- Jede Partnerschaft erhielt jährlich 125.000–160.000 Euro Bundesmittel
- Insgesamt 170.933,83 Euro wurden wegen Zweckwidrigkeit zurückgefordert und erstattet
- Für 2025 und 2026 liegen keine Empfängerübersichten vor
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7764 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert und läuft seit 2015. Es fördert lokale Initiativen gegen Extremismus, für Toleranz und demokratisches Miteinander. Die Mittel fließen über kommunale ‚Partnerschaften für Demokratie‘ an lokale Träger. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 laut einer früheren Anfrageantwort (BT-Drs. 21/1635) insgesamt 19 Partnerschaften mit über 2,2 Millionen Euro gefördert. Die zweite Förderperiode endete am 31. Dezember 2024; die Begleitausschüsse, die über Projektanträge mitentschieden, existieren seither nicht mehr in dieser Form.
- 125.000–160.000 Euro — Jährliche Erstempfänger-Förderung pro Partnerschaft (Kommunen) aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘
- 40.500–48.500 Euro — Jährliche Mittel für externe Koordinierungs- und Fachstellen je Partnerschaft
- 114.004,64 Euro — Teilwiderruf-Forderungen beim Landkreis Südwestpfalz für 2020–2023 (vollständig erstattet)
- 12.537,44 Euro — Teilwiderruf-Forderungen bei der Stadt Zweibrücken für 2021–2023 (vollständig erstattet)
- 44.391,75 Euro — Teilwiderruf-Forderungen bei der Stadt Pirmasens für 2020–2023 (vollständig erstattet)
Im Detail
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte 'Nichtregierungsorganisation' erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7764
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ finanziert in ganz Deutschland lokale Projekte zur Demokratieförderung, Toleranz und Extremismusprävention. Im Bundestagswahlkreis 209 Pirmasens laufen drei sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘: der Landkreis Südwestpfalz, die Stadt Zweibrücken und die Stadt Pirmasens. Jede dieser Kommunen erhält jährlich zwischen 125.000 und 160.000 Euro direkt vom Bund, leitet die Mittel an lokale Vereine und Organisationen weiter und ist für deren ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich.
Auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7289) hat die Bundesregierung am 28. August 2026 mit BT-Drs. 21/7764 geantwortet und umfangreiche Empfängerlisten als Anlage veröffentlicht. Daraus wird erstmals detailliert ersichtlich, welche Organisationen ab Haushaltsjahr 2020 wie viel erhalten haben.
Demokratie leben! im Wahlkreis Pirmasens: Empfänger und Projekte
Im Landkreis Südwestpfalz flossen die Bundesmittel über eine externe Koordinierungs- und Fachstelle (ab 2022: Kreisvolkshochschule Südwestpfalz e.V.) an Letztempfänger wie den Internationalen Bund gGmbH, den Kreisjugendring Südwestpfalz e.V. oder verschiedene Schulfördervereine. Geförderte Projekte reichten von Workshops zur Zivilcourage über Demokratiekonferenzen bis hin zu Jugendforums-Veranstaltungen. Die Einzelbeträge lagen meist zwischen einigen Hundert und rund 12.000 Euro pro Maßnahme.
In der Stadt Zweibrücken koordinierte der Stadtverband für Sport die Vergabe. Unter den Letztempfängern finden sich u.a. der Historische Verein Zweibrücken e.V., die Vereinigten Bewegungsspieler 1901 e.V. und die Heinrich Kimmle Stiftung. Die Projekte umfassten KZ-Gedenkstättenfahrten, Theaterstücke mit historischen Bezügen, Schüleraustausche sowie interkulturelle Veranstaltungen.
In der Stadt Pirmasens übernahm OKTV Südwestpfalz e.V. die Koordinierungsfunktion. Zu den Empfängern zählten der Pfälzische Verein für Soziale Rechtspflege, die IB Südwest gGmbH sowie die Heinrich Kimmle Stiftung. Schwerpunkte lagen auf Gewaltprävention, Inklusion und interkultureller Begegnung. Der Erstempfänger-Betrag stieg hier von 125.000 Euro (2021) auf 160.000 Euro (2023 und 2024).
Rückforderungen wegen zweckwidriger Mittelverwendung
Ein aufschlussreicher Teil der Antwort betrifft die Verwendungsnachweisprüfungen. Bei allen drei Partnerschaften wurden für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 Beanstandungen festgestellt und Teilwiderrufe eingeleitet. Grund war jeweils die nicht (mehr) zweckentsprechende Verwendung von Mitteln. Die Forderungsbeträge inklusive Zinsen wurden laut Anlage 2 der Drucksache vollständig zurückgezahlt — ohne dass ein einziger Mahnbescheid ausgestellt werden musste. Die Gesamtsumme der Rückforderungen aller drei Standorte für 2020–2023 beläuft sich auf rechnerisch über 170.000 Euro, wobei der Landkreis Südwestpfalz mit rund 114.000 Euro den größten Anteil hatte. Für das Haushaltsjahr 2024 steht die Prüfung noch aus.
Grenzen der Auskunftspflicht
Zu mehreren Fragen erklärt die Bundesregierung, keine Erkenntnisse zu besitzen oder verweist pauschal auf die Förderrichtlinie. So liegen ihr keine Daten zu externen Beteiligten an Förderentscheidungen vor (Fragen 8 und 9), und Angaben zu Veranstaltungen mit Programmteilnehmern werden nicht erfasst (Fragen 12 und 13). Gemeinsame Publikationen mit geförderten Organisationen hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht veröffentlicht. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen Empfängerübersichten insgesamt noch aus.
Zum Begriff ‚NGO‘ hält die Bundesregierung fest, dass er rechtlich nicht eindeutig definiert und daher kein amtliches Suchkriterium sei — weshalb eine gezielte Auswertung nach NGO-Zuwendungen nicht möglich ist. Die Kommunen setzen die Partnerschaften laut Antwort in kommunaler Eigenverantwortung um; die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der Förderrichtlinie des Programms. Die zweite Förderperiode endete am 31. Dezember 2024; die bisherigen Begleitausschüsse existieren nicht mehr in dieser Form.
Wie bereits bei anderen Bundeszuwendungen dokumentiert, verweist die Regierung bei Detailfragen regelmäßig auf frühere Antworten oder erklärt sich für nicht zuständig. Fragen zur Transparenz von Bundesmitteln stellen sich auch im Kontext des geplanten Bundestransparenzgesetzes, das offene Datenzugänge für Förderdaten schaffen soll.
Weiterlesen:
Betroffen sind lokale Vereine, Schulfördervereine, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden und gemeinnützige GmbHs in den Städten Pirmasens und Zweibrücken sowie im Landkreis Südwestpfalz, die als Letztempfänger Projektfördermittel erhalten haben. Daneben betrifft die Transparenzfrage alle Steuerzahler, da das Programm aus Bundesmitteln finanziert wird.
Die Bundesregierung beantwortet die Kernfrage nach Empfängern und Fördersummen vollständig mit Anlage. Bei Fragen zur Zusammensetzung von Koordinierungs- und Fachausschüssen, Bündnissen sowie Jugendforen verweist sie auf die Förderrichtlinie oder erklärt, hierzu keine Erkenntnisse zu haben. Fragen zu Förderanträgen (Frage 10) und externen Beteiligten (Fragen 8/9) werden mit fehlenden Erkenntnissen beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Pirmasens unter Transparenz-Druck →
- Erstempfänger
- Kommune, die Bundesmittel direkt vom BAFzA erhält und diese nach festgelegten Kriterien an lokale Organisationen (Letztempfänger) weiterleitet.
- Teilwiderruf
- Verwaltungsrechtliche Maßnahme, mit der ein Bewilligungsbescheid teilweise zurückgenommen wird, wenn Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Grundlage ist die Bundeshaushaltsordnung.
- Verwendungsnachweis
- Rechenschaftsbericht, den Zuwendungsempfänger nach Abschluss eines Projekts gegenüber der Bewilligungsbehörde erbringen müssen, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu belegen.
Wer kontrolliert die Mittelverwendung bei 'Demokratie leben!'?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüft als Zuwendungsbehörde jährlich die Verwendungsnachweise der Kommunen. Bei Verstößen sind Rückforderungen gemäß Bundeshaushaltsordnung möglich.
Wurden Fördergelder zurückgefordert?
Ja. Bei allen drei Partnerschaften (Landkreis Südwestpfalz, Stadt Zweibrücken, Stadt Pirmasens) wurden für die Jahre 2020 bis 2023 Teilwiderrufe eingeleitet. Die zurückgeforderten und vollständig erstatteten Beträge summierten sich auf 170.933,83 Euro.
Warum liegen für 2025 und 2026 keine Empfängerlisten vor?
Laut Bundesregierung ist die Verwendungsnachweisprüfung für diese Jahre noch nicht abgeschlossen. Aktuelle Projektträger sind auf der Website demokratie-leben.de veröffentlicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7764 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































