- Kein Kriegsgräberabkommen mit Bosnien trotz Verhandlungen seit 2012
- 132 deutsche Kriegstote 2025 nur als Gebeinübernahmen erfasst
- Volksbund kann in Bosnien keine systematischen Exhumierungen durchführen
Hintergrund
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist im Auftrag der Bundesregierung für die Suche, Bergung und Pflege deutscher Kriegsgräber im Ausland zuständig. Grundlage bilden in der Regel bilaterale Kriegsgräberabkommen. Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/13777 vom 14. November 2024) fehlt Bosnien und Herzegowina als einziges bedeutendes Land in der Liste der Staaten mit einem solchen Abkommen oder einer diplomatischen Absprache. Bereits eine Bundesrats-Denkschrift aus dem Jahr 2012 zum Kriegsgräberabkommen mit Montenegro erwähnte laufende Verhandlungen mit Bosnien. Das Land ist nach dem Dayton-Abkommen von 1995 in die Föderationseinheit Bosnien und Herzegowina, die Republika Srpska und den Brčko-Distrikt gegliedert — mit jeweils eigenen Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten.
- 132 Gebeinübernahmen — Für 2025 weist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge diese Zahl für Bosnien und Herzegowina aus; eigene Exhumierungen vor Ort fanden laut Drucksache nicht statt.
- Seit mindestens 2012 — Verhandlungen über ein bilaterales Kriegsgräberabkommen laufen nach Belegen der Fragesteller bereits seit diesem Zeitraum, ohne Abschluss.
- 28 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8695, die den gesamten Verhandlungsstand, Zuständigkeiten und praktische Hindernisse thematisiert.
Im Detail
Noch im Jahr 2022 erklärte der Volksbund, dass in Bosnien und Herzegowina ein Kriegsgräberabkommen weiterhin verhandelt werden müsse.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8695
Über 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sind deutsche Kriegstote in Bosnien und Herzegowina noch immer nicht vollständig geborgen und bestattet. Ein wesentlicher Grund: Ein bilaterales Kriegsgräberabkommen, das dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die notwendigen Rechte zur systematischen Suche, Exhumierung und Umbettung einräumen würde, existiert bis heute nicht — obwohl Verhandlungen laut vorliegender Drucksache seit mindestens 2012 geführt werden.
Mit BT-Drs. 21/8695 vom 19. Oktober 2026 richtet die AfD-Fraktion 28 Einzelfragen an die Bundesregierung. Kern des parlamentarischen Informationsinteresses sind der aktuelle Verhandlungsstand, die Zuständigkeitsverteilung innerhalb des komplexen Staatsaufbaus Bosnien und Herzegowinas sowie die konkreten Folgen des fehlenden Abkommens für die Kriegsgräberarbeit vor Ort. Ein greifbares Symptom dieser Lage: Für das Jahr 2025 verzeichnete der Volksbund 132 deutsche Kriegstote aus Bosnien und Herzegowina — allerdings ausschließlich als sogenannte Gebeinübernahmen. Das bedeutet: Lokale Stellen oder Dritte hatten die sterblichen Überreste bereits geborgen und dem Volksbund übergeben. Eigene aktive Exhumierungen durch den Volksbund waren offenbar nicht möglich.
Kriegsgräberabkommen: Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung hatte in einer früheren Antwort (BT-Drs. 20/13777 vom November 2024) die Länder aufgelistet, mit denen entweder ein bilaterales Kriegsgräberabkommen oder zumindest eine diplomatische Absprache besteht. Bosnien und Herzegowina fehlte in dieser Liste vollständig. Damit ist das Land der einzige Staat im ehemaligen Jugoslawien, für den keine formale rechtliche Grundlage für die Arbeit des Volksbundes existiert. Ohne ein solches Abkommen fehlen dem Volksbund gesicherte Zugangsrechte zu Grablagen, klare Genehmigungsverfahren für Exhumierungen sowie ein dauerhafter rechtlicher Schutz bekannter Kriegsgräberstätten.
Komplexe Zuständigkeiten als mögliches Hindernis
Ein zentrales Problem liegt in der besonderen Staatsstruktur Bosnien und Herzegowinas. Das Dayton-Abkommen von 1995 teilt das Land in zwei weitgehend autonome Entitäten — die Föderation Bosnien und Herzegowina und die Republika Srpska — sowie den Brčko-Distrikt. Die Fragesteller erkundigen sich, welche Zuständigkeiten jeweils beim Gesamtstaat, bei den Entitäten und beim Brčko-Distrikt liegen und ob unterschiedliche Genehmigungspraxen den Abschluss eines gesamtstaatlichen Abkommens behindern. Konkret bekannt ist, dass der Volksbund in seiner Online-Gräbersuche einzelne Grablagen im Gebiet der Republika Srpska — etwa im Raum Banja Luka — ausweist, bei denen eine Überführung auf eine zentrale Kriegsgräberstätte bislang nicht erfolgt ist. Ob dies auf fehlende Kooperationsbereitschaft der Republika Srpska, auf ungeklärte Verwaltungsverfahren oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist, will die Anfrage klären.
Die 28 Fragen umfassen neben dem Verhandlungsstand auch detaillierte Nachfragen zu den konkreten Genehmigungsanforderungen für Prospektionen, Exhumierungen, Umbettungen und Pflegearbeiten in beiden Entitäten, zur Finanzierung der Volksbund-Arbeit in Bosnien seit 2015 sowie zu möglichen historischen oder erinnerungspolitischen Einwänden gegen die Pflege deutscher Kriegsgräber. Auch fragt die Anfrage nach Fällen, in denen deutsche Grablagen seit 2015 durch Bauvorhaben oder andere Eingriffe gefährdet oder zerstört wurden. Ähnliche Fragen zu Finanzierungsstrukturen und Auslandsaktivitäten des Volksbundes sind Gegenstand weiterer parlamentarischer Kontrolle — so wurde etwa die UNIDO-Arbeit von Gerd Müller ebenfalls parlamentarisch hinterfragt.
Die Bundesregierung hat die Anfrage bislang nicht beantwortet. Eine Antwort ist nach den Regeln der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
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Betroffen sind zum einen Angehörige von deutschen Kriegstoten, deren Grablagen in Bosnien und Herzegowina noch nicht vollständig gesichert oder umgebettet sind. Zum anderen ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in seiner praktischen Arbeit vor Ort eingeschränkt, da ihm ohne verbindliche rechtliche Grundlage keine systematischen Exhumierungen möglich sind. Konkrete Grablagen wie im Raum Banja Luka in der Republika Srpska sind dem Volksbund bekannt, konnten aber bislang nicht vollständig bearbeitet werden.
Die Kleine Anfrage wurde am 19. Oktober 2026 als BT-Drs. 21/8695 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen; das genaue Zuleitungsdatum ist der vorliegenden Drucksache nicht zu entnehmen.
- Kriegsgräberabkommen
- Bilateraler Staatsvertrag, der die rechtliche Grundlage für Suche, Bergung, Umbettung und Pflege von Kriegsgräbern eines Staates auf dem Territorium eines anderen Staates regelt.
- Gebeinübernahme
- Übergabe bereits geborgener sterblicher Überreste durch lokale Behörden oder Dritte an den Volksbund, ohne dass dieser selbst Exhumierungen durchgeführt hat.
- Republika Srpska
- Eine der beiden Entitäten Bosnien und Herzegowinas mit weitgehender Autonomie, entstanden durch das Dayton-Abkommen von 1995.
Warum gibt es noch kein Abkommen mit Bosnien?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller laufen Verhandlungen seit mindestens 2012, ohne dass ein Abschluss öffentlich dokumentiert ist. Als mögliches Hindernis benennen die Fragesteller die komplexe Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Gesamtstaat, der Föderationseinheit und der Republika Srpska.
Was ist eine Gebeinübernahme?
Dabei übergibt eine lokale Stelle oder ein Dritter bereits geborgene sterbliche Überreste an den Volksbund, ohne dass dieser selbst Exhumierungen vor Ort durchgeführt hat.
Was macht der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge?
Der Volksbund nimmt im Auftrag der Bundesregierung die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wahr — er sucht, birgt, identifiziert und betreut Kriegsgräber und informiert Angehörige.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8695 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































