- Mehr als 8 von 10 berechtigten Kindern erhalten den Teilhabebetrag nicht
- 32 Fragen zu Kinderarmut, NAP und EU-Anti-Armutsstrategie gestellt
- Antwortfrist läuft 14 Tage nach Zuleitung ans Bundeskanzleramt
Hintergrund
Der Rat der Europäischen Union hat im Juni 2021 die Europäische Kindergarantie beschlossen, mit dem Ziel, bis 2030 die Zahl armutsgefährdeter Kinder EU-weit um fünf Millionen zu reduzieren. Deutschland setzte dafür den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ auf; ein erster Fortschrittsbericht erschien Anfang 2025. Am 6. Mai 2026 präsentierte die EU-Kommission zusätzlich eine eigenständige Anti-Armutsstrategie, die von den Mitgliedstaaten nationale Umsetzungsmaßnahmen verlangt. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im Fortschrittsbericht auf fortbestehende Datenlücken hingewiesen, und eine Studie der Bertelsmann-Stiftung (2026) zeigt, dass mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern den Teilhabebetrag nicht erhalten.
- 5 Millionen Kinder — Um diese Zahl soll Armut oder soziale Ausgrenzung bei Kindern in der EU bis 2030 laut Kindergarantie sinken.
- Mehr als 8 von 10 — So viele anspruchsberechtigte Kinder im SGB-II-Bezug erhalten den Teilhabebetrag laut Bertelsmann-Stiftung nicht.
- 15 Euro — Aktueller monatlicher Teilhabebetrag für Kinder in Bürgergeld-Haushalten.
- 32 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, eingereicht am 19. Oktober 2026.
- Seit 2016 — Ab diesem Jahr sollen Daten zu Armutsgefährdung nach Altersgruppen und Bundesländern aufgeschlüsselt werden.
Im Detail
„Bis 2030 soll die Zahl von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohter Kinder um fünf Millionen reduziert werden.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8692
Kinder und Jugendliche sind in Deutschland überproportional von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen — und ein zentrales Instrument, das ihnen Teilhabe ermöglichen soll, erreicht die meisten Berechtigten gar nicht. Mehr als acht von zehn Kindern im Bürgergeld-Bezug erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht, wie eine aktuelle Erhebung der Bertelsmann-Stiftung zeigt. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 19. Oktober 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8692 eingereicht und die Bundesregierung in 32 Einzelfragen zu ihrer Strategie gegen Kinderarmut befragt.
Kinderarmut in Deutschland: Was gilt aktuell?
Als Rahmen für die Bekämpfung von Kinderarmut dient in Deutschland der Nationale Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, den die Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie aufgesetzt hat. Die EU-Kindergarantie, beschlossen im Juni 2021, verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 die Zahl armutsgefährdeter Kinder um fünf Millionen zu senken und unter anderem kostenlosen Zugang zu frühkindlicher Bildung, Gesundheitsversorgung und mindestens einer warmen Mahlzeit pro Schultag zu gewährleisten. Anfang 2025 wurde ein erster Fortschrittsbericht zum NAP veröffentlicht, der nach Angaben der Fragesteller erhebliche Datenlücken aufgedeckt hat.
32 Fragen zu Daten, Strategie und Leistungserreichung
Die Anfrage deckt ein breites Themenspektrum ab. Die Fragesteller wollen wissen, wie die Bundesregierung Kinderarmut definiert und welche Daten ihr dazu vorliegen — aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 25 Jahre), Bundesländern und Familienform, jeweils ab dem Jahr 2016. Dazu kommt die Frage, welche Längsschnittstudien gefördert werden, um Armutsverläufe von der Kindheit bis ins Erwachsenenleben zu verfolgen.
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die Wirksamkeit bestehender Instrumente: Laut Drucksache prüfen sie, ob die Bundesregierung eine automatische Gewährung des Teilhabebetrags sowie dessen bedarfsgerechte Erhöhung in Betracht zieht. Auch die Nichtinanspruchnahme anderer Sozialleistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) durch Familien mit Kindern steht im Fokus. Die Anfrage thematisiert außerdem die Definition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und die Methodik der Regelbedarfsermittlung — einschließlich der Frage, ob Kinder und Jugendliche bei Bedarfserhebungen selbst einbezogen werden.
EU-Anti-Armutsstrategie als neuer Bezugsrahmen
Die am 6. Mai 2026 von der EU-Kommission vorgestellte Anti-Armutsstrategie bildet einen weiteren Bezugspunkt der Anfrage. Die Fraktion fragt, welche nationalen Maßnahmen die Bundesregierung infolge dieser Strategie plant und bis wann sie einen nationalen Anti-Armutskoordinator auf hoher politischer Ebene benennen will. Laut der EU-Strategie soll diese Funktion ressortübergreifende und föderale Koordination sicherstellen. Die Fragesteller wollen zudem wissen, ob der NAP fortgeschrieben und mit verbindlichen Zielvorgaben versehen wird.
Hintergrund ist auch ein Hinweis des Bundesrats (BR-Drs. 338/26), der den Zugang zu präventiven Angeboten als zentralen Faktor für das Durchbrechen des Kreislaufs der Armutsvererbung einordnet — ein Thema, das die Anfrage mit Fragen zu kommunaler Prävention und dem Einfluss des sozioökonomischen Status auf die Nutzung von Kita- und Ganztagsplätzen aufgreift. Weitere Fragen betreffen den Zusammenhang von Armutsgefährdung mit psychischen Belastungen, Schulabschlüssen, Schulabbruch und dem Erwerb eines Berufsabschlusses sowie die Situation von Studierenden unterhalb des Existenzminimums und des BAföG-Höchstsatzes.
Die Bundesregierung hat die Anfrage nun zu beantworten. Zu aktuellen parlamentarischen Entwicklungen rund um Finanzpolitik und Infrastruktur informiert auch der Beitrag Steuerschätzung bestätigt den Wachstumskurs. Fragen zur Entwicklungszusammenarbeit und sozialpolitischen Auslandsvorhaben beleuchtet der Beitrag zur Myanmar-Krise.
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Betroffen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Deutschland, insbesondere Kinder in Alleinerziehenden-Haushalten, kinderreichen Familien sowie Familien mit Migrationshintergrund. Auch Studierende, die unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben, und junge Menschen im sogenannten Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung sind Teil der Anfrage.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8692) wurde am 19. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage nun zu beantworten; laut § 104 GO-BT beträgt die Sollfrist grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt. Die Fragendrucksache selbst enthält keine Antworten; für die tatsächliche Beantwortung ist die zugehörige Antwort-Drucksache maßgeblich.
- Europäische Kindergarantie
- EU-Ratsbeschluss von Juni 2021 mit dem Ziel, bis 2030 die Zahl armutsgefährdeter Kinder in der EU um fünf Millionen zu senken und Zugang zu Bildung, Gesundheit und Ernährung zu sichern.
- Teilhabebetrag
- Monatliche Leistung von derzeit 15 Euro aus dem SGB II für Kinder in Bürgergeld-Haushalten, gedacht für gesellschaftliche Teilhabe wie Sport oder Kultur.
- Soziokulturelle Existenzminimum
- Der Mindestbedarf, der neben dem physischen Überleben auch eine grundlegende gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt; Grundlage der Regelsatzermittlung im SGB II.
Was ist die Europäische Kindergarantie?
Die Europäische Kindergarantie ist ein Beschluss des EU-Rats vom Juni 2021. Bis 2030 soll die Zahl armutsgefährdeter Kinder in der EU um fünf Millionen sinken; Mitgliedstaaten sollen u. a. kostenlosen Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung sicherstellen.
Was ist der Nationale Aktionsplan (NAP) zur Kindergarantie?
Der NAP 'Neue Chancen für Kinder in Deutschland' wurde von der Vorgängerregierung (SPD, Grüne, FDP) erarbeitet und bündelt Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnen.
Was ist der Teilhabebetrag und warum ist er umstritten?
Der Teilhabebetrag von derzeit 15 Euro monatlich soll Kindern im SGB-II-Bezug gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Laut einer Erhebung der Bertelsmann-Stiftung erreicht er mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8692 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































