- Kommunales Finanzierungsdefizit 2026 bei rund 30 Mrd. Euro
- Steuermindereinnahmen der Gemeinden 2026–2030: 24,4 Mrd. Euro
- 100-Mrd.-Euro-Infrastrukturpaket soll kommunale Investitionen stützen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6724 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die kommunale Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Das KfW-Kommunalpanel 2025 zeigt, dass die realen kommunalen Investitionen seit 2020 sinken. Die Steuerschätzung vom Mai 2026 hat die Einnahmeerwartungen für Gemeinden gegenüber der vorherigen Prognose vom Oktober 2025 deutlich nach unten korrigiert. Kommunale Spitzenverbände hatten in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundestag vor einem wachsenden Defizit bis auf 36,1 Mrd. Euro bis 2028 gewarnt. Die Grünen-Fraktion richtete die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6385) an die Bundesregierung, um deren Einschätzung der Lage und geplante Gegenmaßnahmen in Erfahrung zu bringen. Das Bundesministerium der Finanzen antwortete am 24. Juni 2026.
- ~30 Mrd. Euro — Erwartetes kommunales Finanzierungsdefizit (Kern- und Extrahaushalte) im Jahr 2026 laut BMF-Projektion vom März 2026.
- 24,4 Mrd. Euro — Geschätzte kumulative Steuermindereinnahmen der Gemeinden im Zeitraum 2026 bis 2030 gegenüber der Steuerschätzung Oktober 2025.
- 4,3 Mrd. Euro — Steuerliche Mindereinnahmen der Gemeinden allein im Jahr 2026 gegenüber der Oktoberprognose 2025.
- 100 Mrd. Euro — Infrastrukturinvestitionspaket des Bundes für Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
- 13,5 Mrd. Euro — Kompensationszahlungen des Bundes an Gemeinden für temporäre Steuermindereinnahmen durch das steuerliche Investitionsprogramm.
Im Detail
Gemäß der Projektion des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom März 2026 wird in diesem Jahr ein kommunales Finanzierungsdefizit in Höhe von etwa 30 Mrd. Euro (Kern- und Extrahaushalte) erwartet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6724, S. 3
Deutschlands Städte und Gemeinden stecken tief in der Finanzkrise: Für das Jahr 2026 erwartet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein kommunales Finanzierungsdefizit von rund 30 Mrd. Euro — und die Aussichten bis 2030 sind kaum besser. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6724, übermittelt am 24. Juni 2026) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
Besonders gravierend ist die Wirkung der aktualisierten Steuerschätzung vom Mai 2026: Gegenüber der Prognose vom Oktober 2025 verlieren die Gemeinden allein im Jahr 2026 rund 4,3 Mrd. Euro an Steuereinnahmen. Kumuliert wachsen die Steuermindereinnahmen der Gemeinden bis 2030 auf insgesamt 24,4 Mrd. Euro. Damit verschlechtert sich der kommunale Finanzierungssaldo gegenüber der bisherigen BMF-Projektion noch weiter — bei sonst unveränderten Annahmen, wie die Regierung in ihrer Antwort einräumt.
Kommunale Finanzkrise: Was gilt aktuell?
Viele Kommunen können ihre Pflichtaufgaben — von der Kinderbetreuung über den Straßenbau bis zu Sozialleistungen — kaum noch vollumfänglich finanzieren. Die realen kommunalen Investitionen sinken laut KfW-Kommunalpanel seit 2020. Im Jahr 2025 sind die Sachinvestitionen der kommunalen Kernhaushalte zwar nominal um 3,0 Prozent gestiegen, aber das Sondervermögen des Bundes war dabei noch gar nicht abgerufen. Die strukturelle Unterfinanzierung besteht besonders in wirtschaftsschwachen Regionen, wo hohe Bestände an Kassenkrediten — kurzfristigen Überbrückungskrediten — aufgelaufen sind.
Was unternimmt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung verweist auf mehrere Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurden: Ein 100-Mrd.-Euro-Infrastrukturpaket aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität soll Investitionen in Ländern und Kommunen stärken — in den meisten Ländern sind 60 Prozent oder mehr der Mittel für kommunale Infrastruktur vorgesehen. Zudem wurden 13,5 Mrd. Euro Kompensationszahlungen für steuerliche Mindereinnahmen beschlossen, die über einen erhöhten gemeindlichen Umsatzsteueranteil ausgeglichen werden.
Das geplante Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) sieht vor, die Länder im Zeitraum 2026 bis 2029 mit jährlich 250 Mio. Euro bei der Entlastung hochverschuldeter Kommunen zu unterstützen. Direkte Entschuldungshilfen an die Kommunen sind verfassungsrechtlich nicht möglich: Das Grundgesetz erlaubt dem Bund nur Zahlungen an die Länder — nicht an die Kommunen selbst. Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) können daher nur finanzschwachen Ländern, nicht aber den Kommunen direkt gewährt werden. Die Bundesregierung erwartet jedoch, dass die Länder die Mittel zur Entlastung ihrer Kommunen einsetzen, ohne ihnen dies rechtlich vorschreiben zu können.
Rating und wirtschaftliche Risiken
Auf die Frage, ob die kommunale Finanzkrise das Kreditrating Deutschlands gefährdet, antwortet die Bundesregierung mit einem klaren Nein: Derzeit lägen keine Hinweise vor, dass die kommunale Finanzlage Risiken für das staatliche Bundesrating berge. Die Kreditwürdigkeit Deutschlands werde weiterhin mit Bestnoten beurteilt. Der Anteil der Gemeindeschulden an den Gesamtschulden des öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich lag zum 31. Dezember 2025 bei 7,4 Prozent. Für die Fragen zu konkreten Frühwarnindikatoren und zu Rückmeldungen internationaler Ratingagenturen (S&P, Moody’s, Fitch) macht die Regierung keine detaillierten Angaben.
Die Bundesregierung erkennt gleichwohl an, dass kommunale Sparpolitik das gesamtwirtschaftliche Wachstumspotenzial gefährden kann. Sie verweist aber auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder: Diese seien primär verpflichtet, für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen und steuerliche Mindereinnahmen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme auszugleichen.
Für mehrere Fragen — darunter die zur Methodik der Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ und zu möglichen Folgekosten geplanter Sozialkürzungen — verweist die Regierung auf Antworten zu anderen Kleinen Anfragen (BT-Drs. 21/6281 und 21/5193). Eine eigenständige, aufgeschlüsselte Darstellung der Folgekosten bleibt damit aus. Die nächste mittelfristige Finanzprojektion des BMF für den Zeitraum bis 2030 soll im Oktober 2026 im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 vorgelegt werden.
Für die betroffenen Kommunen und ihre Einwohnerinnen und Einwohner bleibt die Lage damit angespannt. Ob das 100-Mrd.-Infrastrukturpaket die strukturellen Defizite ausgleichen kann, ist unter Experten umstritten — zumal die Investitionsrückstände auch im Wohnungsbau und in der Infrastruktur allgemein erheblich sind.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die auf kommunale Dienstleistungen angewiesen sind: Eltern, deren Kinder Kitas und Schulen besuchen, Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Infrastruktur wie Straßen, Schwimmbäder und Bibliotheken sowie Menschen, die soziale Leistungen von Kommunen erhalten. Besonders betroffen sind finanzschwache Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wo hohe Kassenkreditbestände historisch gewachsen sind.
Für die Fragen 7 bis 8b (Methodik der Arbeitsgruppe und Folgekosten von Sozialkürzungen) verweist die Bundesregierung auf eine andere Drucksache (21/6281). Für Frage 9 wird auf BT-Drs. 21/5193 verwiesen. Die Fragen 11 bis 14 zum Ratingrisiko werden zusammengefasst und weitgehend mit dem Hinweis auf das weiterhin gute Bundesrating abgehandelt, ohne konkrete Frühwarnindikatoren oder Ratingagentur-Rückmeldungen zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) 36 Milliarden Euro Defizit: Kommunen stehen vor dem Kollaps →
- Kassenkredite
- Kurzfristige Liquiditätskredite, die Kommunen zur Deckung laufender Ausgaben aufnehmen — vergleichbar einem Dispo-Kredit. Hohe Kassenkreditbestände gelten als Zeichen struktureller Unterfinanzierung.
- SoBEZ
- Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen: Zahlungen des Bundes an finanzschwache Länder zum Ausgleich besonderer Belastungen, zum Beispiel übermäßiger kommunaler Schulden.
- LKEG
- Länder- und Kommunalentlastungsgesetz: geplantes Bundesgesetz, das Länder mit jährlich 250 Mio. Euro unterstützen soll, um hoch verschuldete Kommunen zu entlasten.
Wie hoch ist das kommunale Defizit 2026?
Laut Bundesministerium der Finanzen wird für 2026 ein kommunales Finanzierungsdefizit von rund 30 Mrd. Euro (Kern- und Extrahaushalte) erwartet.
Wie viel Geld verlieren Gemeinden durch sinkende Steuereinnahmen?
Gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2025 entstehen den Gemeinden im Zeitraum 2026 bis 2030 kumulative Steuermindereinnahmen von 24,4 Mrd. Euro.
Was unternimmt der Bund gegen die kommunale Finanzkrise?
Der Bund hat ein 100-Mrd.-Euro-Infrastrukturinvestitionspaket aufgelegt und plant das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) mit jährlich 250 Mio. Euro für Länder zur Entlastung hoch verschuldeter Kommunen. Zudem wurden 13,5 Mrd. Euro Kompensationszahlungen für Steuermindereinnahmen der Gemeinden beschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6724 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































