- Weibliche Schweinswale in der Ostsee sterben im Schnitt mit 3,67 Jahren
- 10 Prozent Temporeduzierung senkt Unterwasserlärm um 40 Prozent
- Grüne fordern Nullnutzungszonen auf 10 Prozent der deutschen AWZ
Hintergrund
Das Umweltbundesamt dokumentiert, dass sich der Unterwasserlärm in manchen Meeresgebieten gegenüber dem natürlichen Pegel verdoppelt bis verdreifacht hat. Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) von 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen guten Umweltzustand der Meere herzustellen — Deskriptor 11 bezieht sich ausdrücklich auf Unterwasserlärm. Artspezifische Grenzwerte für Nord- und Ostsee werden laut einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8047, Frage 114) im Rahmen der Abkommen HELCOM und OSPAR noch erarbeitet. Der vorliegende Antrag reagiert auch auf die laufende parlamentarische Beratung des Regierungsentwurfs zum Offshore-Windausbau (BT-Drs. 21/8238).
- 3,67 Jahre — Durchschnittliches Sterbealter weiblicher Schweinswale in der Ostsee laut FFH-Berichten; sie sterben damit vermutlich vor der Fortpflanzung.
- –40 Prozent Lärm — Schätzung für die Lärmreduktion bei 10 Prozent Geschwindigkeitsminderung von Schiffen.
- –60 Prozent Lärm — Schätzung für die Lärmreduktion bei 20 Prozent Geschwindigkeitsminderung.
- 160 dB — Geltender Impulsschallgrenzwert für Offshore-Bauprojekte, den der Antrag verbindlich festschreiben und wissenschaftlich aktualisieren will.
- 10 Prozent der AWZ — Mindestanteil der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone, der laut Antrag als Nullnutzungszone ausgewiesen werden soll.
Im Detail
Schätzungen zufolge würde eine Geschwindigkeitsminderung um 10 Prozent den Unterwasserlärm um 40 Prozent reduzieren, eine Reduktion um 20 Prozent wiederum würde den Unterwasserlärm sogar um 60 Prozent senken.
— Begründung BT-Drs. 21/8792, S. 3
Unterwasserlärm zählt zu den am wenigsten sichtbaren, aber folgenreichsten Umweltproblemen der deutschen Meere. Schiffe, Rammarbeiten für Offshore-Windparks, Munitionssprengungen und Sonaranlagen erzeugen zusammen eine Geräuschkulisse, die sich laut Umweltbundesamt in manchen Regionen gegenüber dem natürlichen Niveau verdoppelt bis verdreifacht hat. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 26. Oktober 2026 mit BT-Drs. 21/8792 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu elf konkreten Maßnahmen verpflichten soll — mit dem Ziel, bis 2030 die Vorgaben der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) zu erfüllen.
Unterwasserlärm: Schweinswal in der Ostsee akut gefährdet
Besonders dramatisch ist die Lage für den Schweinswal in der Ostsee. Laut nationalen FFH-Berichten, auf die der Antrag verweist, liegt das durchschnittliche Sterbealter weiblicher Tiere dort bei nur 3,67 Jahren — obwohl Schweinswale bis zu 25 Jahre alt werden können. Die Tiere sterben damit vermutlich, bevor sie sich fortpflanzen, was den Bestand langfristig kollabieren lässt. Der Erhaltungszustand in der Ostsee zeigt zuletzt sogar einen negativen Trend. Neben Beifang und dem Rückgang von Nahrungsfischen durch Überfischung und Klimakrise gilt die zunehmende Lärmbelastung als eine der Hauptbedrohungen.
Schifffahrt als zentraler Hebel
Den wirksamsten Ansatzpunkt sieht der Antrag in der Regulierung der Schifffahrt. Die südliche Nordsee gehört zu den Gebieten mit dem weltweit stärksten Schiffsverkehr. Schätzungen zufolge würde eine Geschwindigkeitsminderung um 10 Prozent den Unterwasserlärm um 40 Prozent reduzieren; bei 20 Prozent weniger Fahrt sänke der Lärm sogar um 60 Prozent. Die Grünen fordern daher, die Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) zu novellieren und Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf Wassertaxen und private Sportboote auszuweiten. Bestimmte in Asien produzierte Wassertaxi-Modelle stoßen laut Antrag pro Passagier zwölf Mal mehr CO₂ aus als eine Dieselfähre — ein Problem, das ökologisch wie klimapolitisch in ein umfassendes Maßnahmenpaket gehöre.
Elf Forderungen im Überblick
Der Antrag umfasst insgesamt elf Einzelforderungen. Neben der Novellierung der Befahrensverordnung soll die Bundesregierung Förderprogramme für kavitationsärmere Propeller, lärmoptimierte Rumpfformen und Luftschmierungssysteme auflegen. Wo Lärm unvermeidbar ist — etwa bei Rammungen oder Munitionssprengungen — sollen verpflichtend ausreichende Blasenschleier eingesetzt werden. Für Offshore-Windprojekte verlangt der Antrag, das Schallkriterium als Vergabekriterium beizubehalten und den bestehenden Impulsschallgrenzwert von 160 dB verbindlich einzuhalten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbergrechts vorlegen, der neue Erlaubnisse für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sofort untersagt und bestehende Bewilligungen bis 2030 befristet.
Was gilt aktuell?
Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie von 2008 verpflichtet Deutschland bereits heute, einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer herzustellen. Deskriptor 11 der MSRL bezieht sich ausdrücklich auf Unterwasserlärm. Artspezifische Grenzwerte, deren Überschreitung zu biologisch schädlichen Auswirkungen führt, werden im Rahmen der regionalen Abkommen HELCOM (Ostsee) und OSPAR (Nordsee/Nordostatlantik) noch erarbeitet, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage (BT-Drs. 21/8047) bestätigt hat. Eine verbindliche Umsetzung dieser Grenzwerte in nationales Recht steht damit noch aus. Der Antrag verknüpft sich zudem mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Offshore-Windausbau (BT-Drs. 21/8238), bei dem der Lärmschutz nach Ansicht der Antragsteller stärker verankert werden muss.
Als weiteres Instrument fordert der Antrag, mindestens 10 Prozent der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) als Nullnutzungszonen auszuweisen — Gebiete, in denen wirtschaftliche Aktivitäten vollständig untersagt sind. Lärmintensive Arbeiten bei allen Offshore-Projekten sollen zudem außerhalb der Laich-, Jungenaufzucht- und Wanderungszeiten lärmsensitiver Tierarten stattfinden. Schließlich verlangt der Antrag die verpflichtende Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen lärmintensiven Vorhaben. Parallel dazu soll Deutschland in den internationalen Gremien HELCOM und OSPAR darauf hinwirken, die Erarbeitung der wissenschaftlich fundierten Lärmgrenzwerte zügig abzuschließen. Das Thema Klimaanpassung und Meeresschutz berührt sich auch mit den kommunalen Förderprogrammen, die etwa im Bereich Klimaanpassung 2025/2026 diskutiert werden.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Meerestiere in Nord- und Ostsee, insbesondere der vom Aussterben bedrohte Ostseeschweinswal sowie Delfine, Kegelrobben und Seehunde. Mittelbar betreffen die geforderten Maßnahmen die Schifffahrtsbranche, Betreiber von Offshore-Windparks, Wassertaxi-Unternehmen sowie Freizeitbootsfahrer an den deutschen Küsten.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8792) ist am 26. Oktober 2026 eingebracht worden und wurde noch keinem Ausschuss zugewiesen. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse — voraussichtlich Umweltausschuss und Verkehrsausschuss — sowie die Beratung im Plenum aus. Eine abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch aus.
- MSRL (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
- EU-Richtlinie von 2008, die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen guten ökologischen Zustand ihrer Meeresgewässer herzustellen, einschließlich Grenzwerten für Unterwasserlärm.
- AWZ (Ausschließliche Wirtschaftszone)
- Meeresgebiet, das sich bis zu 200 Seemeilen vor der Küste erstreckt und in dem der Küstenstaat exklusive Wirtschaftsrechte besitzt.
- Blasenschleier
- Technische Vorrichtung beim Rammen von Pfählen unter Wasser: Ein Vorhang aus aufsteigenden Luftblasen dämpft den Schall und schützt nahegelegene Meerestiere.
Warum ist der Schweinswal in der Ostsee so stark bedroht?
Laut der Drucksache sterben weibliche Schweinswale in der Ostsee durchschnittlich mit 3,67 Jahren — vermutlich bevor sie sich fortpflanzen können. Neben Beifang und Überfischung ist der zunehmende Unterwasserlärm eine Hauptursache.
Was ist die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)?
Die EU-MSRL verpflichtet alle Mitgliedstaaten, einen guten Zustand ihrer Meeresgewässer herzustellen. Deskriptor 11 legt fest, dass Unterwasserlärm die Meeresumwelt nicht nachhaltig beeinträchtigen darf.
Was soll mit der Nordsee-Befahrensverordnung passieren?
Der Antrag fordert eine Novellierung der NordSBefV, um Geschwindigkeitsbegrenzungen wirksam auch auf Wassertaxen und private Sportboote auszuweiten und konsequent durchzusetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8792 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































