Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8096 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 516 antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2026 gemeldet
- 234 Volksverhetzungen und vier Gewalttaten darunter
- Erstes Quartal 2026 wies noch 743 Straftaten auf
Hintergrund
Der Bundestag veröffentlicht seit 2008 auf Initiative der Fraktion Die Linke quartalsmäßig Statistiken zu antisemitischen Straftaten in Deutschland. Grundlage der Daten ist der kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) des Bundeskriminalamts. Die Zahlen beruhen auf dem Unterthemenfeld (UTF) „Antisemitisch“ und stellen vorläufige Zählungen dar, da Nachmeldungen durch die Länder noch eingehen können. Im ersten Quartal 2026 wurden 743 antisemitische Straftaten registriert — deutlich mehr als im nun gemeldeten zweiten Quartal.
- 516 Straftaten — Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2026 (Stichtag 31. Juli 2026), darunter vier Gewalttaten.
- 234 Volksverhetzungen — Häufigster Delikttyp im Q2 2026, mehr als 45 Prozent aller gemeldeten Taten.
- 196 Tatverdächtige — Ermittelt zu den 516 Straftaten; eine Person vorläufig festgenommen, kein Haftbefehl erlassen.
- 743 Straftaten im Q1 2026 — Im Vorquartal wurden deutlich mehr Taten gemeldet, darunter 20 Gewalttaten und 395 Volksverhetzungen.
- 3 Leichtverletzte — Alle drei Opfer in Sachsen, alle Taten dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet; keine Todesopfer.
Im Detail
Für das zweite Quartal 2026 wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) über den kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) bislang insgesamt 516 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes (UTF) „Antisemitisch“ gemeldet, darunter waren vier Gewalttaten sowie 234 Volksverhetzungen (Stichtag: 31. Juli 2026).
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8096, S. 1
Antisemitische Straftaten bleiben in Deutschland auf hohem Niveau: Im zweiten Quartal 2026 wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 516 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8096, veröffentlicht am 21. September 2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Darunter befanden sich vier Gewalttaten und 234 Volksverhetzungen nach § 130 StGB.
Antisemitische Straftaten nach Phänomenbereichen
Die mit Abstand größte Gruppe der erfassten Taten wird dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet: 370 sonstige Straftaten und zwei Gewalttaten, insgesamt 372 Taten. An zweiter Stelle folgen Taten aus dem Bereich ausländische Ideologie mit 74 sonstigen Straftaten und zwei Gewalttaten. Der Bereich religiöse Ideologie kommt auf 16 sonstige Straftaten, PMK-links auf neun sonstige Straftaten. Weitere 45 sonstige Straftaten wurden als „sonstige Zuordnung“ klassifiziert. Die Aufschlüsselung zeigt, dass antisemitische Straftaten zwar dominant dem Rechtsextremismus zuzuordnen sind, aber aus verschiedenen gesellschaftlichen Richtungen begangen werden.
Tatverdächtige und Festnahmen
Zu den 516 gemeldeten Straftaten wurden laut Bundesregierung 196 Tatverdächtige ermittelt — das entspricht weniger als 40 Prozent der Fälle. Eine Person wurde vorläufig festgenommen, kein Haftbefehl wurde erlassen. Der größte Teil der Tatverdächtigen (156) entfiel auf den Bereich PMK-rechts. Brandenburg verzeichnete mit 32 Tatverdächtigen im PMK-rechts-Bereich die höchste Zahl, gefolgt von Baden-Württemberg (18) und Hamburg (15).
Antisemitische Straftaten: Drei Verletzte, keine Todesopfer
Im zweiten Quartal 2026 wurden drei Personen infolge antisemitisch motivierter Straftaten leicht verletzt. Alle drei Verletzten befanden sich in Sachsen, und alle drei Taten wurden dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet. Schwer Verletzte und Todesopfer gab es laut BKA nicht.
Vergleich mit dem ersten Quartal 2026
Das erste Quartal 2026 hatte deutlich höhere Zahlen aufgewiesen: 743 antisemitische Straftaten, darunter 20 Gewalttaten, 117 Propagandadelikte und 395 Volksverhetzungen. Dabei wurden 403 Tatverdächtige ermittelt, elf Personen wurden leicht verletzt. Im Vergleich dazu erscheint Q2 2026 mit 516 Taten ruhiger — allerdings weist die Bundesregierung darauf hin, dass Nachmeldungen durch die Länder laufend eingehen und die Zahlen sich noch verändern können. Die Fraktion Die Linke führt diese Abfrage seit 2008 quartalsmäßig durch, um die Entwicklung der antisemitischen Straftaten kontinuierlich zu dokumentieren.
Polizeiliche Operationen: Keine Auskunft
Auf die Frage nach gezielten bundesweiten Polizeioperationen wegen überregionaler antisemitischer Straftaten verweigerte die Bundesregierung unter Verweis auf laufende Ermittlungsverfahren jede Auskunft. Sie begründete dies mit dem Rechtsstaats- und Gewaltenteilungsprinzip, das gebiete, laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe von Erkenntnissen zu gefährden.
Die vollständige Einzelfalltabelle mit Datum, Tatort, Delikt und Phänomenbereich für alle 516 Fälle ist als Anlage zu BT-Drs. 21/8096 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort namens der Bundesregierung am 21. September 2026 übermittelt. Einen thematisch verwandten Kontext zur politischen Debatte über Rechtsextremismus und innere Sicherheit bietet der Beitrag zur politischen Bildung in der Bundeswehr.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind jüdische Personen und Einrichtungen in ganz Deutschland. Die 516 erfassten Straftaten verteilten sich auf alle 16 Bundesländer. Brandenburg meldete mit 60 sonstigen Straftaten im PMK-rechts-Bereich besonders hohe Fallzahlen, gefolgt von Bayern (41) und Thüringen (35). Mittelbar betroffen sind Strafverfolgungsbehörden, die in einer Vielzahl von Einzelfällen Ermittlungen führen.
Zu den Fragen über Zahlen, Tatverdächtige und Verletzte antwortete die Bundesregierung vollständig mit BKA-Statistiken. Die Frage nach gezielten bundesweiten Polizeioperationen (Frage 5) beantwortete sie nicht inhaltlich und verwies auf den Schutz laufender Ermittlungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Antisemitische Straftaten: Quartalsbericht Q2 2026 angefragt →
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität. Über dieses System melden die Bundesländer dem BKA Straftaten mit politischem Hintergrund, die nach Phänomenbereichen (z. B. rechts, links, religiöse Ideologie) kategorisiert werden.
- Unterthemenfeld (UTF) Antisemitisch
- Innerhalb des KPMD-PMK können Straftaten einem spezifischen Unterthemenfeld zugeordnet werden. Das UTF 'Antisemitisch' kennzeichnet Taten, die sich gegen jüdische Menschen oder jüdisches Leben richten oder antisemitische Motive aufweisen.
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Straftatbestand, der das Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen, die Aufforderung zu Gewalt oder die Verletzung der Menschenwürde bestimmter Gruppen unter Strafe stellt. Er ist die häufigste Kategorie in der antisemitischen Straftatstatistik.
Wie viele antisemitische Straftaten gab es im zweiten Quartal 2026?
Dem BKA wurden 516 Straftaten mit antisemitischem Bezug gemeldet (Stichtag 31. Juli 2026), darunter vier Gewalttaten und 234 Volksverhetzungen.
Welchem politischen Phänomenbereich werden die Taten zugeordnet?
Die Mehrheit der Taten (370 sonstige Straftaten plus 2 Gewalttaten) wird PMK-rechts zugeordnet. Daneben gibt es Fälle aus den Bereichen ausländische Ideologie, religiöse Ideologie, PMK-links und sonstige Zuordnung.
Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt?
Zu den 516 Straftaten wurden insgesamt 196 Tatverdächtige ermittelt. Eine Person wurde vorläufig festgenommen, kein Haftbefehl wurde erlassen.



































































