- 697.535 Euro Bundesförderung für BIM-Bauantrag-Projekte bis 2026
- Kein bundesweites Echtbetrieb-Reallabor für automatisierte Baugenehmigung geplant
- Bund hat keine Daten zu BIM-fähigen Behörden oder Effizienzgewinnen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7198 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens in Deutschland schreitet seit Jahren schrittweise voran. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde das Prinzip der ‚Einer-für-alle‘-Lösung (EfA) eingeführt, bei dem Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam einen webbasierten Vorgangsraum ‚Digitale Baugenehmigung‘ entwickeln. Die Bundesregierung hatte bereits 2023 in BT-Drs. 20/7809 eingeräumt, dass kein System aus einem BIM-Modell direkt einen BIM-basierten Bauantrag generieren kann. Die vorliegende Antwort (BT-Drs. 21/7198 vom 16. Juli 2026) aktualisiert diesen Stand. International, etwa in den USA mit dem HUD-Demonstrationsprogramm zur automatisierten Genehmigungsplattform, werden solche Systeme bereits im Echtbetrieb erprobt.
- 247.535 Euro — Förderung für das Projekt ‚3D-Lageplan zum Baugesuch‘ (BDVI), Laufzeit Oktober 2024 bis August 2026.
- 450.000 Euro — Zuweisung für die Integration von BIM-Gebäudedaten in die digitale Baugenehmigung, Laufzeit Oktober 2025 bis August 2026.
- 2017 — Beschluss des IT-Planungsrats zur verbindlichen Anwendung der Standards XBau und XPlanung als Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich.
- 2020–2023 — Laufzeit des Konjunkturpakets des Bundes zur Verwaltungsdigitalisierung, aus dem der webbasierte Vorgangsraum ‚Digitale Baugenehmigung‘ finanziert wurde.
Im Detail
„Building Information Modeling (BIM) wird zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt.“
— Koalitionsvertrag 2025, zitiert in der Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7198
Wer in Deutschland einen Bauantrag stellt, wartet im Schnitt Monate auf eine Genehmigung. Die Digitalisierung dieses Prozesses über dreidimensionale Gebäudemodelle – das sogenannte Building Information Modeling (BIM) – gilt als einer der wichtigsten Hebel zur Beschleunigung. Wie weit Deutschland dabei tatsächlich ist, hat die AfD-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage erfragt. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7198) vom 16. Juli 2026 zeigt: Fortschritte sind erkennbar, ein flächendeckendes System ist aber noch weit entfernt.
BIM-Bauantrag: Was gilt aktuell?
Derzeit können Bauherren in Deutschland in ausgewählten Bundesländern Bauanträge digital einreichen – allerdings noch nicht auf Basis vollständiger BIM-Modelle. Der webbasierte Vorgangsraum ‚Digitale Baugenehmigung‘ wurde mit Mitteln des Konjunkturpakets des Bundes von 2020 bis 2023 entwickelt. Der nächste Schritt, die automatisierte Prüfung von Bauvorschriften direkt aus einem 3D-Gebäudemodell heraus (international als Automated Code Compliance Checking, ACCC, bezeichnet), befindet sich noch in der Forschungs- und Entwicklungsphase. Bereits 2023 hatte die Bundesregierung in BT-Drs. 20/7809 eingeräumt, dass kein System aus einem BIM-Modell direkt einen BIM-basierten Bauantrag generieren kann.
Konkret fördert der Bund aktuell zwei Vorhaben mit insgesamt rund 697.535 Euro: Das Projekt ‚3D-Lageplan zum Baugesuch‘ des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) erhält 247.535 Euro (Laufzeit Oktober 2024 bis August 2026). Das BMWSB finanziert zudem die ‚Integration von Gebäudedaten in die digitale Baugenehmigung‘ mit 450.000 Euro (Laufzeit Oktober 2025 bis August 2026). Dieses Projekt umfasst die technische Ertüchtigung des Onlinedienstes für den Empfang, die Verarbeitung und Darstellung von BIM-Modellen sowie die Entwicklung einer generischen Schnittstelle zur Anbindung von Prüfsoftware.
Föderalismus als strukturelle Bremse
Ein zentrales Thema der Antwort ist die Zuständigkeitsverteilung: Das Bauordnungsrecht liegt laut Grundgesetz bei den 16 Bundesländern. Der Bund kann Empfehlungen geben, koordinieren und fördern – aber nicht vorschreiben. Auf mehrere Fragen der Anfrage, etwa zu verbindlichen Standards für die automatisierte Prüfung, zur Rechtsgrundlage für automatisierte Verwaltungsakte oder zur Haftungsverteilung bei Fehlern, antwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf Länderzuständigkeit. Eine genaue Übersicht, welche Baubehörden bereits BIM-fähig sind, liegt dem Bund nach eigenen Angaben nicht vor.
Der Koalitionsvertrag 2025 benennt BIM als strategische Priorität: „Building Information Modeling (BIM) wird zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt.“ Die Initiative ‚BIM Deutschland‘, an der das BMWSB beteiligt ist, soll die Verbreitung der Methode in der Bauwirtschaft unterstützen. Verbindliche Vorgaben für die automatisierte Prüfung im Baugenehmigungsverfahren macht der Bund jedoch nicht.
Kein Reallabor im Echtbetrieb geplant
International erproben Länder wie die USA automatisierte Genehmigungsplattformen bereits im Echtbetrieb: Das US-Bauministerium (HUD) hat mit einem Demonstrationsprogramm den realen Betrieb einer automatisierten Plattform in einer echten Genehmigungsumgebung getestet. Ein vergleichbares Reallabor plant die Bundesregierung in Deutschland ausdrücklich nicht – auch hier mit Verweis auf die Länderzuständigkeit. Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt im Rahmen der EfA-Entwicklung eigene Reallabore um.
Für den Einsatz offener Standards – etwa IFC/ISO 16739, XBau oder XPlanung – spricht sich der Bund grundsätzlich aus, um Interoperabilität und Herstellerneutralität zu sichern. Verbindliche Vorgaben für die automatisierte Prüfung kann er jedoch nicht machen. Das EU-Horizon-Projekt ACCORD, dessen deutscher Demonstrator unter anderem das Tegel Projekt GmbH, die XLeitstelle Hamburg und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik umfasst, hat Ergebnisse zu automatisierten Konformitätsprüfungen veröffentlicht, die den zuständigen Organisationen zur Verfügung stehen.
Effizienzgewinne noch nicht messbar
Konkrete Daten zu Einsparungen bei Bearbeitungszeiten oder Personalbedarf durch die automatisierte Prüfung liegen dem Bund nach eigenen Angaben nicht vor. Eine Evaluierung hält die Bundesregierung erst nach einer Implementierung im Echtbetrieb für sinnvoll – in Abstimmung mit den Ländern. Mecklenburg-Vorpommern soll dafür ein Evaluierungskonzept erarbeiten. Die Übersicht über Datenlücken in Verwaltungsverfahren ist kein Einzelphänomen: Ähnliche Defizite bei der Datenbasis zeigen sich auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.
Die Drucksache verdeutlicht das grundlegende Spannungsfeld zwischen bundesweiten Digitalisierungszielen und der föderalen Kompetenzverteilung im Baurecht. Während der Bund fördert und koordiniert, liegt die Umsetzung bei Ländern und Kommunen – mit entsprechend unterschiedlichem Tempo.
Weiterlesen:
- Strafjustiz: Datenlücken bei Verfahrensdauer und Untersuchungshaft
- Ernährungssicherheit: Bundesregierung sieht kein akutes Risiko
Betroffen sind Bauherren, Architekturbüros und Planungsbüros, die Bauanträge stellen, sowie Baubehörden auf kommunaler und Landesebene, die diese bearbeiten. Mittelbar profitiert die gesamte Bauwirtschaft von schnelleren Genehmigungsverfahren – einem zentralen Hebel zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Die Bundesregierung verweist bei mehreren Fragen (insbesondere zu Standards, Rechtsgrundlagen, Haftung und Schulungsangeboten) auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Fragen zu konkreten Effizienzgewinnen und einer Übersicht BIM-fähiger Behörden beantwortet sie mit dem Hinweis, dass diese Daten dem Bund nicht vorliegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Digitale Baugenehmigung: BIM-Prüfung und ACCC in Deutschland →
- BIM (Building Information Modeling)
- Digitale Methode zur Planung, Ausführung und Verwaltung von Bauwerken auf Basis eines dreidimensionalen Gebäudedatenmodells, das alle relevanten Informationen eines Bauwerks enthält.
- EfA-Lösung (Einer-für-alle)
- Prinzip der Verwaltungsdigitalisierung, bei dem ein Bundesland einen Online-Dienst zentral entwickelt, der von allen anderen Ländern kosteneffizient nachgenutzt werden kann.
- ACCC (Automated Code Compliance Checking)
- Automatisierte, regelbasierte Prüfung der Einhaltung von Bauvorschriften direkt aus einem digitalen Gebäudemodell heraus – ohne manuelle Bearbeitung durch Sachbearbeiter.
Was ist ein BIM-basierter Bauantrag?
Ein BIM-basierter Bauantrag nutzt ein dreidimensionales digitales Gebäudemodell (Building Information Modeling), aus dem Behörden Bauantragsunterlagen automatisch prüfen können – statt Papierformulare oder 2D-Pläne.
Wie viel Geld fördert der Bund aktuell für die digitale Baugenehmigung?
Zwei laufende Projekte erhalten zusammen rund 697.535 Euro: 247.535 Euro für den '3D-Lageplan zum Baugesuch' (bis August 2026) und 450.000 Euro für die Integration von BIM-Gebäudedaten in die digitale Baugenehmigung (bis August 2026).
Warum kann der Bund kein einheitliches digitales Baugenehmigungssystem einführen?
Das Bauordnungsrecht liegt laut Grundgesetz bei den Bundesländern. Der Bund hat keine Aufsichts- oder Weisungsrechte gegenüber den Ländern in diesem Bereich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7198 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































