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- Krankenkassenbeiträge sollen um 2 Prozentpunkte sinken
- Grundfreibetrag +500 Euro, Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro
- Gegenfinanzierung: mindestens 20 Mrd. Euro aus Steuerlücken
Hintergrund
Am 2. September 2026 legte die Bundesregierung den Entwurf eines „Einkommensteuerreformgesetzes 2027“ vor. Er sieht unter anderem höhere Grund-, Arbeitnehmerpausch- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld und neue Tarifstufen für sehr hohe Einkommen vor. Die antragstellende Fraktion hält das für unzureichend und verweist auf steigende Lebenshaltungskosten sowie die Haushaltslage.
- 500 Euro — geforderte Anhebung des Grundfreibetrags (Regierungsentwurf: 216 Euro).
- 1.500 Euro — geforderter Arbeitnehmerpauschbetrag (Regierungsentwurf: Anhebung um 200 Euro).
- ca. 12 Mrd. Euro — versicherungsfremde Leistungen der GKV, die laut Antrag aus Steuermitteln übernommen werden sollen.
- 8 Euro monatlich — geplante Kindergelderhöhung auf 267 Euro laut Regierungsentwurf.
- mind. 20 Mrd. Euro — Mehreinnahmen, die laut Antrag durch das Schließen von sieben Steuerlücken möglich sind.
Im Detail
Eine spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen muss daher zwingend auch die Sozialabgaben einschließen.
— Antrag BT-Drs. 21/8379, Feststellungsteil
Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte senken, den Grundfreibetrag um 500 Euro anheben und den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöhen: Das fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag, der als Drucksache 21/8379 am 6. Oktober 2026 eingebracht wurde. Entlastet werden sollen Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen, Familien und Alleinerziehende. Zur Gegenfinanzierung nennt der Antrag den Abbau von Steuervergünstigungen mit Mehreinnahmen von mindestens 20 Milliarden Euro.
Warum der Antrag jetzt kommt
Anlass ist der Regierungsentwurf eines „Einkommensteuerreformgesetzes 2027“ vom 2. September 2026. Er hebt unter anderem Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld an. Nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion setzt er überwiegend nur das verfassungsrechtlich Gebotene um und bringt keine spürbare Entlastung. Als Gründe für den Druck auf die Haushalte nennt der Antrag steigende Preise für Lebensmittel, Mieten, Energie und Mobilität, die er mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem Iran-Krieg in Verbindung bringt.
Sozialabgaben als Kern der Entlastung
Der Antrag argumentiert, dass etwa 20 bis 30 Prozent der Beschäftigten keine Einkommensteuer zahlen, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Für sie seien Sozialabgaben die eigentliche Belastung. Deshalb sollen die Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte sinken. Dafür sollen versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 12 Milliarden Euro aus Steuermitteln finanziert werden. Laut Antrag würde dies eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten, eine vierköpfige Familie mit 80.000 Euro Brutto um rund 800 Euro.
Steuerliche Entlastungen im Überblick
Der Grundfreibetrag soll um 500 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro. Der Regierungsentwurf sieht dagegen 216 Euro beziehungsweise 200 Euro mehr vor. Außerdem will der Antrag die Stromsteuer für alle auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz senken und kurzfristig ein Energiekrisengeld über den Direktauszahlungsmechanismus auszahlen. Ab 2027 soll daraus ein jährliches Klimageld werden.
Familien und Alleinerziehende im Fokus
Besondere Kritik gilt den Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss. Das Kindergeld wird bislang voll darauf angerechnet, sodass die geplante Erhöhung um acht Euro monatlich bei Alleinerziehenden mit Unterhaltsvorschuss laut Antrag verpufft. Betroffen seien rund 860.000 Kinder. Künftig soll mindestens die Hälfte des Kindergeldes ankommen. Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG soll in ein einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld als Steuergutschrift umgewandelt werden.
Weitere Forderungen betreffen die Abschaffung der Steuerklassen III und V zugunsten des Faktorverfahrens, die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe Dienstleistungen. Kinderbetreuungskosten sollen als Steuerermäßigung abziehbar und deutlich höher angesetzt werden. Zur Begründung verweist der Antrag darauf, dass 4 Millionen Frauen und 0,6 Millionen Männer gern mehr arbeiten würden, wenn Betreuungsverpflichtungen dem nicht entgegenstünden.
Rücklagen und Vermögensaufbau
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für Fondssparen soll deutlich steigen. Sie beträgt derzeit 20 Prozent bis maximal 400 Euro im Jahr, also höchstens 80 Euro. Der Sparerpauschbetrag soll auf 1.500 Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf 3.000 Euro. Zudem fordert der Antrag einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds für die ergänzende Altersvorsorge mit automatischer Teilnahme und Opt-out, der auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden soll.
Gegenfinanzierung durch Steuerlücken
Dem Antrag zufolge fehlen dem Bund bis 2030 rund 107 Milliarden Euro, und die beschlossene Körperschaftsteuersenkung verringere den Spielraum weiter. Die Fraktion will daher Steuervergünstigungen abbauen: die Spekulationsfrist bei Immobilien, die Verschonungsbedarfsprüfung und die 300-Wohneinheiten-Regelung im Erbschaftsteuerrecht, Share Deals bei der Grunderwerbsteuer und die erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer. Hinzu kommen eine Besteuerung von Kryptogewinnen unabhängig von der Haltedauer, eine effektivere Besteuerung von Digitalkonzernen, der Kampf gegen Steuerkriminalität und eine nationale Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Allein bei sieben Steuerlücken seien Mehreinnahmen von mindestens 20 Milliarden Euro möglich.
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Betroffen wären nach Darstellung des Antrags vor allem Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen, Familien, Alleinerziehende (insbesondere Bezieher von Unterhaltsvorschuss, laut Antrag rund 860.000 Kinder) sowie Sparer.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, deren Beratung und anschließend die Abstimmung im Bundestagsplenum.
- Grundfreibetrag
- Der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt wird und der das Existenzminimum sichern soll.
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Pauschaler Abzug für Werbungskosten, den Beschäftigte ohne Einzelnachweise geltend machen können.
- Familienleistungsausgleich
- System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen, das das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt.
Wie viel würde die Beitragssenkung bringen?
Laut Antrag etwa 300 Euro pro Jahr für eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro Brutto und rund 800 Euro für eine vierköpfige Familie mit 80.000 Euro Brutto.
Wie soll das bezahlt werden?
Der Antrag nennt den Abbau von Steuervergünstigungen, etwa bei Erbschaft und Immobilien, eine Besteuerung von Kryptogewinnen sowie eine Übergewinnsteuer.
Was fordert der Antrag für Alleinerziehende?
Das Kindergeld soll beim Unterhaltsvorschuss mindestens zur Hälfte ankommen, und der Entlastungsbetrag soll in ein monatliches Alleinerziehendengeld umgewandelt werden.




































































