- BKA registrierte bis Dezember 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge
- 144 Drohnen-Vorfälle allein an deutschen Flughäfen bis August 2025
- Antrag fordert 100 % Absicherung sicherheitsrelevanter Standorte bis 2030
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7243 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zahl sicherheitsrelevanter Drohnenvorfälle steigt in Deutschland seit Jahren an. Laut BKA wurden bis Mitte Dezember 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge bundesweit registriert; in Nordrhein-Westfalen stieg die Fallzahl von 232 (2024) auf 351 (2025). Hinzu kommen 321 Sabotageverdachtsfälle im Jahr 2025, die häufig mit Drohnen in Verbindung stehen. Die Europäische Kommission legte am 11. Februar 2026 einen Aktionsplan zur Drohnenabwehr vor, und das Europäische Parlament verabschiedete am 22. Januar 2026 eine Entschließung zu Drohnen und neuer Kriegsführung. Auf nationaler Ebene wurde mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes (BT-Drs. 21/3252, 21/3506, Beschlussempfehlung 21/4322) bereits ein erster Schritt unternommen.
- Über 1.000 — verdächtige Drohnenflüge bundesweit laut BKA bis Mitte Dezember 2025
- 144 Vorfälle — an deutschen Flughäfen bis August 2025
- 232 → 351 Fälle — Anstieg der Drohnenvorfälle in NRW von 2024 auf 2025
- 321 Sabotageverdachtsfälle — im Jahr 2025, häufig mit Drohnen verknüpft
- 40 / 40 / 20 % — geplante Budgetaufteilung: Forschung / Ausstattung / Schulung aus dem Sondervermögen
Im Detail
Das Ziel dieses Antrags ist eine nationale Forschungs- und Ausstattungsoffensive, um Deutschland im Bereich modernster Drohnenabwehrtechnologien handlungsfähig zu machen und die Sicherheit der Bürger, der Infrastruktur und staatlicher Einrichtungen zu gewährleisten.
— BT-Drs. 21/7243, Antrag der AfD-Fraktion, S. 2
Drohnen über Kraftwerken, Flughäfen und Militäranlagen — die Vorfallszahlen steigen, doch Deutschland verfügt laut BT-Drs. 21/7243 noch immer nicht über ein flächendeckendes Drohnenabwehr-System. Die AfD-Fraktion hat am 22. Juli 2026 einen umfassenden Antrag vorgelegt, der eine nationale Forschungs- und Ausstattungsoffensive für die Jahre 2026 bis 2030 einfordert.
Drohnenabwehr: Die Lage in Zahlen
Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte bis Mitte Dezember 2025 bundesweit über 1.000 verdächtige Drohnenflüge. Allein in Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der Vorfälle von 232 im Jahr 2024 auf 351 im Jahr 2025. An deutschen Flughäfen wurden bis August 2025 insgesamt 144 Drohnenvorfälle gezählt. Hinzu kommen 321 Sabotageverdachtsfälle aus dem Jahr 2025, die häufig mit dem Einsatz von Drohnen in Verbindung stehen. Militärische Anlagen und verteidigungswichtige Infrastruktur werden laut Antrag regelmäßig überflogen und zielgerichtet ausgespäht.
Was gilt aktuell?
Trotz des im Dezember 2025 eingerichteten Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) und erweiterter Kompetenzen der Bundeswehr fehlen nach Darstellung des Antrags flächendeckende Einsatzsysteme, ausreichende Schulungen sowie eine vollständige Cyber-Integration. Auch die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes (BT-Drs. 21/3252, 21/3506, Beschlussempfehlung 21/4322) änderte daran nach Einschätzung der Antragsteller wenig: Forschungsergebnisse aus Projekten wie AMBOS, Counter-AUS oder IDAS-PRO werden nicht ausreichend in die Praxis überführt. Zahlreiche Behörden beklagen fehlende Ausstattung und unzureichend entwickelte Rechtsgrundlagen.
Was der Antrag zur Drohnenabwehr konkret fordert
Kernstück des Antrags ist ein spezialisiertes Drohnenabwehr-Testzentrum am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Dort sollen Sensorik (Radar, Funkpeiler, optische Systeme, KI-Fusion) und Effektoren (Jammer, GNSS-Störsysteme, Abfangdrohnen) erprobt, Standards entwickelt und Sicherheitsbehörden bei Zulassungsfragen unterstützt werden. Realtests sollen gemeinsam mit Bundespolizei, Landespolizeien, Bundeswehr, Katastrophenschutz und Betreibern kritischer Infrastruktur stattfinden.
Bis 2028 sollen mindestens fünf regionale Einsatzcluster für Drohnenabwehrsysteme aufgebaut werden. Für die Ausstattung sicherheitsrelevanter Standorte — Flughäfen, Energieanlagen, Fernmeldestandorte, Regierungseinrichtungen und Großveranstaltungen — sieht der Antrag klare Meilensteine vor: 50 % bis 2028, 100 % bis 2030. Die Finanzierung soll aus dem Sondervermögen für Schlüsseltechnologien kommen, aufgeteilt in 40 % für Forschung, 40 % für Ausstattung und 20 % für Schulungsmaßnahmen.
Gesetz und Souveränität als Kernforderungen
Neben der technischen Offensive verlangt der Antrag, dass die Bundesregierung binnen Jahresfrist einen Gesetzentwurf zu Drohnenabwehr-Einsatzbefugnissen vorlegt. Dieser soll Zuständigkeiten klären und schnelle Reaktionsentscheidungen ohne Kompetenzüberschneidungen ermöglichen — ein Problem, das die Antragsteller als zentrales Hindernis für eine effektive Drohnenabwehr identifizieren.
Gleichzeitig betont der Antrag die nationale Souveränität: Europäische Initiativen wie die Europäische Drohnen-Verteidigungsinitiative (EDDI) und der EU-Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 11. Februar 2026 werden zwar begrüßt, sollen Deutschland aber nicht von eigenen Maßnahmen entbinden. Um deutschen Einfluss in europäischen Strukturen zu sichern, fordert der Antrag eine nationale Spiegelstelle für europäische Kompetenzkorridore. Ohne eine solche Koordinierungsstelle drohe Deutschland, technische Standards und Beschaffungslogiken lediglich zu übernehmen, statt sie mitzugestalten. Zudem soll die Abhängigkeit von nicht-europäischen Herstellern durch die Förderung heimischer Unternehmen reduziert werden — ein Aspekt, der angesichts fragmentierter deutscher Kompetenzen in Luft- und Raumfahrt, Sensorik und KI besonders relevant ist.
Das Thema Drohnenabwehr steht im Kontext einer breiteren sicherheitspolitischen Debatte. Auch Regelungslücken im Luftraum sowie die personellen Kapazitäten in Bundesbehörden werden parlamentarisch thematisiert. Der AfD-Antrag zur Bundesintegritätsbehörde zeigt, dass die Fraktion parallel in mehreren Sicherheitsbereichen legislative Initiativen einbringt.
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Betroffen sind Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen, Energieanlagen und Fernmeldestandorte sowie Sicherheitsbehörden von Bundespolizei bis Landespolizeien. Mittelbar sind Bürgerinnen und Bürger betroffen, die auf den sicheren Betrieb dieser Einrichtungen angewiesen sind. Auch die deutsche Rüstungs- und Forschungsindustrie — insbesondere im Bereich Sensorik und KI — ist als potenzielle Auftragnehmerin angesprochen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/7243) wurde am 22. Juli 2026 eingebracht und muss zunächst einem oder mehreren Fachausschüssen — voraussichtlich dem Verteidigungsausschuss und dem Innenausschuss — zur Beratung überwiesen werden. Erst nach Abschluss der Ausschussberatungen stimmt das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung ab.
- GDAZ
- Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum — im Dezember 2025 eingerichtete Behörde zur koordinierten Drohnenabwehr auf Bundesebene.
- HPEM-Impuls
- High-Power Electromagnetics — elektromagnetische Hochleistungsimpulse, die zur Störung oder Zerstörung feindlicher Drohnenelektronik eingesetzt werden können.
- EDDI
- Europäische Drohnen-Verteidigungsinitiative — EU-weites Vorhaben zum koordinierten Aufbau von Drohnenabwehrfähigkeiten unter den Mitgliedstaaten.
Wie viele Drohnen-Vorfälle gab es in Deutschland?
Das BKA registrierte bis Mitte Dezember 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge bundesweit. Allein an deutschen Flughäfen gab es bis August 2025 144 Vorfälle.
Was soll das geplante Testzentrum am DLR leisten?
Das Drohnenabwehr-Testzentrum soll Sensorik und Effektoren erproben, Standards entwickeln, Sicherheitsbehörden bei Zulassungsfragen unterstützen und Realtests mit Bundespolizei, Bundeswehr und Infrastrukturbetreibern durchführen.
Wie soll die Drohnenabwehr finanziert werden?
Laut Antrag soll das Programm aus dem Sondervermögen für Schlüsseltechnologien finanziert werden: 40 % für Forschung, 40 % für Ausstattung und 20 % für Schulungsmaßnahmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7243 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































