- Über 70.000 Todesopfer im Gazastreifen laut Drucksache
- 24 Forderungen: von Rüstungsstopp bis UNRWA-Finanzierung
- 1,9 Millionen Binnenvertriebene in Gaza – 90 % der Bevölkerung
Hintergrund
Der Antrag wurde am 13. Oktober 2026, gut drei Jahre nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023, eingebracht. Laut Drucksache hat der im Oktober 2025 auf Basis des US-amerikanischen 20-Punkte-Plans geschlossene Waffenstillstand nicht das erhoffte Ende der militärischen Operationen gebracht. Die israelischen Streitkräfte kontrollieren nach Angaben in der Drucksache mittlerweile rund 70 Prozent des Gaza-Gebiets. Ende 2025 entzog Israel zudem 37 Hilfsorganisationen die Registrierung für Gaza und das Westjordanland. Die Knesset verabschiedete am 30. März 2026 ein Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe, das laut Drucksache ausschließlich Palästinenser betrifft.
- Über 70.000 — Palästinenser im Gazastreifen laut Drucksache getötet, darunter mindestens 20.000 Kinder.
- 1,9 Mio. Binnenvertriebene — etwa 90 Prozent der Gaza-Bevölkerung nach UN-Angaben.
- 1,2 Mio. Menschen — von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (59 % der Bevölkerung, IPC-Analyse).
- 43.000 — Menschen mit schweren, lebensverändernden Verletzungen laut WHO, darunter rund 6.000 Amputationen.
- 589 — humanitäre Helfer seit Oktober 2023 im Gazastreifen getötet.
Im Detail
Langfristig bleibt die Zweistaatenlösung die einzige Perspektive für Frieden und Sicherheit aller Menschen in der Region.
— Begründung BT-Drs. 21/8791, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der anhaltende Konflikt in Gaza und im Westjordanland bildet den Hintergrund eines umfangreichen Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 13. Oktober 2026 als BT-Drs. 21/8791 eingebracht wurde. Über 70.000 Palästinenser wurden laut den in der Drucksache zitierten Quellen seit Beginn des Gaza-Krieges im Oktober 2023 getötet, darunter mindestens 20.000 Kinder. 1,9 Millionen Menschen — rund 90 Prozent der Bevölkerung — sind im Gazastreifen vertrieben. Diese Zahlen bilden die faktische Grundlage für 24 konkrete Forderungen an die Bundesregierung.
Zweistaatenlösung als Kern des Antrags
Zentrales Anliegen des Antrags ist die Forderung, die Zweistaatenlösung auf Basis der Grenzen von 1967 als prioritäres außenpolitisches Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, einen souveränen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat anzuerkennen. Zugleich bekennt sich der Antrag ausdrücklich zum Existenzrecht Israels und zur deutschen Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens. Der Antrag verweist auf den Bundestagsbeschluss vom 12. Oktober 2023 (Drucksache 20/8736) zur Solidarität mit Israel und bekräftigt diesen.
Rüstungsexporte und Sanktionen
Ein politisch kontroverser Schwerpunkt des Antrags betrifft Rüstungsexporte. Die Fraktion fordert, Exportbeschränkungen gegenüber Israel wieder einzusetzen und auf das militärische Vorgehen im Westjordanland auszuweiten. Lieferungen sollen künftig danach unterschieden werden, ob sie der legitimen Verteidigung Israels gegen äußere Bedrohungen dienen oder das Risiko besteht, dass sie bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht eingesetzt werden. Die Entscheidung der Bundesregierung, Exportbeschränkungen wieder aufzuheben, wird in der Begründung des Antrags als angesichts der fragilen Waffenruhe unangemessen bezeichnet. Darüber hinaus soll die Bundesregierung EU-Sanktionen gegen die israelischen Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben-Gvir nicht länger blockieren.
Humanitäre Lage und UNRWA
Laut Drucksache sind zwischen Mai und Oktober 2025 über 1.100 Menschen im Umfeld der Essensausgabestellen der Gaza Humanitarian Foundation getötet worden. Internationale Hilfsorganisationen bezeichneten die Verteilstellen als „Todesfallen“. Ende 2025 entzog Israel 37 Hilfsorganisationen die Registrierung für Gaza und das Westjordanland. Der Antrag fordert, UNRWA ausreichend zu finanzieren und seinen vollen Zugang sicherzustellen. Darüber hinaus sollen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe auch angesichts der Kürzungen in den Haushaltsplänen (Einzelplan 23 und 05) verlässlich und mehrjährig abgesichert werden. Seit Kriegsbeginn wurden im Gazastreifen mindestens 589 humanitäre Helfer getötet — eine Zahl, die laut Drucksache die weltweiten Jahreszahlen 2023 und 2024 deutlich übersteigt.
EU-Assoziierungsabkommen und Westjordanland
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Teilaussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel im Europäischen Rat nicht länger zu blockieren, falls Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin nicht erfüllt. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung davon unberührt bleiben. Im Westjordanland hat der rechtsextreme Finanzminister Bezalel Smotrich laut Drucksache Pläne für den Bau von 3.401 Häusern für israelische Siedler genehmigt. Das sogenannte Projekt „E1“ würde die territoriale Zerstückelung des Westjordanlands nach Einschätzung der Antragsteller dramatisch verschärfen.
Der Antrag fordert ferner den Beitritt Deutschlands zum International Peace Fund, den das Vereinigte Königreich, Australien und Kanada am 11. Juni 2026 gegründet haben, um israelisch-palästinensische Dialogformate und Friedensinitiativen effizienter zu fördern. Für die Situation der rund 43.000 Menschen mit schweren Verletzungen — darunter 6.000 Amputationen — fordert die Fraktion verbesserten Zugang zu medizinischer Rehabilitation. Wie der Bundestag über den Antrag entscheidet, wird die Abstimmung im Plenum zeigen.
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Unmittelbar betroffen sind die rund 2,1 Millionen Menschen im Gazastreifen, darunter laut Drucksache über 1,9 Millionen Binnenvertriebene. Darüber hinaus betrifft der Antrag die deutsche Außenpolitik, Rüstungsexportunternehmen sowie Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe, deren Mittel laut Antrag aus den Einzelplänen 23 und 05 mehrjährig abgesichert werden sollen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/8791) ist am 13. Oktober 2026 eingebracht worden. Als nächster Schritt stehen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, die Ausschussberatung und anschließend die Abstimmung im Bundestags-Plenum aus.
- Zweistaatenlösung
- Friedenskonzept, das die Schaffung eines souveränen Staates Palästina neben dem Staat Israel auf Basis der Waffenstillstandslinien von 1967 vorsieht.
- UNRWA
- Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten; zuständig für Bildung, Gesundheit und humanitäre Hilfe für palästinensische Flüchtlinge.
- EU-Assoziierungsabkommen
- Vertrag zwischen der EU und Israel, der enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit regelt; enthält eine Menschenrechtsklausel, die eine Aussetzung bei schweren Verstößen ermöglicht.
Was fordert der Antrag konkret zu Rüstungsexporten?
Der Antrag verlangt, Rüstungsexportbeschränkungen gegenüber Israel wieder einzusetzen und auf das Westjordanland auszuweiten. Lieferungen sollen danach unterschieden werden, ob sie der legitimen Verteidigung Israels dienen oder beim Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht eingesetzt werden könnten.
Was steht zum EU-Assoziierungsabkommen mit Israel im Antrag?
Die Bundesregierung soll eine Teilaussetzung des EU-Assoziierungsabkommens im Europäischen Rat nicht länger blockieren, wenn Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin nicht erfüllt. Die Zusammenarbeit mit israelischer Zivilgesellschaft und Forschung soll davon unberührt bleiben.
Was sagt der Antrag zur humanitären Lage in Gaza?
Laut Drucksache leben über 1,9 Millionen Binnenvertriebene in Gaza, das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Mehr als 1,2 Millionen Menschen sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. Seit Oktober 2023 wurden mindestens 589 humanitäre Helfer getötet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8791 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































