- AfD fordert BfV-Schulungen zu linkem Antisemitismus
- Dunkelfeldstudie zu antisemitischer Kriminalität geplant
- Vorfälle an Berliner Universitäten und documenta als Belege genannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7249 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Hamas-Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 mit über 1.400 Todesopfern und 239 Geiseln löste weltweit politische Debatten aus, auch in Deutschland. In der Folge wurden antisemitische Vorfälle im kulturellen und akademischen Bereich verstärkt öffentlich diskutiert. Ein Expertengremium zur documenta 15 (2022) stellte in seinem Abschlussbericht fest, dass vier ausgestellte Werke antisemitische Codes enthielten und die Auseinandersetzung damit von der Leitung unzureichend geführt worden sei. An der FU Berlin wurde im Februar 2024 ein jüdischer Student von einem Kommilitonen angegriffen; an der TU Berlin sorgte das Liken antisemitischer Posts durch die Universitätspräsidentin im Mai 2024 für öffentliche Empörung.
Im Detail
Die Auseinandersetzung mit Antisemitismusvorwürfen und Antisemitismus auf der documenta fifteen war über weite Strecken von Ignoranz, Verharmlosung und Abwehr geprägt.
— Abschlussbericht des Expertengremiums zur documenta 15, zitiert in BT-Drs. 21/7249
Antisemitismus im linken politischen Spektrum ist das Thema eines Antrags der AfD-Fraktion, der am 22. Juli 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 21/7249). Die Fraktion fordert darin die Bundesregierung auf, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gezielt zu schulen und eine wissenschaftliche Studie zum Dunkelfeld linker antisemitisch motivierter Kriminalität in Auftrag zu geben.
Linker Antisemitismus als politisches Thema
Ausgangspunkt des Antrags ist der Hamas-Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023, bei dem nach Angaben im Antrag über 1.400 Menschen ermordet und 239 weitere entführt wurden. In dessen Folge sei in Teilen der deutschen Linken ein Aufflammen von israelbezogenem Antisemitismus beobachtbar geworden. Der Antrag benennt mehrere konkrete Vorfälle als Belege: Auf der documenta 15 (2022) enthielten nach einem Expertengutachten vier Werke antisemitische visuelle Codes. Das Expertengremium stellte fest, die Auseinandersetzung mit Antisemitismusvorwürfen sei auf der documenta fifteen „über weite Strecken von Ignoranz, Verharmlosung und Abwehr geprägt“ gewesen. Die politische Verantwortung schreibt der Antrag der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) zu.
Vorfälle an Berliner Hochschulen
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Antrag antisemitischen Vorfällen an deutschen Universitäten. Die Präsidentin der Technischen Universität Berlin, Prof. Geraldine Rauch, hatte im Mai 2024 auf der Plattform X mehrere Posts mit einem antisemitisch erkennbaren Bild geliket. Sie entschuldigte sich öffentlich, blieb jedoch im Amt, da der Akademische Senat keinen Abwahlantrag stellte. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, bezeichnete die Entschuldigung laut Antrag als nicht glaubhaft. Noch gravierender wertet der Antrag einen Vorfall an der Freien Universität Berlin: Im Februar 2024 wurde ein jüdischer Student von einem Kommilitonen angegriffen, weil er auf das Schicksal der Hamas-Geiseln aufmerksam gemacht hatte. Die FU verwies den Täter nicht von der Universität; der Student klagte im März 2024, weil er die Hochschule für mitverantwortlich hält.
Diese Vorfälle stehen in einem breiteren politischen Kontext: Die Debatte über politisch motivierte Gewalt und deren staatliche Einordnung beschäftigt den Bundestag derzeit auf mehreren Ebenen. Auch die Diskussion über die Strafrechtspraxis in Deutschland wird im Zusammenhang mit dem Umgang mit ideologisch motivierten Straftaten geführt.
Was gilt aktuell?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz erfasst Antisemitismus in seinen Lageberichten gegenwärtig primär im Zusammenhang mit Rechtsextremismus und islamistischem Extremismus. Eine systematische Schulung von BfV-Mitarbeitern speziell zur Erkennung von linkem Antisemitismus, insbesondere im Kontext des israelisch-palästinensischen Konflikts, existiert nach Darstellung des Antrags nicht in ausreichendem Maß. Auch eine behördenübergreifende Dunkelfeldstudie zu antisemitisch motivierter Kriminalität aus dem linken politischen Spektrum liegt bisher nicht vor.
Die zwei konkreten Forderungen
Der Antrag richtet zwei spezifische Forderungen an die Bundesregierung: Erstens soll das BfV Schulungsinhalte für seine Mitarbeiter zur besseren Erfassung von linkem Antisemitismus — insbesondere mit Bezug auf Israel und den israelisch-palästinensischen Konflikt — anbieten. Zweitens soll die Bundesregierung unverzüglich eine Fallstudie zum Dunkelfeld linker antisemitisch motivierter Kriminalität durchführen. Die Begründung des Antrags sieht darin eine Grundvoraussetzung für die Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Antragsteller verweisen zudem auf Bezüge zur Klimabewegung und auf eine Einstufung der Organisation „Ende Gelände“ als extremistischer Verdachtsfall seit Juni 2024 durch den Verfassungsschutz.
Der Antrag ist Teil einer breiteren politischen Auseinandersetzung um die Bekämpfung von staatlichen Kontrollmechanismen und die Reichweite von Sicherheitsbehörden. Ob die konkreten Forderungen im Bundestag eine Mehrheit finden, entscheidet sich nach der Ausschussberatung in der Abstimmung des Plenums.
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Betroffen sind jüdische Studierende und Bürger, die laut Antrag Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind. Mittelbar betroffen sind Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, deren Schulungsangebote ausgeweitet werden sollen, sowie Kulturinstitutionen, die im Antrag als Beispiele für strukturelle Defizite im Umgang mit Antisemitismus genannt werden.
Berlin, 23. Juli 2026. Zur Streichung von EU-Fördergeldern für die Biennale in Venedig erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Teich, Mitglied im EU-Ausschuss: „Mit dem Entzug der Fördergelder für die Biennale in Venedig hat die EU-Kommission einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Weil die traditionsreiche Kulturveranstaltung Künstler aus Russland nicht ausschließt, werden finanzielle Sanktionen… …
Berlin, 20. Juli 2026. Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, sagt dazu: „Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich… …
Der Antrag wurde am 22. Juli 2026 eingebracht und ist beim Deutschen Bundestag eingegangen. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss an, gefolgt von Beratungen und einer abschließenden Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Israelibezogener Antisemitismus
- Eine Form des Antisemitismus, die sich nicht offen gegen Juden richtet, sondern den Staat Israel zum Ziel hat und dabei antisemitische Stereotype und Doppelstandards verwendet.
- BDS-Bewegung
- Boycott, Divestment and Sanctions — eine internationale Kampagne, die wirtschaftliche und politische Druckmittel gegen Israel einsetzt. Mehrere deutsche Parlamente haben BDS als antisemitisch eingestuft.
- Dunkelfeld
- In der Kriminologie bezeichnet das Dunkelfeld die Gesamtheit der Straftaten, die begangen, aber polizeilich nicht erfasst oder verfolgt werden.
Was fordert die AfD konkret in diesem Antrag?
Die AfD fordert Schulungen für BfV-Mitarbeiter zur besseren Erkennung von Antisemitismus im linken Spektrum sowie eine unverzügliche Dunkelfeldstudie zu linker antisemitisch motivierter Kriminalität.
Welche Vorfälle nennt der Antrag als Belege?
Der Antrag nennt unter anderem antisemitische Werke auf der documenta 15 (2022), den Angriff auf einen jüdischen Studenten an der FU Berlin im Februar 2024 sowie das Liken antisemitischer Posts durch die Präsidentin der TU Berlin im Mai 2024.
Was ist das Dunkelfeld linker antisemitisch motivierter Kriminalität?
Als Dunkelfeld bezeichnet man Straftaten, die begangen, aber behördlich nicht erfasst werden. Der Antrag geht davon aus, dass antisemitische Taten aus dem linken Spektrum systematisch untererfasst sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7249 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































