Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8221 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Rund 1,7 Mio. Euro Bundesförderung an fünf Organisationen in Thüringen
- Programm 'Demokratie leben!' ist zentrales Förderinstrument
- Thüringer Landesprogramm 'DenkBunt' erhält keine Bundesmittel
Hintergrund
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7886 reiht sich in eine Serie ähnlicher Anfragen der AfD zur Bundesförderung von NGOs ein, darunter BT-Drs. 21/6260, 21/6614 und 21/7698. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann fragt gezielt für den Bundestagswahlkreis 194 (Saale-Holzland – Saale-Orla – Saalfeld-Rudolstadt) nach. Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ ist das zentrale Förderinstrument des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für zivilgesellschaftliches Engagement und wird über lokale Partnerschaften für Demokratie in Kommunen und Landkreisen umgesetzt.
- 605.210 Euro — Förderung des Landratsamts Saale-Holzland-Kreis aus Kapitel 1702, Titel 684 01 im Zeitraum 2020–2023.
- 507.587 Euro — Weitere Förderung desselben Landratsamts aus gleichem Kapitel und Titel im Zeitraum 2024–2026.
- 308.310,85 Euro — Bildungswerk BLITZ e. V. (Mehrgenerationenhaus Stadtroda) aus Kapitel 1703, Titel 684 22, 2020–2026.
- 281.927,95 Euro — Freizeitzentrum Pößneck e. V. (Mehrgenerationenhaus Pößneck) aus Kapitel 1703, Titel 684 22, 2020–2026.
- 10.000 Euro — Diakonie im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aus Kapitel 1703, Titel 684 25, 2024.
Im Detail
Das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ wird nicht durch Bundesmittel gefördert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8221, zu Frage 12
Rund 1,7 Millionen Euro Bundesförderung sind seit 2020 aus dem Einzelplan 17 an Organisationen in den drei Thüringer Landkreisen Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt geflossen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8221 vom 25. September 2026) auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann. Die Anfrage zielte darauf ab, möglichst vollständige Transparenz über alle Bundesfördermittel für zivilgesellschaftliche Akteure in diesen Regionen herzustellen.
Demokratie leben!: Förderung in Thüringen
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist das zentrale Instrument, über das der Bund lokale Partnerschaften für Demokratie und zivilgesellschaftliche Projekte auf Landkreisebene finanziert. Für die drei angefragten Landkreise verweist die Bundesregierung bei den Fragen 1 bis 3 auf die frühere Drucksache 21/7168, ohne eine eigene tabellarische Auflistung vorzulegen. Aktuelle Zuwendungsempfänger werden laut Regierungsantwort auf der Programmwebseite demokratie-leben.de veröffentlicht. Für das Haushaltsjahr 2027 stehen die endgültigen Fördermittel noch nicht fest, da der Bundeshaushalt noch nicht verabschiedet ist.
Konkrete Förderungen aus Einzelplan 17
Detaillierte Angaben macht die Bundesregierung zu Förderungen aus dem Einzelplan 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMBFSFJ) außerhalb des Programms „Demokratie leben!“. Fünf Fördertatbestände werden ausgewiesen:
- Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis erhielt aus Kapitel 1702, Titel 684 01 in den Jahren 2020–2023 insgesamt 605.210 Euro sowie 2024–2026 weitere 507.587 Euro.
- Das Bildungswerk BLITZ e. V. (Mehrgenerationenhaus Stadtroda) erhielt aus Kapitel 1703, Titel 684 22 für 2020–2026 insgesamt 308.310,85 Euro.
- Das Freizeitzentrum Pößneck e. V. (Mehrgenerationenhaus Pößneck) bekam aus demselben Kapitel und Titel 281.927,95 Euro für 2020–2026.
- Die Diakonie im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erhielt 2024 aus Kapitel 1703, Titel 684 25 einmalig 10.000 Euro.
Diese Mittel fließen überwiegend in die Förderung von Mehrgenerationenhäusern, einem bundesweiten Infrastrukturprogramm für generationenübergreifende Begegnungsorte.
Verweise statt Daten bei weiteren Einzelplänen
Für die Fragen nach Förderungen aus den Einzelplänen 06 (Innenministerium), 04 (Bundeskanzleramt), 23 (Entwicklungszusammenarbeit), 16 (Umwelt), 30 (Forschung) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 6. Dort stellt sie fest, die Frage nenne keine konkreten Organisationen, und verweist auf ihre Vorbemerkung, wonach der Begriff „NGO“ rechtlich nicht eindeutig definiert sei. Zu Förderungen über bundeseigene Unternehmen wie Deutsche Bahn AG oder Deutsche Telekom AG liegen der Bundesregierung eigenen Angaben zufolge keine Daten vor.
Thüringer Landesprogramm DenkBunt ohne Bundesmittel
Eine wichtige Klarstellung enthält die Antwort auf Frage 12: Das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“, das sich gegen Rechtsextremismus richtet, wird nicht durch Bundesmittel finanziert. Es handelt sich um ein rein landesfinanziertes Programm des Freistaats Thüringen.
Die Anfrage ist Teil einer Reihe ähnlicher parlamentarischer Initiativen der AfD. Auf die Frage 14 — welche Rechtsgrundlage die Regierung für nicht beantwortete Fragen anführe — erklärt die Bundesregierung schlicht, alle Fragen seien hinreichend beantwortet. Vergleichbare Anfragen zur parlamentarischen Kontrolle von Bundesausgaben zeigen, dass das Instrument der Kleinen Anfrage häufig zur regionalen Aufschlüsselung von Förderprogrammen eingesetzt wird.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW 22/2026: 136 Antworten der Bundesregierung
- Organisierte Kriminalität: 20 Maßnahmen gegen OK-Netzwerke
Betroffen sind zivilgesellschaftliche Organisationen, Kommunalverwaltungen und gemeinnützige Vereine in den Thüringer Landkreisen Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt, die Bundeszuwendungen erhalten oder beantragen. Indirekt betroffen sind Bürgerinnen und Bürger in der Region, die Angebote der geförderten Mehrgenerationenhäuser und Bildungseinrichtungen nutzen.
Die Bundesregierung verweist bei den Fragen 1–3 und 12 pauschal auf die frühere Drucksache 21/7168 und legt keine eigene Aufstellung vor. Fragen 6–10 werden mit dem Hinweis beantwortet, die Anfrage nenne keine konkreten Organisationen. Zu bundeseigenen Unternehmen (Frage 11) liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Daten vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. NGO-Förderung: Bundesgelder für Thüringen unter der Lupe →
- Einzelplan
- Abschnitt des Bundeshaushalts, der einem bestimmten Ministerium oder Bereich zugeordnet ist, z. B. Einzelplan 17 für das Familienministerium.
- Partnerschaften für Demokratie
- Lokale Förderprogramme im Rahmen von 'Demokratie leben!', die zivilgesellschaftliche Projekte auf Landkreis- und Kommunalebene unterstützen.
- Letztempfänger
- Die Organisation, die Fördermittel tatsächlich für ein Projekt verwendet, im Gegensatz zu Erst- oder Zwischenempfängern, die Mittel weiterleiten.
Welche Organisationen wurden konkret gefördert?
Fünf Organisationen aus Einzelplan 17: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis (zwei Förderzeiträume), Bildungswerk BLITZ e. V. (Stadtroda), Freizeitzentrum Pößneck e.V. sowie die Diakonie im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Bundesprogramm des BMBFSFJ, das lokale Partnerschaften für Demokratie und zivilgesellschaftliche Projekte fördert. Aktuelle Zuwendungsempfänger werden auf demokratie-leben.de veröffentlicht.
Fließen Bundesmittel in das Thüringer Landesprogramm 'DenkBunt'?
Nein. Die Bundesregierung stellt klar, dass das Thüringer Landesprogramm 'DenkBunt' nicht aus Bundesmitteln finanziert wird.





































































