Antwort der Regierung ausste…
Hinterfragt die AfD den Gender Pay Gap als Diskriminierung?
Hintergrund
Anlass der Anfrage waren Äußerungen von Familienministerin Karin Prien und der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Ferda Ataman zum Equal Pay Day im Februar 2026. Beide hatten mehr Lohntransparenz und gleiche Bezahlung gefordert. Die unbereinigte Lohnlücke liegt laut Antidiskriminierungsstelle konstant bei 16 Prozent, die bereinigte bei etwa 6 Prozent. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen.
Die AfD-Fraktion stellt mit der Drucksache 21/5239 vom 8. April 2026 die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage. In einer umfangreichen Kleinen Anfrage mit 19 Fragen hinterfragt sie die Annahme, dass Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen primär auf Diskriminierung beruhen.
Anlass waren öffentliche Äußerungen von Familienministerin Karin Prien und Ferda Ataman gewesen. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte sich zum Equal Pay Day Ende Februar 2026 geäußert. Prien bezeichnete gleiche Löhne für Frauen und Männer als „Frage des Respekts“, während Ataman mehr Lohntransparenz in privaten und öffentlichen Betrieben forderte.
Die AfD-Abgeordneten um Martin Reichardt bezweifelten, dass der Gender Pay Gap von 16 Prozent (unbereinigt) beziehungsweise 6 Prozent (bereinigt) tatsächlich auf mangelnden Respekt oder Diskriminierung zurückgeht. Dies ist bemerkenswert, da die Fraktion damit eine wissenschaftlich umstrittene Position einnimmt. Stattdessen fragten sie, ob individuelle Entscheidungen und Wahlfreiheit von Paaren eine Rolle spielen könnten.
Die AfD will wissen: Entstehen Lohnunterschiede durch Diskriminierung oder durch persönliche Lebensentscheidungen von Frauen und Männern?
Besonders kritisch bewertet die Fraktion das erklärte Ziel der Regierung, Lohnunterschiede „gänzlich zu beseitigen“. Sie befürchtet Eingriffe in die Wahlfreiheit von Individuen. Auch die unternehmerische Freiheit sieht sie bedroht. Einen möglichen Verstoß gegen das Leistungsprinzip der Sozialen Marktwirtschaft thematisiert die Anfrage, ebenso einen Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie.
Hintergrund ist die Verweisung der Fraktion auf Studien, wonach sich die Lohnlücke in jüngeren Alterskohorten bereits zugunsten von Frauen umgekehrt haben könnte. Sie fragt nach konkreten Zahlen in Bundesbehörden und der Bundeswehr. Außerdem erkundigt sie sich, ob die Regierung alternative Erklärungsansätze von Ökonomen berücksichtigt, die bewusste Prioritätensetzungen statt Diskriminierung als Ursache sehen.
Politische Brisanz erhält die Anfrage durch die Infragestellung der gesamten Gleichstellungsstrategie der schwarz-roten Koalition. Die Bundesregierung muss nun detailliert darlegen, auf welcher empirischen Grundlage ihre Politik basiert und wie sie mit kritischen wissenschaftlichen Stimmen umgeht.
Betroffen sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, insbesondere Frauen in Bezug auf Lohngleichstellung. Auch Arbeitgeber könnten von eventuellen politischen Maßnahmen zur Lohntransparenz betroffen sein.
Die Bundesregierung hat in der Regel zwei Monate Zeit, um die Kleine Anfrage zu beantworten. Die Antwort wird dann als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und kann Grundlage für weitere parlamentarische Debatten werden.
- Gender Pay Gap
- Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, unterschieden in unbereinigt (16%) und bereinigt (6% in Deutschland).
- Equal Pay Day
- Aktionstag, der symbolisch den Tag markiert, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit Jahresbeginn für ihre Arbeit bezahlt werden.
- Leistungsprinzip
- Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft, nach dem Entlohnung nach individueller Leistung erfolgen soll.























































