belegt
Bereits 2020 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine sehr niedrige tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge festgelegt. Nur 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht. Dies ist bemerkenswert, da relevante Teile der europäischen Bevölkerung diesen Wert bereits überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation stuft PFOA als krebserregend für den Menschen ein – insbesondere bei Nierenzell- und Hodenkrebs.
Besonders dramatisch zeigt sich die Situation in Mittelbaden/Rastatt. Dort sind rund 1.100 Hektar Ackerboden durch PFAS-haltige Papierschlämme kontaminiert. Ähnliche Probleme mit kontaminierten Böden beschäftigen auch andere Regionen Deutschlands.
Industrie finanzierter Entschädigungsfonds gefordert
Der Antrag sieht vor, dass die PFAS herstellende Industrie einen Entschädigungsfonds finanziert. Dieser soll betroffene Landwirtschaftsbetriebe und kommunale Wasserversorger unbürokratisch entschädigen. Sämtliche Kosten werden vollständig den Verursachern angelastet – von der Sanierung über Wasseraufbereitung bis hin zum Monitoring.
Die volkswirtschaftlichen Folgekosten sind enorm. Hintergrund ist, dass die jährlichen PFAS-bedingten Gesundheitskosten im Europäischen Wirtschaftsraum auf 52 bis 84 Milliarden Euro geschätzt werden. In Rastatt macht die PFAS-Reinigung bereits ein Drittel des Trinkwasserpreises aus.
Grundgesetzänderung für Trinkwasser-Grundrecht
Zusätzlich fordert Die Linke eine Grundgesetzänderung. Das Recht auf sauberes, bezahlbares Trinkwasser soll als Grundrecht verankert werden. Dies erfolgt in Anknüpfung an die UN-Resolution über das Menschenrecht auf Wasser.























































