- SEFE plant LNG-Lieferungen aus Kanada bis weit in die 2050er-Jahre
- EU-Richtlinie verbietet fossile Gasverträge über den 31. Dezember 2049 hinaus
- Details zu weiteren SEFE-Verträgen nach 2045 sind geheim eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6738 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die SEFE GmbH, früher Gazprom Germania, wurde nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 unter staatliche Treuhandschaft gestellt und gehört seither dem Bund. Das Unternehmen hat eine Absichtserklärung mit dem kanadischen LNG-Projekt Ksi Lisims in British Columbia unterzeichnet — im Beisein von Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Geplant ist die Lieferung von Flüssiggas ab Anfang der 2030er-Jahre für bis zu 20 Jahre, also bis in die 2050er-Jahre. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (EU) 2024/1788 verbietet neue fossile Gaslieferverträge ohne CO2-Abscheidung über den 31. Dezember 2049 hinaus; Deutschland setzt dies derzeit über den geplanten § 114 EnWG um (BT-Drs. 21/5440). Deutschland hat im Bundesklimaschutzgesetz das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 verankert.
- bis zu 20 Jahre — geplante Laufzeit des LNG-Liefervertrags zwischen SEFE und Ksi Lisims, Beginn ab Anfang der 2030er-Jahre
- 31. Dezember 2049 — EU-rechtliche Grenze für neue fossile Gaslieferverträge ohne CO2-Abscheidung gemäß Richtlinie (EU) 2024/1788
- 2045 — Zieldatum für Klimaneutralität Deutschlands laut Bundesklimaschutzgesetz
- § 114 EnWG-E — geplante nationale Umsetzungsnorm der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, Referenz BT-Drs. 21/5440
Im Detail
Ein Liefervertrag über LNG steht dabei nicht automatisch im Widerspruch zum im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Vertrages.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6738, S. 3
Das bundeseigene Gasunternehmen SEFE (Securing Energy for Europe) plant, ab Anfang der 2030er-Jahre für bis zu 20 Jahre Flüssiggas aus Kanada zu beziehen. Damit würden die Lieferungen bis in die 2050er-Jahre reichen — also weit über das gesetzlich verankerte deutsche Klimaneutralitätsziel 2045 hinaus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 21/6440), die die Bundesregierung am 25. Juni 2026 mit der Drucksache 21/6738 beantwortet hat.
SEFE-LNG-Vertrag: Was ist geplant?
SEFE hat eine Absichtserklärung mit dem kanadischen Projekt Ksi Lisims LNG in British Columbia unterzeichnet. Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) waren bei der Unterzeichnung anwesend. Die Bundesregierung begrüßt diese Vereinbarung ausdrücklich: Sie bezeichnet sie als „Ausdruck einer strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Kanada, die auf gemeinsamen Werten und gegenseitigem Vertrauen beruht“ und sieht darin eine Diversifizierung der Beschaffungswege. Der Vertrag soll auf FOB-Basis (Free on Board) abgeschlossen werden, was bedeutet, dass der Lieferort am kanadischen Verschiffungshafen liegt.
SEFE-LNG-Vertrag und EU-Klimaregeln: Was gilt aktuell?
Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (EU) 2024/1788 verbietet laut Artikel 31 Absatz 3 den Abschluss neuer Langfristverträge über fossiles Gas ohne CO2-Abscheidung mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2049 hinaus. Deutschland setzt dies über den geplanten § 114 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-E) um, der in BT-Drs. 21/5440 beschrieben ist. Die Bundesregierung argumentiert, dass der geplante SEFE-Vertrag auf FOB-Basis abgeschlossen wird und der Lieferort damit in Kanada liegt — außerhalb des Anwendungsbereichs des EnWG und der EU-Richtlinie. Eine Nutzung des so bezogenen LNG zur Versorgung von Verbrauchern in der EU wäre nach dem 31. Dezember 2049 allerdings nicht mehr zulässig. Einer externen juristischen Einschätzung bedürfe es für diese Schlussfolgerung laut Bundesregierung nicht.
Klimaneutralität 2045 und fossile Lock-ins
Das Bundesklimaschutzgesetz schreibt die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 vor. Kritiker, darunter die Grünen-Fragesteller, sehen in Lieferverträgen bis in die 2050er-Jahre einen fossilen Lock-in, der den Umbau zur dekarbonisierten Wirtschaft erschwert. Die Bundesregierung entgegnet, ein LNG-Liefervertrag stehe nicht automatisch im Widerspruch zum Klimaziel: „Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Vertrages. Es muss sichergestellt sein, dass aus einem Vertrag keine fossilen Lieferverpflichtungen für Deutschland entstehen, die über den gesetzlich vorgesehenen Ausstiegspfad hinausreichen.“ Konkrete Ausgleichsmaßnahmen oder wissenschaftliche Studien, auf die sich die Bundesregierung stützt, werden in der Antwort nicht genannt. Auf Fragen zur grünen Wasserstoffwirtschaft verweist die Bundesregierung pauschal auf ihre Antwort zu Frage 6.
Als klimatechnischen Vorteil des Projekts hebt die Bundesregierung hervor, dass die Verflüssigungsanlagen von Ksi Lisims vollständig elektrisch betrieben und mit erneuerbarer Wasserkraft versorgt werden sollen. „Dadurch dürften die Anlagen von Ksi Lisims LNG zu den emissionsärmsten ihrer Art weltweit zählen“, heißt es in der Antwort.
Weitere SEFE-Verträge: Geheim eingestuft
Auf die Frage, ob SEFE weitere Verträge für die Zeit nach 2045 abgeschlossen hat, antwortet die Bundesregierung mit einem schlichten Ja — und stuft alle Details als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ ein. Die Informationen wurden der Geheimschutzstelle des Bundestages übermittelt und können dort von berechtigten Abgeordneten eingesehen werden. Gleiches gilt für Details zu Laufzeiten und Partnerländern anderer SEFE-Verträge. Das staatliche Unternehmen Uniper SE hingegen hat laut Bundesregierung derzeit keine Verträge, deren Laufzeit über 2045 hinausgeht. Ein Überblick über private Gaslieferverträge anderer Unternehmen liegt der Bundesregierung nicht vor, da kein entsprechendes Verzeichnis geführt wird.
Zur Frage der Versorgungssicherheit und alternativer Beschaffungsrouten — etwa bei einer Sperrung des Panamakanals — verweist die Regierung auf das globale Portfolio der SEFE: Das Unternehmen schließe Flüssiggasverträge auf FOB-Basis ab und könne beim Transport auf eigene diversifizierte Flexibilitäten zurückgreifen. Die langfristigen Vertragslaufzeiten folgen nach Angaben der Bundesregierung kommerziellen Überlegungen: Durch längere Laufzeiten könnten bessere Konditionen erreicht werden.
Die Drucksache 21/6738 beleuchtet damit einen grundsätzlichen Zielkonflikt der deutschen Energiepolitik: Versorgungssicherheit durch langfristige Lieferverträge auf der einen Seite, gesetzlich verankerte Klimaneutralität und EU-Klimaregeln auf der anderen. Ähnliche Spannungsfelder zeigen sich auch beim Umgang mit Infrastrukturentscheidungen mit langer Bindungswirkung. Wie der Bund staatliche Unternehmen steuert, ist auch bei der Beteiligungsführung anderer Bundesunternehmen regelmäßig Gegenstand parlamentarischer Kontrolle.
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Unmittelbar betroffen ist die SEFE GmbH als bundeseigenes Unternehmen sowie ihre Energiekunden. Mittelbar berührt der Vertrag alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da der Bund als Eigentümer Haftungsrisiken trägt. Energieversorger und Industriekunden in Deutschland sind auf die Versorgungssicherheit durch das SEFE-Portfolio angewiesen. Das Klimaziel 2045 betrifft die gesamte Gesellschaft.
Bei den Fragen zu weiteren SEFE-Verträgen nach 2045 (Fragen 3 und 9) hat die Bundesregierung die Informationen als VS-VERTRAULICH eingestuft und verweist auf die Geheimschutzstelle des Bundestages. Fragen 7 und 8 werden mit einem pauschalen Verweis auf frühere Antworten beantwortet, ohne zusätzliche Substanz zu liefern. Die direkten inhaltlichen Fragen zur Klimavereinbarkeit werden mit allgemeinen Grundsätzen der Beteiligungsführung beantwortet, ohne konkrete Ausgleichsmaßnahmen oder Studienreferenzen zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) SEFE-Gasvertrag: Grüne kritisieren LNG-Deal bis 2050 →
- LNG (Liquefied Natural Gas)
- Verflüssigtes Erdgas, das durch Abkühlung auf etwa -162 °C transportfähig gemacht wird. LNG ermöglicht den Gastransport per Schiff unabhängig von Pipelines.
- FOB (Free on Board)
- Internationaler Handelsterm: Eigentum und Gefahrtragung gehen mit Übergabe der Ware an Bord des Schiffes am vereinbarten Verschiffungshafen auf den Käufer über. Der Lieferort liegt damit beim Verkäufer, nicht beim Empfänger.
- Fossiler Lock-in
- Langfristige vertragliche oder infrastrukturelle Bindung an fossile Energieträger, die den Umbau zu erneuerbaren Energien erschwert oder verzögert.
Was ist SEFE und warum gehört es dem Bund?
SEFE (Securing Energy for Europe) ist die frühere Gazprom Germania. Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurde das Unternehmen unter staatliche Kontrolle gestellt und gehört seither dem Bund.
Was bedeutet FOB-Basis bei diesem LNG-Vertrag?
FOB steht für Free on Board: Eigentum und Risiko gehen bereits am kanadischen Verschiffungshafen auf den Käufer über. Damit liegt der Lieferort in Kanada, außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie.
Was sagt die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie zu langen Gasverträgen?
Artikel 31 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1788 verbietet neue Langfristverträge über fossiles Gas ohne CO2-Abscheidung mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2049 hinaus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6738 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































