- AGG soll nach 20 Jahren umfassend reformiert werden
- Diskriminierungsschutz wird auf staatliches Handeln ausgeweitet
- Anspruchsfristen von zwei Monaten auf zwölf Monate verlängert
AGG-Reform 2026: Diskriminierungsschutz gestärkt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6337 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat 2006 in Kraft und setzte EU-Richtlinien zum Diskriminierungsschutz um. Nach Einschätzung der Grünen weist das Gesetz nach 20 Jahren erhebliche Defizite auf. Deutschland verfügt im europäischen Vergleich über ein nur schwach ausgestaltetes Antidiskriminierungsrecht. Neue EU-Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 verpflichten Deutschland zudem, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit erweiterten Befugnissen auszustatten.
Im Detail
Diskriminierung verletzt Menschen und schädigt das gesellschaftliche Zusammenleben. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes muss für alle Menschen im Alltag wirksam erfahrbar und durchsetzbar sein.
— Antragsbegründung BT-Drs. 21/6337
Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fordern die Grünen eine grundlegende Reform des deutschen Antidiskriminierungsrechts. Der am 9. Juni 2026 eingebrachte Antrag (BT-Drs. 21/6337) zielt darauf ab, bestehende Schutzlücken zu schließen. Zudem soll die Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessert werden.
Was gilt aktuell? Das AGG von 2006 verbietet Diskriminierung im Erwerbsleben und bei zivilrechtlichen Geschäften wie Wohnungssuche oder Bankgeschäften. Staatliches Handeln ist jedoch nur unvollständig erfasst. Betroffene haben derzeit zwei Monate Zeit, um Ansprüche geltend zu machen.
Kernforderungen der Reform
Die Grünen wollen den Anwendungsbereich des AGG erweitern. Künftig soll der Diskriminierungsschutz auch bei staatlichen Leistungen wie Bildung, Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung greifen. Ein zentraler Baustein: die Einführung eines Verbandsklagerechts. Dieses soll der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und qualifizierten Verbänden ermöglichen, strukturelle Benachteiligungen gerichtlich anzugreifen.
Von zwei auf zwölf Monate sollen die Anspruchsfristen verlängert werden. „Betroffene benötigen häufig Zeit, um Diskriminierung zu erkennen, rechtlich einzuordnen und Beratung in Anspruch zu nehmen“, heißt es in der Begründung.
Neue Herausforderungen durch KI
Der Antrag widmet sich automatisierten und KI-gestützten Entscheidungssystemen. Diese bergen Risiken für mittelbare Diskriminierung, etwa wenn Algorithmen bei Bewerbungsverfahren oder Kreditvergaben bestimmte Gruppen systematisch benachteiligen. Verbindliche Prüf- und Transparenzpflichten fordert der Antrag sowie Auskunftsrechte für Betroffene über den Einsatz solcher Systeme.
Ein Algorithmus darf Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder anderer Merkmale benachteiligen – aber das muss auch kontrollierbar sein.
Stärkung der Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll als „fachlich unabhängige Stelle mit Weisungsfreiheit“ ausgestaltet werden. Ihre Finanzausstattung soll an den europäischen Durchschnitt von mindestens 0,60 Euro pro Einwohner angeglichen werden. Neue EU-Richtlinien verpflichten Deutschland ohnehin, der Stelle erweiterte Befugnisse einzuräumen.
Auch im Wohnungsbereich zielt der Antrag auf erweiterten Schutz ab. Diskriminierende Wohnungsanzeigen sollen künftig ausdrücklich verboten werden – vergleichbar mit dem bereits bestehenden Verbot diskriminierender Stellenanzeigen.
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Von der Reform wären alle Bürger betroffen, die Diskriminierung erfahren – sei es im Berufsleben, auf dem Wohnungsmarkt oder bei staatlichen Leistungen. Besonders profitieren würden Menschen mit Behinderungen, Migranten, LGBTIQ+ Personen und andere häufig diskriminierte Gruppen durch erweiterten Schutz und bessere Durchsetzungsmöglichkeiten.
Der Antrag wird nun den zuständigen Bundestagsausschüssen zur Beratung zugeleitet. Nach der Ausschussberatung erfolgt die Abstimmung im Bundestag. Angesichts der Regierungsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist eine Annahme des Grünen-Antrags unwahrscheinlich, könnte aber die Debatte um eine AGG-Reform beeinflussen.
- Verbandsklagerecht
- Ermöglicht Organisationen, unabhängig von eigener Betroffenheit gegen Diskriminierung zu klagen und strukturelle Benachteiligungen anzugreifen.
- Mittelbare Diskriminierung
- Scheinbar neutrale Vorschriften oder Praktiken, die bestimmte Gruppen faktisch benachteiligen, wie etwa Algorithmen mit diskriminierenden Ergebnissen.
Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Das AGG von 2006 ist Deutschlands zentrales Antidiskriminierungsgesetz und verbietet Benachteiligungen im Beruf und bei Geschäften des täglichen Lebens.
Warum soll das AGG reformiert werden?
Nach 20 Jahren zeigen sich Lücken beim staatlichen Handeln, bei der Rechtsdurchsetzung und bei neuen Diskriminierungsformen durch KI-Systeme.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6337 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































