Antwort der Bundesregierung …
Linke fragt nach Gasförderung vor Borkum und Meeresschutz
Hintergrund
In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee vor Borkum sind mehrere Gasförderungsprojekte geplant oder bereits genehmigt. Ein internes Gutachten der niedersächsischen Staatskanzlei vom Oktober 2025 bewertet, dass von knapp 20 Nordsee-Projekten nur drei in der Nähe von Schutzgebieten liegen. Das deutsch-niederländische Unitarisierungsabkommen regelt die Aufteilung grenzüberschreitender Gaslagerstätten zwischen beiden Ländern.
Die Fraktion Die Linke stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 16. April 2026 (BT-Drs. 21/5392) detaillierte Fragen zu geplanten Gasförderungsprojekten vor Borkum und deren Auswirkungen auf Meeresschutzgebiete. Insgesamt 17 Abgeordnete um Dr. Fabian Fahl wollen von der Bundesregierung wissen, welche Projekte konkret in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone laufen.
Konflikt zwischen Energiegewinnung und Naturschutz
Besonders brisant sind die Gasfelder L1-Alpha und L2-Alpha. Diese liegen im Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund und benötigen laut Betreiberangaben zusätzliche Plattformen. Dies ist bemerkenswert, da solche Eingriffe in Schutzgebiete normalerweise strengen Auflagen unterliegen. Die Linke fragt nach möglichen Auswirkungen auf das Natura 2000-Gebiet. Welche gesetzlich geschützten Biotope wie Riffe, Sandbänke und Seegraswiesen könnten beeinträchtigt werden?
Die Abgeordneten fragen, ob Gasbohrungen vor Borkum die wertvollen Meeresschutzgebiete der Nordsee gefährden.
Hintergrund ist ein internes Gutachten der niedersächsischen Staatskanzlei vom Oktober 2025. Demnach befinden sich von knapp 20 Gasförderungsprojekten in der Nordsee nur drei in der Nähe von Schutzgebieten. Diese Einschätzung hinterfragt die Linke und fordert eine genaue Definition dessen, was „in der Nähe“ bedeutet.
Deutsch-niederländisches Abkommen im Fokus
Das Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden bildet einen weiteren Schwerpunkt der Anfrage. Es regelt die Aufteilung grenzüberschreitender Gaslagerstätten im Küstenmeer zwischen drei und zwölf Seemeilen. Für welche Erdgasfelder gilt das Abkommen? Die Fraktion will zudem wissen, welche Strukturen in einer „Druck- und Phasenverbindung“ mit grenzüberschreitenden Lagerstätten stehen.
Insgesamt umfasst die Kleine Anfrage 13 detaillierte Fragen zu Genehmigungsverfahren, Behördenzuständigkeiten und Abstimmungen mit dem Bundesamt für Naturschutz. Welche Empfehlungen oder Einwände haben die Naturschutzbehörden vorgebracht, interessiert die Linke besonders. Wie sind diese berücksichtigt worden? Die Bundesregierung muss nun innerhalb der regulären Antwortfrist Stellung nehmen.
Betroffen sind marine Lebensräume in der Nordsee, insbesondere das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund und weitere Natura 2000-Gebiete. Die Gasförderung kann Auswirkungen auf geschützte Biotope wie Riffe, Sandbänke und Seegraswiesen haben. Auch die Fischerei und der Tourismus in der Region könnten indirekt betroffen sein.
Die Bundesregierung muss die 13 Fragen der Kleinen Anfrage innerhalb der regulären Antwortfrist beantworten. Die Antwort wird Aufschluss über den aktuellen Stand der Genehmigungsverfahren, die Beteiligung von Naturschutzbehörden und die Anwendung des Unitarisierungsabkommens geben. Anschließend kann die Antwort im Bundestag diskutiert werden.
- Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
- Meeresgebiet bis zu 200 Seemeilen vor der Küste, in dem Deutschland souveräne Rechte zur Nutzung der Ressourcen hat.
- Unitarisierungsabkommen
- Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden zur gemeinsamen Ausbeutung grenzüberschreitender Gaslagerstätten.
- Natura 2000-Gebiete
- Europäisches Netzwerk von Schutzgebieten zur Erhaltung bedrohter Lebensräume und Arten.























































