- 42.854 Fälle kinderpornografischer Inhalte im Jahr 2024 registriert
- 205.728 NCMEC-Verdachtsmeldungen gingen 2024 beim BKA ein
- BKA-Spezialgruppe SO 4 soll KI und Hashing gegen CSAM einsetzen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7893 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut dem BKA-Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ verbleiben registrierte Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs mit 16.354 Fällen auf hohem Niveau, 18.085 Opfer unter 14 Jahren wurden erfasst. Kinderpornografische Delikte erreichten mit 42.854 Fällen ebenfalls ein hohes Niveau; die Herstellung und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte stieg um 8,5 Prozent auf einen historischen Höchstwert von 9.601 Fällen. Das BKA fungiert als nationale Zentralstelle und koordiniert internationale Ermittlungen, unter anderem durch die Bearbeitung von Verdachtsmeldungen des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC).
- 42.854 Fälle — Kinderpornografische Delikte im Jahr 2024 laut BKA-Bundeslagebild, trotz leichtem Rückgang weiterhin auf hohem Niveau.
- 9.601 Fälle — Historischer Höchstwert bei Herstellung und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte, Anstieg von 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
- 205.728 Verdachtsmeldungen — Vom NCMEC im Jahr 2024 an das BKA weitergeleitet.
- 106.353 Hinweise — Vom BKA als nach deutschem Recht strafrechtlich relevant eingestuft, mehr als die Hälfte aller NCMEC-Meldungen.
- 18.085 Opfer — Unter 14 Jahren, die im Rahmen registrierter Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs 2024 erfasst wurden.
Im Detail
Die tatsächliche Dunkelziffer an Opfern sexualisierter Gewalt sowie an unentdecktem Bild- und Videomaterial im Netz wird auf ein Vielfaches geschätzt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7893
Kinderpornografie im Netz erreicht in Deutschland Rekordzahlen: Laut dem BKA-Bundeslagebild 2024 wurden 42.854 Fälle kinderpornografischer Delikte registriert, die Herstellung und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte kletterte mit 9.601 Fällen auf einen historischen Höchstwert — ein Anstieg von 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen 205.728 Verdachtsmeldungen, die das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) im Jahr 2024 allein an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleitete. Mehr als die Hälfte davon — 106.353 Hinweise — stufte das BKA nach deutschem Recht als strafrechtlich relevant ein.
Angesichts dieser Dimensionen hat die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/7893 vom 8. September 2026 eine Kleine Anfrage zur CSAM-Bekämpfung beim BKA eingereicht. Die Abgeordneten um Ruben Rupp fragen, welche technischen Methoden das BKA einsetzt, wie effektiv diese sind und wie die parlamentarische Kontrolle über die Spezialstrukturen des Bundeskriminalamts aussieht.
CSAM-Bekämpfung: Spezialgruppe SO 4 im Fokus
Zentraler Gegenstand der Anfrage ist die BKA-Gruppe SO 4 (Gewalt- und Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen). Die Fraktion fragt nach Planstellen, tatsächlich besetzten Stellen, IT-Mitteln und der Zahl der in IT-Forensik und Datenanalyse spezialisierten Mitarbeiter. Bislang ist öffentlich wenig darüber bekannt, wie diese Einheit personell und technisch aufgestellt ist.
Ein weiterer Schwerpunkt gilt den eingesetzten Hashing-Verfahren. Dabei erzeugt Software digitale Fingerabdrücke bekannter illegaler Bild- und Videodateien. Neue sichergestellte Datenträger können so automatisiert auf bereits bekanntes Material durchsucht werden. Die Fragesteller wollen wissen, welche konkreten Softwarelösungen das BKA nutzt, wie die Fehlerquote minimiert wird und ob vor einer strafrechtlichen Verfolgung stets eine manuelle Verifizierung durch menschliche Ermittler stattfindet. Gefragt wird auch nach der internationalen Vernetzung: Tauscht das BKA Hashwerte über Europol, Interpol oder das NCMEC aus — und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
KI-Analyse und verdeckte Ermittlungen
Neben dem Hashing interessiert sich die Anfrage für den Einsatz von KI-gestützten Bild- und Videoanalyseverfahren. Konkret fragt die Fraktion, ob Systeme zur Mustererkennung, Objektidentifikation oder automatisierten Altersbestimmung auf Bilddateien bereits im Wirkbetrieb eingesetzt werden oder sich noch in der Erprobungsphase befinden. Solche Verfahren könnten dabei helfen, bisher unbekanntes Material aus der Masse sichergestellter Daten herauszufiltern — angesichts stetig wachsender Datenmengen ein entscheidender Faktor für effiziente CSAM-Bekämpfung.
Die Anfrage greift außerdem verdeckte Ermittlungsmethoden auf. Betreibt das BKA sogenannte Honeypots — eigene Plattformen, Foren oder Server, die gezielt Täter anlocken sollen? Diese Methode wirft rechtliche und ethische Fragen auf: Staatliche Stellen müssten möglicherweise illegales Material hosten oder zugänglich machen, um die Plattformen glaubwürdig zu betreiben. Die Fragesteller fragen nach den rechtlichen Grundlagen im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) und der Strafprozessordnung sowie danach, wie das Spannungsfeld zwischen operativem Nutzen und der Strafbarkeit der Ermittler aufgelöst wird.
Effizienz der NCMEC-Bearbeitung und Zusammenarbeit mit Ländern
Ein weiterer Block der Kleinen Anfrage betrifft den Verarbeitungsweg der NCMEC-Meldungen. Gefragt wird nach der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von der Übermittlung bis zur Abgabe an die zuständigen Bundesländer — sowohl für 2024 als auch für 2025. Zudem soll die Bundesregierung Auskunft geben, wie viele der 106.353 als relevant eingestuften Hinweise in den Ländern tatsächlich zu Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen, Anklagen oder Verurteilungen geführt haben.
Schließlich richtet sich die Anfrage auf die technische Kompatibilität zwischen BKA und Landesbehörden. Medienbrüche bei der Übermittlung digitaler Beweismittel könnten Ermittlungen verzögern — die Fraktion fragt, welche rechtlichen oder technischen Hürden beim Datenaustausch zwischen der Gruppe SO 4 und den 16 Bundesländern bestehen.
Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Grundsätzlich sieht § 104 GO-BT eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Thematisch verwandte parlamentarische Initiativen zur digitalen Sicherheit und Strafverfolgung finden sich auch in den laufenden Beratungen zu bundeseinheitlichen Sicherheitsregelungen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Kinder und Jugendliche als Opfer sexualisierter Gewalt und der Verbreitung entsprechender Bild- und Videoinhalte. Mittelbar betrifft die Anfrage Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern sowie Anbieter digitaler Kommunikationsdienste, die zur Meldung solcher Inhalte verpflichtet sind.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7893 vom 8. September 2026 ist beim Bundestag eingegangen. Die Antwort der Bundesregierung ist noch nicht veröffentlicht. Grundsätzlich sieht § 104 GO-BT eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- CSAM
- Child Sexual Abuse Material — international gebräuchliche Bezeichnung für Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Bild- oder Videoform.
- Hashing-Verfahren
- Technisches Verfahren, bei dem ein eindeutiger digitaler Fingerabdruck einer Datei erzeugt wird. Bekannte illegale Inhalte können so in neuen Datensätzen automatisiert erkannt werden, ohne das Material erneut manuell sichten zu müssen.
- NCMEC
- National Center for Missing and Exploited Children — US-amerikanische Organisation, die Verdachtsmeldungen über kinderpornografische Inhalte sammelt und an Behörden weltweit, darunter das BKA, weiterleitet.
Was ist die BKA-Gruppe SO 4?
SO 4 ist eine spezialisierte Einheit im Bundeskriminalamt, die sich mit Gewalt- und Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen befasst und Bundesländer bei Ermittlungen unterstützt.
Was ist ein Hashing-Verfahren bei der CSAM-Bekämpfung?
Beim Hashing werden digitale Fingerabdrücke bekannter illegaler Bild- und Videodateien erstellt, mit denen neue sichergestellte Daten automatisiert abgeglichen werden können.
Wie viele Verdachtsmeldungen erhält das BKA aus den USA?
Im Jahr 2024 leitete das US-amerikanische NCMEC insgesamt 205.728 Verdachtsmeldungen an das BKA weiter, von denen mehr als die Hälfte als strafrechtlich relevant eingestuft wurde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7893 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































