Beantwortet
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat in der Drucksache 21/5611 vom 27. April 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit eingereicht. In 27 detaillierten Fragen erkunden sich die Abgeordneten um Sylvia Rietenberg nach dem Stand der Bemühungen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.
Dramatische Entwicklung der Wohnungslosigkeit
Die Anfrage verweist auf alarmierende Zahlen. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren im Jahr 2024 mindestens 1.029.000 Menschen bundesweit wohnungslos – ein Anstieg von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bundesregierung spricht hingegen in ihrem eigenen Wohnungslosenbericht von 439.500 betroffenen Menschen für Februar 2024, was die Diskrepanz in der statistischen Erfassung verdeutlicht.
Die unterschiedlichen Zahlen zeigen, wie schwer es ist, das wahre Ausmaß der Wohnungslosigkeit zu erfassen.
Bemerkenswert ist die Begründung der Grünen-Fraktion. Sie betont, dass Wohnen nach Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein Grundrecht darstellt. Die Nahversorgung der Bevölkerung und die Daseinsvorsorge sind zentrale staatliche Aufgaben.
Kernfragen zur Zielerreichung
Die Fraktion fragt zunächst, ob die aktuelle Bundesregierung weiterhin am Ziel festhält, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Weitere zentrale Fragen betreffen die Erfolgsaussichten und konkrete Zeitpläne. Auch neue Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans stehen im Fokus.
Von besonderem Interesse ist für die Fraktion die geplante Wissensplattform zur Unterstützung der Kommunen und deren erwartete Wirkung. Dies ist bemerkenswert, da die Kommunen als wichtigste Akteure vor Ort gelten. Zudem thematisiert die Anfrage die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und sozialen Trägern.
Kritik an migrationspolitischen Verschärfungen
In ihrer letzten Frage thematisieren die Grünen die Kritik von Sozialverbänden an migrationspolitischen Verschärfungen. Diese könnten durch Leistungsausschlüsse mehr Menschen in akute Wohnungsnot bringen und damit dem Ziel des Aktionsplans entgegenwirken.
Hintergrund ist der Nationale Aktionsplan, der 2024 von der damaligen Ampel-Koalition beschlossen wurde. Er orientiert sich an den UN-Nachhaltigkeitszielen zur Beseitigung extremer Armut bis 2030. Die aktuelle Bundesregierung hält nach eigenen Angaben an diesem Plan fest.























































