- 59 Mio. Euro Landesmittel für Bahnhof Fangschleuse trotz RE1-Sperrungen
- Während Totalsperrungen nur 2 Züge pro Stunde und Richtung möglich
- Bund stellt keine Notfallreserven für Schienenersatzverkehr bereit
Hintergrund
Der Regionalexpress RE1 verbindet Berlin mit Frankfurt (Oder) und gilt als eine der meistgenutzten Pendlerstrecken im Berliner Umland. Medienberichte über mögliche Betriebsunterbrechungen durch die DB InfraGO AG hatten eine parlamentarische Debatte ausgelöst. Gleichzeitig investiert das Land Brandenburg rund 59 Mio. Euro in den Neubau des Bahnhofs Fangschleuse nahe dem Tesla-Werk in Grünheide, der künftig bis zu 16.000 Fahrgäste täglich aufnehmen soll. Die Fraktion Die Linke stellte mit Drucksache 21/8085 eine Kleine Anfrage, auf die das Bundesministerium für Verkehr am 9. Oktober 2026 antwortete.
- 59 Mio. Euro — Öffentliche Mittel des Landes Brandenburg für den Bahnhof Fangschleuse (Tesla)
- 16.000 Fahrgäste täglich — Geplante Kapazität des neuen Bahnhofs Fangschleuse nach dem Ausbau
- 2 Züge/Stunde/Richtung — Kapazität bei eingleisiger Sperrung auf der RE1-Strecke
- 220 Meter — Erforderliche Bahnsteiglänge für achtteilige Züge; bis auf Briesen (Fertigstellung 2029) bereits realisiert
- 2028/2029 — Geplante Inbetriebnahme der Stationen Götz (2028) und Bahnhof Briesen (2029) für den achtteiligen Betrieb
Im Detail
Durch eine zeitlich gebündelte Totalsperrung können die Arbeiten konzentriert durchgeführt, Synergieeffekte genutzt und die Belastungen für Fahrgäste, Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Güterverkehr begrenzt werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8526, Antwort zu Frage 1
Tausende Pendler zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) nutzen täglich den Regionalexpress RE1 — eine der meistbefahrenen Bahnachsen im Berliner Umland. Geplante Sanierungsarbeiten an Gleisen, Weichen, Stellwerken und Brücken zwingen die DB InfraGO AG zu Streckensperrungen, die das Zugangebot vorübergehend drastisch einschränken. Gleichzeitig investiert das Land Brandenburg rund 59 Mio. Euro in den Neubau des Bahnhofs Fangschleuse nahe dem Tesla-Werk in Grünheide — ein Standort, der direkt von der RE1-Achse abhängt.
Die Bundesregierung hat am 13. Oktober 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8085) geantwortet und dabei den Rahmen der geplanten Einschränkungen konkretisiert. Laut Drucksache 21/8526 kommt es während Totalsperrungen zu vollständigen Ausfällen des RE1 auf betroffenen Abschnitten; die drei Zuggruppen verkehren dann nur noch ab und bis Fürstenwalde. Bei eingleisiger Sperrung stehen noch zwei Züge je Stunde und Richtung zur Verfügung.
RE1-Sperrungen: Was plant die DB InfraGO AG?
Die DB InfraGO AG begründet die Totalsperrungen mit der Notwendigkeit, Gleise, Weichen, Stellwerkstechnik und Brücken gleichzeitig zu erneuern. Bauarbeiten unter laufendem Betrieb oder in Form zahlreicher kurzer Sperrphasen würden die Bauzeit verlängern und die Betriebsstabilität gefährden, so die Begründung gegenüber der Bundesregierung. Eine gebündelte Sperrung ermögliche Synergieeffekte und begrenze die Gesamtbelastung. Der Bahnhof Fangschleuse bleibe während der Bauzeit aus Richtung Berlin — mit Ausnahme weniger Wochenenden — durchgehend mit Zügen in voller Länge erreichbar.
Für den Berufs- und Schülerverkehr plant die DB InfraGO AG, eine dritte Zuggruppe abschnittsweise im nicht gesperrten Streckenbereich einzusetzen. Notfall- oder Reservekapazitäten für den Schienenersatzverkehr stellt der Bund jedoch explizit nicht bereit — die Antwort auf Frage 15 lautet schlicht: „Nein.“
Bahnhof Fangschleuse und die RE1-Achse
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage auf eine mögliche Diskrepanz hingewiesen: Für einen Bahnhof, der künftig 16.000 Fahrgäste täglich bedienen soll, fließen 59 Mio. Euro Landesmittel — während die zugrunde liegende Hauptachse gleichzeitig eingeschränkt wird. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Die Baumaßnahmen dienten dem Erhalt der Infrastruktur insbesondere zwischen Fürstenwalde und Frankfurt (Oder), die Verhältnismäßigkeit des Vorhabens stehe nicht infrage. Die Bundesregierung erwartet, dass die DB AG Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen so abstimmt, dass die Erreichbarkeit während der Bauphasen so weit wie möglich gewährleistet wird.
Trassenpreise: Kein gesetzgeberischer Spielraum
Auf die Frage, ob das Bundesverkehrsministerium Trassenpreise auf baustellenbelasteten Abschnitten temporär absenken oder aussetzen könnte, verweist die Bundesregierung auf EU-Recht: Die Grundsätze der Trassenpreisgestaltung sind in der Richtlinie 2012/34/EU festgelegt und über das Eisenbahnregulierungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Gesetzgeberischer Spielraum bestehe derzeit nicht.
Für Eisenbahnverkehrsunternehmen, die durch baubedingte Ausfälle Mehrkosten tragen, gilt: Laut DB InfraGO AG werden Kosten nur übernommen, wenn die Voraussetzungen für Schadensersatz erfüllt sind. Bei regelkonformen Maßnahmen besteht kein Erstattungsanspruch. Die Entscheidung über den Einsatz von Regionalisierungsmitteln liegt bei den Ländern.
Bahnsteige und Zeitplan für achtteilige Züge
Die Bahnsteige entlang der RE1-Strecke zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) sind laut Planungsstand der DB InfraGO AG weitgehend auf die erforderliche Länge von 220 Metern verlängert worden — mit Ausnahme des Bahnhofs Briesen, dessen Verlängerung für 2029 geplant ist. Die Station Götz soll 2028 in Betrieb genommen werden. Für die dritte Betriebsstufe — mit Stationen wie Kirchmöser, Wusterwitz und Kraftwerk Finkenheerd — kann die DB AG aktuell noch keine verbindlichen Zeitpläne nennen; zunächst müssen sich Länder und DB AG über die Finanzierung der weiteren Planungsphasen verständigen.
Für den Güterverkehr sieht die Bundesregierung ausreichende schienenseitige Alternativen: Der betroffene Schienengüterverkehr kann über den Grenzübergang Horka sowie teilweise über den Grenzübergang Frankfurt Oderbrücke umgeleitet werden. Eine Verlagerung auf die Straße sei daher nicht erforderlich. Die Abstimmungen mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie den betroffenen Industrieansiedlungen — darunter der Standort Eisenhüttenstadt und Tesla in Fangschleuse — sind nach Auskunft der DB InfraGO AG jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Drucksache 21/8526 zeigt, dass die Sanierung der RE1-Achse erhebliche Koordinierungsaufgaben zwischen Bund, Ländern, Bahn und Verkehrsunternehmen aufwirft. Wie diese in der Praxis gelöst werden, bleibt offen — ähnliche Fragen zur Infrastrukturkoordination stellen sich auch bei anderen Bundesbehörden, etwa bei der Bundesfinanzverwaltung mit ihren 63.649 Stellen und ungenutztem Sparpotenzial.
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Betroffen sind in erster Linie Pendler und Schüler auf der Strecke Berlin–Frankfurt (Oder), Industriestandorte wie Eisenhüttenstadt und das Tesla-Werk in Fangschleuse sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die auf der RE1-Achse operieren. Auch der Schienengüterverkehr auf dieser Ostachse ist von den geplanten Sperrungen betroffen.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren Fragen auf die Länderzuständigkeit aus (Fragen 5, 14, 15) und verweist bei Trassenpreisen auf unveränderliche EU-Rechtslage. Zu konkreten Zeitplänen für Baustufe 3 kann die DB AG nach eigener Auskunft keine Angaben machen.
Die Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 13. Oktober 2026 abgeschlossen. Die Koordinierungsverfahren zwischen DB InfraGO AG, den Ländern Berlin und Brandenburg sowie den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen sind laut Drucksache noch nicht abgeschlossen. Für die dritte Betriebsstufe des Bahnsteigausbaus stehen Finanzierungsverhandlungen zwischen DB AG und den Ländern noch aus.
- Totalsperrung
- Vollständige Unterbrechung des Zugbetriebs auf einem Streckenabschnitt für einen definierten Zeitraum, um Bauarbeiten konzentriert durchzuführen.
- Schienenersatzverkehr (SEV)
- Busverbindungen, die während Streckensperrungen den ausgefallenen Zugbetrieb ersetzen.
- Trassenpreise
- Entgelte, die Eisenbahnverkehrsunternehmen an den Infrastrukturbetreiber für die Nutzung des Schienennetzes zahlen.
Wie viele Züge fahren während Sperrungen auf der RE1?
Bei eingleisiger Sperrung können laut DB InfraGO AG zwei Züge je Stunde und Richtung verkehren; die Züge fahren dann nur bis Fürstenwalde.
Wann sind die Bahnsteige auf der RE1-Strecke fertig verlängert?
Alle Bahnsteige zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) sind bis auf den Bahnhof Briesen bereits auf 220 Meter verlängert. Briesen soll 2029 fertiggestellt werden.
Werden Bahnunternehmen für Mehrkosten durch Bauarbeiten entschädigt?
Laut DB InfraGO AG werden Mehrkosten nur übernommen, wenn die Voraussetzungen für Schadensersatz vorliegen; bei regelkonformen Maßnahmen besteht kein Erstattungsanspruch.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8526 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































