- Bis 2030 stellt der Bund bis zu 410 Mio. Euro für HAW-Forschung bereit
- Zusätzlich 61 Mio. Euro aus Sondervermögen ab 2027 geplant
- DAFG-Gründungskonzept war für Q1 2026 angekündigt, aber noch nicht vorgelegt
Hintergrund
Der Bund und die Länder haben für den Zeitraum 2024 bis 2030 eine neue Vereinbarung zum Programm „Forschung an Fachhochschulen“ geschlossen (Banz AT 30. Januar 2024 B10), die insgesamt rund 493 Mio. Euro für die Projektförderung vorsieht. Davon entfallen auf den Bund bis zu 410 Mio. Euro, wobei der Bundesanteil bis 2030 schrittweise auf Parität mit den Ländern absinkt. Zusätzlich sollen ab 2027 rund 61 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für HAW-Investitionen bereitgestellt werden. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht zum Einzelplan 30 vom 9. September 2026 erneut die Intransparenz der Forschungsfinanzierung kritisiert, die eine Gesamtschau erheblich erschwert.
- mind. 60 Mio. Euro/Jahr — Bundesförderung für Forschung an Fachhochschulen im Programm 2019–2023
- bis zu 410 Mio. Euro — Bundesanteil am HAW-Förderprogramm 2024–2030 laut Bund-Länder-Vereinbarung
- 70 Mio. Euro — tatsächlich veranschlagte Bundesmittel in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 – über dem vereinbarten Niveau
- 61 Mio. Euro — zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ab 2027 für HAW-Investitionen
- 50 % / 38 % — Anteil der HAW an allen Hochschulen bzw. an allen Studierenden (WS 2024/2025)
Im Detail
„um die anwendungsorientierte Forschung und Innovation an Hochschulen dauerhaft zu stärken“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8697, Koalitionsvertrag zur DAFG
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sind ein zentraler Pfeiler des deutschen Wissenschaftssystems: Im Wintersemester 2024/2025 stellten sie rund 50 Prozent aller Hochschulen und bildeten 38 Prozent aller Studierenden aus. Trotzdem ist unklar, wie viel Bundesgeld diese Einrichtungen im Vergleich zu klassischen Universitäten tatsächlich erhalten. Genau das will die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8697 vom 19. Oktober 2026 in 24 Einzelfragen klären.
HAW-Finanzierung: 410 Mio. Euro Bundesanteil bis 2030
Laut der Bund-Länder-Vereinbarung vom Januar 2024 (Banz AT 30. Januar 2024 B10) stellt der Bund im Programm „Forschung an Fachhochschulen“ für den Zeitraum 2024 bis 2030 bis zu 410 Mio. Euro als Projektförderung bereit – das Gesamtvolumen einschließlich der Länderbeiträge beläuft sich auf rund 493 Mio. Euro. Der Bundesanteil sinkt dabei schrittweise, bis 2030 Parität zwischen Bund und Ländern hergestellt sein soll. Zusätzlich sollen ab dem Jahr 2027 rund 61 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionen in HAW-Forschungsprojekte fließen, die zur Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland beitragen.
Auffällig ist dabei ein Widerspruch, den die Anfragenden in Frage 7 ansprechen: In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 wurden aus Titel 3004/683 10 jeweils 70 Mio. Euro für die HAW veranschlagt – ein Betrag, der über den in der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegten Werten liegt. Die Fragesteller bitten um Erklärung dieser Diskrepanz.
Was gilt aktuell bei der HAW-Förderung?
Bereits vor der neuen Vereinbarung stellte der Bund im Rahmen des Vorgängerprogramms von 2019 bis 2023 jährlich mindestens 60 Mio. Euro für die angewandte Forschung an Fachhochschulen bereit. Ergänzend dazu erhalten HAW Mittel aus der Förderinitiative Innovative Hochschule sowie projektbezogen aus Programmen anderer Bundesministerien wie dem Wirtschafts- und dem Forschungsministerium. Wie sich diese Gesamtförderung konkret zusammensetzt und wie sie sich zur Universitätsförderung verhält, bleibt laut den Fragestellern aufgrund mangelnder Transparenz im Bundeshaushalt unklar.
Der Bundesrechnungshof hat diese Intransparenz in seiner Information zum Einzelplan 30 vom 9. September 2026 erneut kritisiert. Die Fraktion verweist auf diesen Befund als Begründung für ihre umfangreiche Anfrage.
Transfer, Patente und Ausgründungen im Fokus
Neben der reinen Finanzierungsfrage thematisiert die HAW-Finanzierung-Anfrage auch die Leistungsseite: Die Fragesteller wollen wissen, wie viele Patentanmeldungen von HAW und Universitäten in den Jahren 2021 bis 2026 jeweils ausgingen, wie viele Ausgründungen (Spin-offs) entstanden und welche Drittmittel aus der gewerblichen Wirtschaft eingeworben wurden. Damit soll ein Bild entstehen, ob die finanzielle Ausstattung der HAW in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung steht. HAW arbeiten besonders eng mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusammen – einem Segment, das für die regionale Wirtschaft besonders bedeutsam ist. Die Anfrage erkundigt sich daher auch danach, wie viele Bund-geförderte Forschungskooperationen zwischen HAW und KMU es in diesem Zeitraum gab.
DAFG: Konzept war für Q1 2026 angekündigt
Ein weiterer Schwerpunkt der Kleinen Anfrage gilt der geplanten Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG). Der Koalitionsvertrag sieht deren Gründung vor, um angewandte Forschung an Hochschulen dauerhaft zu stärken. Ein Parlamentarischer Staatssekretär des Forschungsministeriums hatte in einem Fachgespräch im Dezember 2025 die Vorlage eines Konzepts für das erste Quartal 2026 angekündigt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die BT-Drs. 21/4287 lagen damals noch keine konkreten Angaben zu Zeitplan, Organisationsform oder Finanzierung vor. Die Anfragenden haken nun nach: Liegt das Konzept mittlerweile vor, und falls nicht – was sind die Gründe für die Verzögerung? Auch die mittelfristige Finanzplanung und die Frage, welche bestehenden Programme in der DAFG aufgehen sollen, sind Gegenstand der Anfrage. Die aktuelle Steuerschätzung dürfte dabei Einfluss auf den finanziellen Spielraum für neue Institutionen haben.
Die Antwort der Bundesregierung auf die 24 Fragen steht noch aus. Sobald sie vorliegt, lässt sich erstmals ein belastbarer Gesamtüberblick über die Bundesfinanzierung der HAW im Vergleich zu Universitäten erstellen – eine Datenlage, die nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs bislang fehlt. Vergleichbare Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen Infrastrukturprogrammen, wie etwa beim Sanierungsstau bei den Bundeswasserstraßen.
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Betroffen sind rund 200 staatliche und private HAW in Deutschland mit insgesamt rund 38 Prozent aller Studierenden sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die als wichtigste Kooperationspartner dieser Hochschulen gelten. Indirekt betroffen sind auch alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Mitteln die Bundesförderung finanziert wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8697) wurde am 19. Oktober 2026 eingereicht und an das Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von grundsätzlich 14 Tagen nach Zuleitung zu antworten. Die Antwort steht noch aus.
- HAW / Fachhochschule
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), früher Fachhochschulen, sind praxisorientierte Hochschulen mit Fokus auf anwendungsorientierter Forschung und engem Bezug zur Wirtschaft.
- DAFG
- Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft – eine im Koalitionsvertrag angekündigte Förderorganisation, die HAW-Forschung dauerhaft stärken soll und sich noch in der Konzeptphase befindet.
- Spin-off / Ausgründung
- Ein Spin-off ist ein Unternehmen, das aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung heraus gegründet wird, um wissenschaftliche Erkenntnisse wirtschaftlich zu nutzen.
Was sind Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)?
HAW – früher Fachhochschulen genannt – sind praxisorientierte Hochschulen, die im Wintersemester 2024/2025 etwa 50 Prozent aller deutschen Hochschulen ausmachten und rund 38 Prozent aller Studierenden ausbildeten.
Was ist die Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG)?
Die DAFG ist eine im Koalitionsvertrag angekündigte neue Förderorganisation, die anwendungsorientierte Forschung an Hochschulen dauerhaft stärken soll. Ein konkretes Konzept zu Zeitplan, Organisationsform und Finanzierung lag laut BT-Drs. 21/4287 noch nicht vor.
Warum kritisiert der Bundesrechnungshof die Forschungsfinanzierung?
Der Bundesrechnungshof bemängelt in seiner Information zum Einzelplan 30 vom 9. September 2026 wiederholt die Intransparenz der Forschungsfinanzierung im Bundeshaushalt, die einen Gesamtüberblick erschwert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8697 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































