- ZFG-Referentenentwurf stärkt Zoll bei Geldwäscheermittlungen
- Keine eigene Bundesoberbehörde — Kompetenzen bleiben beim Zoll gebündelt
- KI-gestützte Analysetools für Finanzkontrolle Schwarzarbeit geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6725 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsplan „Zeitenwende der Inneren Sicherheit“ Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität angekündigt. Am 22. Dezember 2025 trat das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) in Kraft. Am 3. März 2026 legte das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (ZFG) vor. Parallel laufen Evaluierungen zur Geldwäschegesetzgebung, die auf Grundlage von BT-Drs. 19/24180 durchgeführt werden. Die internationale Bewertungsinstanz FATF hatte Deutschland bei Prüfungen 2021 und 2022 angemahnt, Ermittlungen zu internationaler Geldwäsche institutionell stärker zu priorisieren.
Im Detail
Durch die Bündelung in der Zollverwaltung wird dem von der FATF im Rahmen ihrer Deutschlandprüfung 2021 und 2022 angemahnten Bedarf an einer institutionell untermauerten Priorisierung der Ermittlung komplexer Fälle internationaler Geldwäsche Rechnung getragen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6725, S. 6
Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität kosten den deutschen Staat jährlich Milliarden — doch die Ermittlungsbehörden stoßen immer wieder an strukturelle Grenzen. Mit dem geplanten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) will die Bundesregierung gegensteuern: Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 3. März 2026 sieht neue Ermittlungseinheiten beim Zoll, erweiterte Befugnisse zur Vermögensabschöpfung und den Aufbau KI-gestützter Analysesysteme vor. Wie das konkret aussehen soll, hat die Bundesregierung nun auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6389) detailliert beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 21/6725 und datiert vom 25. Juni 2026.
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Was gilt aktuell?
Derzeit liegt die Zuständigkeit für die Verfolgung komplexer Geldwäschefälle mit Auslandsbezug grundsätzlich bei den Polizeien der Länder. Die Zollverwaltung — insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) — verfügt zwar über eigene Ermittlungsbefugnisse im Bereich der Schwarzarbeit, ist aber bei internationaler Geldwäsche strukturell schwächer aufgestellt. Die internationale Bewertungsinstanz FATF hatte Deutschland bei Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022 ausdrücklich aufgefordert, die institutionelle Priorisierung komplexer Geldwäscheermittlungen zu verbessern. Das ZFG soll diese Lücke schließen und Deutschland zugleich auf die nächste FATF-Prüfung vorbereiten.
Neue Ermittlungseinheiten statt Bundesoberbehörde
Eine zentrale politische Entscheidung betrifft die Organisationsform: Die Bundesregierung verzichtet bewusst auf eine eigenständige Bundesoberbehörde mit operativen Zuständigkeiten für Finanzkriminalität. Ein entsprechender Gesetzentwurf — das sogenannte Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz — war in der letzten Legislaturperiode durch vorzeitige Beendigung des Bundestages der Diskontinuität anheimgefallen. Stattdessen sollen neue Ermittlungseinheiten in den Ortsbehörden der Zollverwaltung angesiedelt werden. Diese können in bedeutsamen Fällen der Geldwäsche mit Auslandsbezug polizeiliche Strafverfolgungsaufgaben übernehmen — eine Befugnis, die bislang den Landespolizeien vorbehalten war. Laut Bundesregierung entspricht dieser Ansatz dem im Koalitionsvertrag verankerten Grundsatz der Verwaltungskonsolidierung.
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Neue Befugnisse im Detail
Der ZFG-Entwurf führt das Instrument der administrativen Vermögensermittlung und -sicherung (aVES) ein. Zollvollzugsbedienstete sollen damit nicht-strafprozessuale Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung übernehmen können — etwa wenn begründete Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft von Vermögenswerten bestehen. Die Staatsanwaltschaften bleiben für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung uneingeschränkt zuständig. Sobald im Rahmen der administrativen Ermittlungen ein strafrechtlicher Anfangsverdacht entsteht, sind die Zollbediensteten verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten.
„Begründete Zweifel“ an der Herkunft eines Vermögensgegenstandes sollen laut Bundesregierung nicht über die finanzielle Lage der betroffenen Person definiert werden, sondern über objektive Kriterien — etwa Widersprüche in der erklärten Herkunft oder eine nicht erklärbare Eigentümer- und Kontrollstruktur. Damit sollen ausdrücklich auch professionell organisierte Täterstrukturen erfasst werden.
KI und Digitalisierung für den Zoll
Neben neuen Rechtsgrundlagen plant die Bundesregierung auch eine technische Aufrüstung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Vorgesehen sind der Aufbau eines operativen Informations- und Datenanalysesystems einschließlich KI-Funktionalitäten, die Beteiligung der FKS am polizeilichen Informationsverbund sowie die Ausstattung der Beschäftigten mit digitalen Endgeräten. Konkrete Kostenzahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht — sie verweist lediglich auf laufende Haushaltsplanungen. Erste Erfahrungen mit den seit Dezember 2025 geltenden erweiterten Befugnissen im selbstständigen Ermittlungsverfahren (SchwarzArbMoDiG) zeigen laut Bundesregierung bereits eine Beschleunigung der Verfahren, statistische Belege liegen wegen des kurzen Zeitraums aber noch nicht vor.
Zur Frage, ob Ersparnisse aus Steuerhinterziehung künftig ausdrücklich als Geldwäsche-Vortat gelten sollen, verweist die Bundesregierung auf eine laufende Evaluierung nach wissenschaftlichen Standards. Einem Ergebnis könne nicht vorgegriffen werden. Ähnliche Themen — etwa die Aufarbeitung von Cum/Cum-Geschäften mit einem Steuerschaden von 28,5 Mrd. Euro — zeigen, wie komplex die Rechtsfragen bei organisierter Finanzkriminalität sind.
Die Koordinierung der verschiedenen Ermittlungsbehörden — Zoll, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften — soll über bestehende Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen (GFG) laufen. Laut Bundesregierung ergibt sich dabei keine Doppelzuständigkeit, da die gemeinsame Ausrichtung bei Geldwäscheverdachtsfällen einen systematischen Informationsaustausch ermöglicht. Ähnliche Fragen zu Sicherheitsstrukturen und Behördenkoordination diskutiert der Bundestag auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes.
Weiterlesen:
- Cum/Cum-Geschäfte: BaFin-Abfrage zu 28,5 Mrd. Euro Steuerschaden
- Jugendliche Intensivtäter: 30 Fragen an die Bundesregierung
- Kirchenfinanzierung: Bundesausgaben 2020–2025 unter Prüfung
Betroffen von den geplanten Reformen sind zunächst Behörden: Zollverwaltung, Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaften und Landespolizeien erhalten neue Kooperationsrahmen. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung dem Gemeinwesen schaden. Unternehmen mit intransparenten Eigentümerstrukturen geraten stärker in den Fokus des ZFG.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist bei der Frage zu geplanten Ressourcen (Frage 12c) jedoch pauschal auf den Gesetzentwurf selbst und nennt keine konkreten Zahlen. Bei der Frage zur IT-Ausstattung (Frage 13b) fehlen ebenfalls konkrete Kostenangaben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) Zoll gegen Geldwäsche: Große Reform mit vielen Fragezeichen →
- ZFG — Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
- Geplantes Gesetz zur Modernisierung der Zollverwaltung und zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche, Zollkriminalität und Terrorismusfinanzierung. Liegt bisher nur als Referentenentwurf vor.
- FATF — Financial Action Task Force
- Internationales Gremium, das Länder auf die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung prüft. Deutschland wurde 2021/2022 geprüft und zur Verbesserung aufgefordert.
- aVES — Administrative Vermögensermittlung und -sicherung
- Neues Instrument im ZFG-Entwurf, das dem Zoll nicht-strafprozessuale Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung zuweist, ohne die strafrechtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften anzutasten.
Was ist das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG)?
Der ZFG-Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 3. März 2026 sieht eine umfassende Modernisierung der Zollverwaltung vor, darunter neue Ermittlungseinheiten für Geldwäsche mit Auslandsbezug sowie erweiterte Befugnisse zur Vermögensabschöpfung.
Warum gibt es keine neue Bundesbehörde für Finanzkriminalität?
Die Bundesregierung hat auf eine eigenständige Bundesoberbehörde verzichtet, weil der frühere Gesetzentwurf zur Legislaturperiodendiskontinuität verfiel und die Koalition auf Verwaltungskonsolidierung setzt — die bestehenden Zollstrukturen sollen gestärkt werden.
Was ist die FATF und warum ist sie relevant?
Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es hat Deutschland in Prüfungen 2021 und 2022 aufgefordert, komplexe Geldwäschefälle institutionell stärker zu priorisieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6725 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































