- 3.080 antimuslimische Vorfälle zählte CLAIM für das Jahr 2024
- 376 islamfeindliche Straftaten registrierte das BKA in den ersten fünf Monaten 2025
- 11 Fragen zu Straftaten, Opfern, Verfahren und Datenlücken im Q3 2026
Hintergrund
Islamfeindlichkeit wird seit Januar 2017 als eigenes Unterthema im Themenfeldkatalog der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) unter dem Oberthema „Hasskriminalität“ erfasst. Das Bundeskriminalamt registrierte für die ersten fünf Monate des Jahres 2025 bereits 376 islamfeindliche Straftaten. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass rechtsextreme und rechtspopulistische Akteure muslimfeindliche Einstellungen gezielt für politische Mobilisierung nutzen. Die Lücke zwischen staatlicher PMK-Statistik (1.848 Fälle für 2024 laut BKA) und zivilgesellschaftlicher Dokumentation (3.080 Fälle für 2024 laut CLAIM) ist ein wiederkehrendes Thema parlamentarischer Anfragen.
- 3.080 Vorfälle — Antimuslimische Vorfälle laut CLAIM-Lagebild für das Jahr 2024, entspricht mehr als 8 Fällen täglich.
- 1.848 Fälle — Islamfeindliche Straftaten im BKA-Datensatz für 2024; deutlich niedriger als die CLAIM-Zahl.
- 376 Straftaten — Vom BKA für die ersten fünf Monate 2025 registrierte islamfeindliche Straftaten.
- Seit Januar 2017 — Islamfeindlichkeit als eigenständiges Unterthema im PMK-Themenfeldkatalog erfasst (BT-Drs. 18/10322).
Im Detail
Das zivilgesellschaftliche Lagebild von CLAIM dokumentierte für 2024 insgesamt 3 080 antimuslimische Vorfälle, das sind mehr als 8 Fälle täglich.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8701
Angriffe auf Muslime und Moscheen, Drohungen und islamfeindliche Hetze gehören zum Alltag in Deutschland. Das zeigen sowohl amtliche als auch zivilgesellschaftliche Statistiken – und sie klaffen erheblich auseinander: Während das Bundeskriminalamt für 2024 insgesamt 1.848 islamfeindliche Straftaten zählte, dokumentierte das zivilgesellschaftliche Netzwerk CLAIM im selben Jahr 3.080 antimuslimische Vorfälle, also mehr als 8 Fälle täglich. Diese Lücke zwischen staatlicher Erfassung und tatsächlichem Ausmaß steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8701 vom 19. Oktober 2026).
Islamfeindliche Straftaten: Was die Anfrage konkret erfragt
Die Abgeordneten um Clara Bünger und Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek richten elf detaillierte Fragen an die Bundesregierung, die sich auf das dritte Quartal 2026 (Juli bis September) beziehen. Gefragt wird nach islamfeindlichen Versammlungen und Kundgebungen, nach der genauen Zahl antimuslimisch motivierter Straftaten aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Bundesland, Delikt und Phänomenbereich sowie nach Angriffszielen wie Moscheen. Weitere Fragen betreffen Opferzahlen (leicht verletzt, schwer verletzt, getötet), materielle Schäden, Tatverdächtige, Ermittlungsverfahren, Einstellungen und Verurteilungen. Auch koordinierte polizeiliche Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Observierungen gegen islamfeindliche Strukturen sind Gegenstand der Anfrage.
Datenlücken bei islamfeindlichen Straftaten als zentrales Problem
Ein wiederkehrendes Motiv der Anfrage ist die Frage nach Datenverfügbarkeit und -qualität. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, ob der Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD-PMK) überhaupt materielle Schäden bei islamfeindlichen Straftaten erfasst – und falls ja, warum diese Daten nicht veröffentlicht werden. Zudem fragen sie nach Nachmeldungen für das Jahr 2025: Wie viele Fälle wurden nach dem ursprünglichen Stichtag nachgemeldet, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der zeitnahen Datenerfassung? Diese Nachmeldequote ist für die Bewertung aktueller Trends entscheidend, da Erstmeldungen regelmäßig nachkorrigiert werden.
Hintergrund der Anfrage ist auch der Befund der Bundeszentrale für politische Bildung, wonach rechtsextreme und rechtspopulistische Akteure muslimfeindliche Einstellungen gezielt für politische Mobilisierung nutzen. Die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung belegt, dass islamfeindliche Einstellungen in Teilen der Bevölkerung verankert sind. Das Thema berührt damit sowohl die innere Sicherheit als auch die gesellschaftliche Debatte über Menschenrechte und Schutz von Minderheiten.
Was gilt aktuell?
Islamfeindlichkeit ist seit Januar 2017 als Unterthema der Hasskriminalität im Themenfeldkatalog der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst, auf Basis von BT-Drs. 18/10322. Das BKA veröffentlicht Quartalszahlen und Jahresberichte, die jedoch strukturell hinter zivilgesellschaftlichen Erfassungen wie jener von CLAIM zurückbleiben. Eine gesetzliche Pflicht zur Erfassung materieller Schäden bei islamfeindlichen Straftaten besteht derzeit nicht explizit im KPMD-PMK-System – diese Lücke ist einer der konkreten Reformpunkte, nach denen die Anfrage fragt.
Für das Jahr 2025 registrierte das BKA bereits in den ersten fünf Monaten 376 islamfeindliche Straftaten – hochgerechnet auf das Gesamtjahr deutet das auf über 900 Fälle hin. Die tatsächliche Entwicklung im dritten Quartal 2026 ist bislang nicht bekannt; die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Ähnliche parlamentarische Kontrollfragen zu internationalen Institutionen zeigen, wie Transparenz und Rechenschaftspflicht als parlamentarische Instrumente eingesetzt werden.
Die Anfrage ist Teil einer regelmäßigen parlamentarischen Kontrolle der PMK-Entwicklung. Vergleichbare Anfragen zu anderen Phänomenbereichen zeigen, dass die Erfassungsqualität der deutschen Sicherheitsbehörden ein dauerhaft diskutiertes Thema bleibt – nicht nur bei islamfeindlicher, sondern auch bei anderer gruppenfeindlicher Kriminalität. Wie Debatten über Datentransparenz in anderen Politikfeldern verdeutlichen, ist die Qualität statistischer Grundlagen eine Grundvoraussetzung für evidenzbasierte Politik.
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Betroffen sind Musliminnen und Muslime in Deutschland, die Opfer von Übergriffen, Drohungen, Beleidigungen oder Anschlägen auf Moscheen werden. Darüber hinaus berührt die Anfrage die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden in allen 16 Bundesländern sowie zivilgesellschaftliche Beratungsstellen, die Vorfälle dokumentieren.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8701) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten (§ 104 GO-BT). Eine Antwort liegt bislang nicht vor; das genaue Zuleitungsdatum ist aus dem Dokument nicht bekannt.
- PMK – Politisch motivierte Kriminalität
- Oberbegriff für Straftaten, bei denen die Tat einem politischen Motiv zugeordnet wird. Islamfeindlichkeit ist seit 2017 als Unterthema unter „Hasskriminalität“ erfasst.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität; Länderpolizeien melden Fälle an das Bundeskriminalamt.
- CLAIM
- Zivilgesellschaftliches Netzwerk, das antimuslimische Vorfälle dokumentiert – auch solche, die nicht bei der Polizei angezeigt werden.
Was ist die PMK-Kategorie Islamfeindlichkeit?
Seit Januar 2017 wird Islamfeindlichkeit als Unterthema der Hasskriminalität im Themenfeldkatalog der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst, auf Basis von BT-Drs. 18/10322.
Warum unterscheiden sich BKA- und CLAIM-Zahlen so stark?
Das BKA erfasst nur polizeilich gemeldete Straftaten, während CLAIM als zivilgesellschaftliches Netzwerk auch nicht angezeigte Vorfälle, Diskriminierungen und Online-Hassrede dokumentiert, was die deutlich höhere Zahl erklärt.
Welche Frist gilt für die Antwort der Bundesregierung?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Das genaue Zuleitungsdatum ist aus der Drucksache nicht bekannt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8701 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































