- Kapazitätsmarkt startet 2031 zur Stromsicherheit
- 1-3 Milliarden Euro Förderkosten jährlich
- Umlage finanziert Kraftwerks-Bereitstellung
Kapazitätsmarkt 2031: Bundesregierung schafft Stromversorgung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6279 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland baut seine Überkapazitäten im Stromsektor ab, unter anderem durch den Kohleausstieg. Gleichzeitig steigt der Anteil erneuerbarer Energien, die wetterabhängig sind. Das Versorgungssicherheitsmonitoring zeigt ab den 2030er Jahren einen Bedarf an steuerbaren Kraftwerken auf, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
- 1-3 Milliarden Euro — geschätzte jährliche Förderkosten ab 2031
- 9 Gigawatt — Gesamtvolumen für Langzeitkapazitäten-Ausschreibungen
- 4 GW — geplante Wasserstoff-Umstellung von Gaskraftwerken vor 2045
- 15 Jahre — maximale Verpflichtungszeiträume für neue Kraftwerke
- 1,14 Millionen Euro — jährliche Personalkosten für Bundesnetzagentur
Im Detail
Eine sichere Stromversorgung ist für Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung und ein zentraler Standortfaktor für die deutsche Wirtschaft.
— Begründung BT-Drs. 21/6279
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmarkt vorgelegt. Dieser soll ab 2031 die Stromversorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten. Der Mechanismus schafft Anreize für Investitionen in steuerbare Kraftwerke, während gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien auf 80 Prozent des Stromverbrauchs bis 2030 steigt.
Das neue System funktioniert über Ausschreibungen. Kraftwerksbetreiber können sich um Vergütungen für die Bereitstellung elektrischer Leistung bewerben. Die günstigsten Anbieter erhalten den Zuschlag und müssen ihre Anlagen für den vereinbarten Zeitraum vorhalten – unabhängig davon, ob tatsächlich Strom produziert wird.
Ausschreibungsvolumen und Zeitplan
Drei verschiedene Ausschreibungstypen sind geplant: Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten mit einem Gesamtvolumen von 9 Gigawatt sowie eine Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten mit 2 Gigawatt. Hinzu kommen Ausschreibungen für allgemeine Kapazitäten. Die ersten Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten finden bereits im September und Dezember 2026 statt.
Neue Kraftwerke, die über den Kapazitätsmarkt gefördert werden, müssen spätestens ab 2045 klimaneutral betrieben werden. Gaskraftwerke sind wasserstoff-ready auszulegen, um eine spätere Umstellung zu ermöglichen. Zusätzlich sind Anreize zur Umstellung von 4 Gigawatt Gaskraftwerken auf Wasserstoff bereits vor 2045 vorgesehen.
Was gilt aktuell?
Bisher gibt es in Deutschland keinen systematischen Kapazitätsmarkt. Die Stromversorgungssicherheit wird über den bestehenden Energy-Only-Markt gewährleistet, in dem nur tatsächlich erzeugter Strom vergütet wird. Reserven wie die Netzreserve oder Kapazitätsreserve dienen nur als Notfall-Instrumente. Sie sind im Volumen begrenzt.
Finanzierung über Umlage
Die geschätzten Förderkosten von 1 bis 3 Milliarden Euro jährlich ab 2031 werden über eine Umlage finanziert. Diese wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Das entsprechende Umlageverfahren soll mit einem separaten Gesetz im Jahr 2027 geregelt werden. Die Rahmenbedingungen müssen noch mit der EU-Kommission abgestimmt werden.
Für die Bundesnetzagentur entstehen jährliche Kosten von 1,14 Millionen Euro. Sie fungiert als ausschreibende Stelle. Dafür sind 7,9 neue Planstellen vorgesehen, zusätzlich wird eine leistungsfähigere digitale Ausschreibungsplattform benötigt.
Technische Anforderungen
Teilnehmende Anlagen müssen eine Mindestleistung von 1 Megawatt haben. Sie dürfen maximal 550 Gramm CO2 je Kilowattstunde ausstoßen. Kraftwerke für Langzeitkapazitäten müssen mindestens 10 Stunden ununterbrochen laufen können, um auch längere Dunkelflauten abdecken zu können.
Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit grenzüberschreitender Teilnahme vor. Dies gilt insbesondere für Anlagen aus Luxemburg. Für andere EU-Mitgliedstaaten sind nur einjährige Verpflichtungen zulässig.
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Betroffen sind alle Stromverbraucher, die über eine Umlage die Kosten des Kapazitätsmarkts tragen werden. Kraftwerksbetreiber können von den neuen Vergütungen profitieren, müssen aber auch neue Verpflichtungen erfüllen.
Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Parallel muss die EU-Kommission das Vorhaben beihilferechtlich genehmigen. Die ersten Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten sind für September und Dezember 2026 geplant.
- Kapazitätsmarkt
- System zur Vergütung der Bereitstellung von Kraftwerksleistung, unabhängig von der tatsächlichen Stromerzeugung.
- Dunkelflaute
- Zeiträume mit wenig Wind und Sonne, in denen erneuerbare Energien kaum Strom produzieren.
Was ist ein Kapazitätsmarkt?
Ein System, in dem Kraftwerksbetreiber Geld für das Bereithalten von Stromkapazitäten erhalten – auch wenn diese nicht laufen.
Wer zahlt die Kosten des Kapazitätsmarkts?
Die Kosten werden über eine Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt, ähnlich der EEG-Umlage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6279 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































