- 306.544 Euro für bpb-Kampagne mit Rapper Eko Fresh zur Wahl 2021
- Nur 388.000 Aufrufe – 0,79 Euro pro Klick deutlich über Marktpreisen
- Vergabe an Agentur Studio71 und Wirtschaftlichkeit werden hinterfragt
Hintergrund
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) führte zur Bundestagswahl 2021 gemeinsam mit dem Rapper Eko Fresh eine Social-Media-Kampagne zur Mobilisierung junger und erstmals wahlberechtigter Menschen durch. Die Gesamtkosten von 306.544 Euro sowie die erzielte Reichweite von rund 388.000 Aufrufen wurden bereits in BT-Drs. 21/5277 (S. 190) dokumentiert. Die AfD-Fraktion bezieht sich auf diese Zahlen und stellt nun zehn Einzelfragen zu Kostenstruktur, Vergabeverfahren und Wirksamkeit der Kampagne.
- 306.544 Euro — Gesamtkosten der bpb-Kampagne mit Rapper Eko Fresh zur Bundestagswahl 2021 (BT-Drs. 21/5277, S. 190)
- 388.000 Aufrufe — Gesamtreichweite der Kampagnenvideos laut Vorbemerkung der Fragesteller
- 0,79 Euro pro Klick — Errechneter Cost per View (CPV), deutlich über marktüblichen Werten von wenigen Cents
Im Detail
Die geringe Effektivität der Zuwendung wirft Fragen zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 7 Bundeshaushaltsordnung auf.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8706
Über 306.000 Euro Steuermittel hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) nach Angaben der Fragesteller für eine Social-Media-Kampagne mit Rapper Eko Fresh zur Bundestagswahl 2021 ausgegeben. Die erzielte Reichweite von rund 388.000 Videoaufrufen ergibt einen Cost per View (CPV) von 0,79 Euro – ein Wert, der weit über den marktüblichen Preisen im Influencer-Marketing liegt, wo der CPV häufig im einstelligen Cent-Bereich liegt. Die AfD-Fraktion nimmt diese Zahlen zum Anlass für die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8706 vom 19. Oktober 2026.
bpb-Kampagne Eko Fresh: Was steckt hinter den 306.544 Euro?
Die zehn Einzelfragen der Anfrage zielen auf eine vollständige Aufschlüsselung der Gesamtkosten ab: Honorare für Eko Fresh, Produktionskosten der beteiligten Medienagenturen, Reisekosten und das sogenannte Ad-Spend (bezahlte Werbeausspielung) sollen einzeln ausgewiesen werden. Besonderes Interesse gilt der Frage, welcher Anteil der 388.000 Aufrufe auf organische Reichweite entfällt und welcher durch bezahlte Ausspielung generiert wurde.
Daneben fragt die AfD-Fraktion, ob die Vergabe des Auftrags an die Berliner Agentur Studio71 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgte oder ob es sich um eine freihändige Vergabe handelte. Das Vergabeverfahren ist vergaberechtlich relevant, da ab bestimmten Auftragswerten EU-weite Ausschreibungspflichten gelten können. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Wirtschaftlichkeitsgebot als zentraler Prüfmaßstab
§ 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet alle Bundesbehörden, öffentliche Mittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Aus Sicht der Fragesteller wirft der hohe CPV von 0,79 Euro Fragen auf, ob die bpb diesen Grundsatz bei der Kampagnenplanung ausreichend berücksichtigt hat. Die Anfrage erkundigt sich auch danach, ob vorab Mindestreichweiten oder andere Erfolgskennzahlen vereinbart wurden, bei deren Unterschreiten Rückforderungen oder Honorarkürzungen möglich gewesen wären.
Auch die Frage nach einer messbaren Wirkung – also wie viele Zuschauer tatsächlich zur Wahlbeteiligung motiviert wurden (Konversionsrate) – steht im Raum. Solche Wirkungsnachweise sind bei öffentlich finanzierten Kommunikationskampagnen methodisch schwierig zu erheben, werden aber im Rahmen der Haushaltsführung zunehmend eingefordert. Im Kontext staatlicher Ausgabenprüfung ist das Thema Haushaltseffizienz politisch dauerhaft präsent.
Neutralität der bpb als zusätzliche Frage
Die Anfrage thematisiert auch die institutionelle Neutralität der bpb: Die Fragesteller fragen, ob die Zusammenarbeit mit Künstlern, die kontrovers diskutierte politische Positionen vertreten, die gebotene Überparteilichkeit der Bundeszentrale gefährdet. Die bpb ist als nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums zur politischen Neutralität verpflichtet und soll keine einseitige politische Meinungsbildung fördern.
Schließlich fragt die AfD-Fraktion nach den Konsequenzen: Welche Schlüsse hat die bpb aus der geringen Kosten-Nutzen-Relation gezogen, und plant sie zur nächsten Bundestagswahl vergleichbar kostspielige Influencer-Kampagnen oder wurden die Förderrichtlinien für diesen Bereich inzwischen verschärft? Ähnliche Fragen nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis öffentlicher Ausgaben zeigen sich auch bei anderen Beratungs- und Kommunikationsaufträgen des Bundes.
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Betroffen sind in erster Linie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Kampagne über den Bundeshaushalt finanziert haben. Mittelbar betroffen ist die Bundeszentrale für politische Bildung, deren Haushaltsführung und Vergabepraxis auf dem Prüfstand stehen. Auch die Frage nach der institutionellen Neutralität der bpb bei der Auswahl von Kooperationspartnern berührt alle politisch Interessierten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8706) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Die schriftliche Antwort steht noch aus.
- Cost per View (CPV)
- Kennzahl im Online-Marketing: Kosten, die je tatsächlichem Videoaufruf oder Ansicht entstehen. Im Social-Media-Bereich liegt der Marktpreis oft im Cent-Bereich.
- Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 7 BHO)
- Grundsatz des Bundeshaushaltsrechts, der alle Bundesbehörden verpflichtet, öffentliche Mittel sparsam und so effizient wie möglich einzusetzen.
- Freihändige Vergabe
- Vergabeverfahren ohne öffentliche Ausschreibung, bei dem ein Auftraggeber einen Anbieter direkt und ohne Wettbewerbsverfahren auswählt. Zulässig nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Was hat die bpb-Kampagne mit Eko Fresh gekostet?
Laut BT-Drs. 21/5277 (S. 190) beliefen sich die Gesamtkosten auf 306.544 Euro. Die Kampagne erzielte rund 388.000 Aufrufe, was einem Preis von etwa 0,79 Euro pro Klick entspricht.
Was ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 7 BHO?
§ 7 der Bundeshaushaltsordnung verpflichtet alle Stellen des Bundes, bei der Verwendung öffentlicher Mittel den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten – das heißt, mit möglichst geringem Mitteleinsatz einen möglichst großen Nutzen zu erzielen.
Wer hat die Kampagne umgesetzt?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller wurde die Kampagne vom Berliner Dienstsitz der bpb aus gesteuert und mit dort ansässigen Medienagenturen abgewickelt, darunter die Agentur Studio71.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8706 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































