- Medizinalcannabis-Importe stiegen 2024 auf 2025 um 198 Prozent
- Frühinterventionsprogramme werden von Jugendlichen seltener genutzt
- Kriminalpolizei sieht erschwerte Verfolgung des illegalen Cannabishandels
Hintergrund
Das Konsumcannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft und erlaubt Erwachsenen den privaten Besitz und Eigenanbau von Cannabis in begrenzten Mengen. § 43 KCanG verpflichtet die Bundesregierung zu einer wissenschaftlichen Evaluation der Auswirkungen. Der Forschungsverbund EKOCAN legte am 1. April 2026 seinen zweiten Zwischenbericht vor, der Fehlentwicklungen bei der Frühintervention, beim medizinischen Cannabis-Markt und bei der Strafverfolgung dokumentiert. Mehrere Bundesministerien sowie der Bundesdrogenbeauftragte sehen nach Veröffentlichung des Berichts dringenden Handlungsbedarf.
- 1. April 2024 — Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
- +198 Prozent — Anstieg der importierten Medizinalcannabis-Menge von 2024 auf 2025 laut EKOCAN
- Über 2.000 — Befragte Angehörige der Kriminalpolizei in der EKOCAN-Studie zur Strafverfolgung
- 31 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung
- 2028 — Geplante Vorlage des EKOCAN-Abschlussberichts
Im Detail
Die freiwillige Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen funktioniere nicht ausreichend und der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verlaufe schleppend.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8784, Bundesregierung laut EKOCAN-Zwischenbericht vom 1. April 2026
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 zeichnet der zweite Evaluierungsbericht ein gemischtes Bild: Jugendliche nutzen Frühinterventionsangebote seltener, medizinische Cannabis-Importe sind um 198 Prozent gestiegen, und mehr als 2.000 befragte Kriminalbeamte sehen die Verfolgung des illegalen Handels als erschwert an. Die AfD-Fraktion richtet in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8784 vom 26. Oktober 2026 insgesamt 31 Fragen an die Bundesregierung und verlangt eine überprüfbare Bilanz der Zielerreichung.
Was gilt aktuell beim Konsumcannabisgesetz?
Das KCanG erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit sowie den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Zugleich bleibt der kommerzielle Handel weitgehend illegal; lediglich lizenzierte Anbauvereinigungen dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen. § 43 KCanG schreibt eine wissenschaftliche Evaluation der Gesetzesauswirkungen vor. Den zweiten Zwischenbericht legte der Forschungsverbund EKOCAN am 1. April 2026 vor; der endgültige Abschlussbericht ist für 2028 geplant.
Konsumcannabisgesetz: Fehlentwicklungen bei der Frühintervention
Ein zentrales Ergebnis des EKOCAN-Berichts betrifft die cannabisbezogene Frühintervention für Jugendliche. Beratungsangebote werden seit der Gesetzesänderung deutlich seltener in Anspruch genommen. Als wesentliche Ursache identifiziert der Forschungsverbund den Wegfall regelhafter Zuweisungen durch Justizbehörden: Wer früher nach einer Straftat zu einem Beratungsangebot verpflichtet wurde, meldet sich jetzt auf freiwilliger Basis häufig nicht mehr. Die Bundesregierung räumte laut Vorbemerkung der Anfrage ein, dass freiwillige Teilnahme nicht ausreichend funktioniere und neue Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen schleppend voranschritten. Mehrere Bundesministerien und der Bundesdrogenbeauftragte sehen dringenden Handlungsbedarf. Die AfD-Fraktion fragt konkret nach den Teilnehmerzahlen in Frühinterventionsprogrammen von 2019 bis 2025 sowie nach dem Anteil Minderjähriger und den seit April 2026 eingeleiteten Maßnahmen.
Medizinalcannabis und gesundheitliche Risiken
Parallel zur Konsumlegalisierung hat sich der medizinische Cannabis-Markt erheblich verändert. Die importierte Menge aus medizinischem Anbau stieg laut EKOCAN von 2024 auf 2025 um 198 Prozent. Die Anfrage erkundigt sich nach den jährlichen Importmengen seit 2019, nach der Entwicklung der GKV-Verordnungen für Cannabisblüten sowie nach dem Anteil telemedizinischer Verschreibungen und dem durchschnittlichen THC-Gehalt der abgegebenen Produkte. EKOCAN weist zudem auf gesundheitliche Risiken hochpotenter Cannabisprodukte hin. Stationäre Behandlungsfälle wegen cannabisbedingter psychischer Störungen, akuter Intoxikationen und cannabisinduzierter Psychosen sind ebenfalls Gegenstand der 31 Fragen.
Strafverfolgung und organisierte Kriminalität
Für Strafverfolgungsbehörden beschreibt EKOCAN ein weiteres Problemfeld: Bei einer Befragung von mehr als 2.000 Kriminalbeamten äußerte die Mehrheit, die Teillegalisierung erschwere die Verfolgung des weiterhin illegalen Cannabishandels. Qualitative Befragungen von Fachleuten aus Strafverfolgungsbehörden weisen in dieselbe Richtung. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die Organisierte Kriminalität ist laut EKOCAN derzeit nicht möglich. Die AfD-Fraktion fragt nach konkreten Erschwernissen, die BKA, Bundespolizei oder Zollkriminalamt der Bundesregierung gemeldet haben, nach entfallenen strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen und nach der polizeilich erfassten Fallzahl des unerlaubten Cannabishandels im Jahr 2025 gemäß § 34 KCanG.
Offene Fragen bis zum Abschlussbericht 2028
Die Kleine Anfrage fragt schließlich, welche Änderungen des Konsumcannabisgesetzes die Bundesregierung noch vor Vorlage des EKOCAN-Abschlussberichts im Jahr 2028 umsetzen will. Damit rückt die parlamentarische Debatte über mögliche Nachsteuerungen in den Fokus – unabhängig davon, ob eine umfassende Bilanz erst in zwei Jahren vorliegt.
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Direkt betroffen sind cannabiskonsumierende Jugendliche und deren Familien, da Frühinterventionsangebote seltener genutzt werden. Strafverfolgungsbehörden wie BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt melden erschwerte Ermittlungsbedingungen beim illegalen Cannabishandel. Patienten mit medizinischen Cannabis-Verschreibungen sind von den stark gestiegenen Importmengen betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8784) wurde am 26. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung soll die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Der EKOCAN-Abschlussbericht ist für 2028 geplant; bis dahin können auf Basis der Zwischenberichte Gesetzesänderungen am KCanG erfolgen.
- KCanG
- Konsumcannabisgesetz – regelt seit dem 1. April 2024 den privaten Besitz, Konsum und Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene in Deutschland.
- EKOCAN
- Forschungsverbund zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, der gemäß § 43 KCanG die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersucht und Zwischen- sowie Abschlussberichte vorlegt.
- Frühintervention
- Beratungs- und Hilfeprogramme für Jugendliche mit problematischem Cannabiskonsum, früher häufig durch Zuweisungen der Justiz initiiert.
Was ist das KCanG?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft und regelt den privaten Besitz und Konsum von Cannabis. Es verfolgt laut Gesetzesbegründung die Ziele Jugendschutz, Gesundheitsschutz und die Eindämmung des illegalen Markts.
Was ist EKOCAN?
EKOCAN ist ein Forschungsverbund zur gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation des KCanG (§ 43 KCanG). Der zweite Zwischenbericht erschien am 1. April 2026; der Abschlussbericht ist für 2028 geplant.
Warum gehen weniger Jugendliche in Frühintervention?
Laut EKOCAN entfiel nach der Teillegalisierung die regelhafte Zuweisung durch Justizbehörden. Freiwillige Teilnahme und neue Kooperationen mit Jugendämtern reichen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht aus, um diesen Wegfall zu kompensieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8784 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































