Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8222 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- BMZ finanziert Naturschutz in Tansania mit rund 145 Mio. Euro
- Frankfurter Zoologische Gesellschaft erhielt über 43 Mio. Euro in vier Projekten
- Keine Menschenrechtsverletzungen durch geförderte Vorhaben bekannt laut Regierung
Hintergrund
Das BMZ ist nach eigenen Angaben der bedeutendste bilaterale Geber für Naturschutzprojekte in Tansania und finanziert dort laufende Vorhaben in einer Größenordnung von rund 145 Mio. Euro. Besonders im Distrikt Ngorongoro, der traditionellen Heimat der Maasai, sind mehrere geförderte Projekte aktiv — darunter solche der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft (ZGF), des WWF und der GIZ. Menschenrechtsorganisationen und Medien berichten seit Jahren über Zwangsumsiedlungen und Einschränkungen von Weiderechten in dieser Region, die sie mit Naturschutz- und Tourismusinteressen in Verbindung bringen. Die Maasai haben eine eigene Naturschutzvision entwickelt, die Wildtierschutz und Weidewirtschaft verbindet, und diese dem BMZ im Januar 2025 in Daressalam übergeben.
- ca. 145 Mio. Euro — Laufende BMZ-Projekte im Bereich Naturschutz in Tansania insgesamt
- 30.750.000 Euro — ZGF-Projekt Rettungsschirm für Biodiversität in Tansania, Distrikt Ngorongoro
- 5.582.990 Euro — ZGF-Projekt Nachhaltige Entwicklung Serengeti-Ökosystem, Distrikt Ngorongoro
- 3.057.571 Euro — WWF für Blue Action Fund (Rufiji, Mafia und Kilwa Districts)
- 3 Mio. US-Dollar — Finanzierung über Africa Conservation & Communities Tourism Fund für Nomad Conservation Group in Tansania
Im Detail
In diesem Sinne sind der Bundesregierung keine derartigen Vorfälle bekannt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8222, Antwort zu Frage 11
Rund 145 Millionen Euro fließen aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in laufende Naturschutzprojekte in Tansania. Ein erheblicher Teil davon konzentriert sich auf den Distrikt Ngorongoro im Norden des Landes — die angestammte Heimat indigener Maasai. Die Bundesregierung hat auf 41 Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet, die mit BT-Drs. 21/7592 eingereicht wurden. Die Antwort trägt das Datum 25. September 2026 (BT-Drs. 21/8222).
Maasai in Tansania: Hintergrund des Konflikts
Internationale Menschenrechtsorganisationen und Medien dokumentieren seit Jahren Zwangsumsiedlungen und Einschränkungen von Weiderechten in Nordtansania. Aus Sicht der Fragesteller stehen diese Vorgänge im Zusammenhang mit Naturschutzinitiativen, Tourismusprojekten und CO₂-Kompensationsvorhaben, an denen auch staatlich geförderte deutsche Organisationen beteiligt sind. Die Maasai haben als Reaktion eine eigene Naturschutzvision entwickelt, die Wildtierschutz und Weidewirtschaft verbindet. Diese wurde dem BMZ im Januar 2025 in Daressalam übergeben. Die Bundesregierung nimmt die Vision laut eigener Aussage zur Kenntnis, hält aber die Konsultation der jeweils gewählten lokalen Vertreter für maßgeblich.
Frankfurter Zoologische Gesellschaft: über 43 Mio. Euro in vier Projekten
Auf die Fragen zu Zahlungen an die Frankfurter Zoologische Gesellschaft (ZGF) nennt die Bundesregierung konkrete Beträge: Das Projekt Rettungsschirm für Biodiversität in Tansania im Distrikt Ngorongoro umfasst 30.750.000 Euro und finanziert unter anderem Infrastrukturmaßnahmen, Ranger-Ausbildung sowie Studien zu Tourismus und Strafverfolgung. Das Projekt Nachhaltige Entwicklung Serengeti-Ökosystem erhielt 5.582.990 Euro; hier wurde die Landnutzungsplanung nach Einspruch der betroffenen Bevölkerung eingestellt. Weitere Projekte im Distrikt Ngorongoro und im Selous-Gebiet bringen die ZGF-Gesamtsumme auf über 43 Millionen Euro seit 2016.
Im Bereich Rangeland Management finanziert das BMZ über die ZGF in der Loliondo Division zwei Aktivitätsbereiche: partizipative Land- und Ressourcennutzungsplanung sowie ökologisches und sozio-ökonomisches Monitoring. Eine 2018 durchgeführte Vermessung im Wald Loliondo One war Teil dieser Aktivitäten. Die Demarkierung des Waldes Loliondo One selbst wurde laut Bundesregierung nicht durch BMZ-Mittel finanziert.
WWF und weitere Partner erhalten Millionen
An den WWF Deutschland und weitere WWF-Sektionen flossen über das Selous-Vorhaben 2.025.843 Euro sowie über den Blue Action Fund für Küstenprojekte in den Distrikten Rufiji, Mafia und Kilwa weitere 3.057.571 Euro. Über den Fonds Africa Conservation & Communities Tourism Fund fördert das BMZ zudem ein Projekt mit der Nomad Conservation Group mit einem Volumen von 3 Mio. US-Dollar. Zum WWF-Projekt Unganisha II, das laut Fragesteller 461.000 Hektar neue Schutzgebiete vorsieht, erklärt die Bundesregierung knapp: Sie fördere kein Projekt unter diesem Namen.
Keine bekannten Menschenrechtsverletzungen — Fragen offen
Auf die Frage, ob ihr Menschenrechtsverletzungen, Umsiedlungen oder Gewaltanwendungen im Zusammenhang mit den geförderten Projekten bekannt seien, antwortet die Bundesregierung: Sie treffe Aussagen nur zu eigenen Projekten und deren unmittelbarem Umfeld — und in diesem Sinne seien ihr keine derartigen Vorfälle bekannt. Ebenso seien ihr keine Straftaten gegen Leben, körperliche oder sexuelle Unversehrtheit im Rahmen der Tansania-Vorhaben gemeldet worden.
Mehrere Fragen beantwortet die Bundesregierung mit Verweisen auf das BMZ-Transparenzportal oder auf frühere Antworten innerhalb derselben Drucksache. So verweist sie bei der FPIC-Frage (Frage 13) auf die Antwort zu Frage 7, ohne neue Informationen zu liefern. Auf die Frage nach Workshops zur Maasai Conservation Vision nennt die Bundesregierung zwar, dass diese Vision seit Januar 2025 bekannt sei, legt aber keine konkreten Folgemaßnahmen dar. Einen Appell der Dorfvorsteher des Distrikts Ngorongoro, die Naturschutzfinanzierungen zu beenden, erklärt die Bundesregierung für ihr nicht bekannt — sowohl für den Januar 2025 als auch für den September 2023.
Menschenrechtliche Leitlinien vorhanden
Auf die Frage nach FPIC-Handreichungen für Projekte mit indigenen Völkern verweist die Bundesregierung auf bestehende Dokumente: das menschenrechtliche BMZ-Konzept, die Safeguard-Systeme der KfW sowie das Safeguards+Gender-Managementsystem der GIZ einschließlich eines neuen Orientierungsrahmens Menschenrechte im Biodiversitätserhalt. Ob diese Instrumente in den Tansania-Projekten angemessen angewendet wurden, bleibt zwischen den Fragestellern und der Bundesregierung umstritten.
Die Frage, ob ein Zielkonflikt zwischen BMZ-Naturschutzfinanzierung und dem Vorhaben der Volkswagen AG besteht, Kohlenstoff-Kredite auf rund einer Million Hektar in Nordtansania zu generieren — einem Gebiet, das erheblich mit BMZ-Projektgebieten überlappen soll —, verneint die Bundesregierung. Kontakte zu Volkswagen, Volkswagen Climatepartners oder dem Projektimplementierer Soils For the Future hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht geführt und plant dies auch nicht.
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Unmittelbar betroffen sind indigene Maasai-Gemeinschaften im Distrikt Ngorongoro und der Region Loliondo im Norden Tansanias. Mittelbar betroffen sind deutsche Steuerzahler, da öffentliche Mittel über BMZ, KfW und GIZ in die fraglichen Projekte fließen. Auch beteiligte Nichtregierungsorganisationen wie die Frankfurter Zoologische Gesellschaft und der WWF Deutschland stehen im Fokus der parlamentarischen Anfrage.
Bei mehreren Fragen zu konkreten Projektstandorten, Distrikten und Aktivitäten verweist die Bundesregierung auf das BMZ-Transparenzportal statt direkt zu antworten. Fragen zur FPIC-Umsetzung werden durch Querverweise auf frühere Antworten beantwortet, ohne neue Informationen zu liefern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Maasai-Vertreibungen: 145 Mio. Euro BMZ-Naturschutz unter Kontrolle →
- FPIC
- Free, Prior and Informed Consent — die freie, vorherige und informierte Zustimmung. Völkerrechtliches Prinzip, das indigenen Völkern das Recht einräumt, Projekten auf ihrem Land zuzustimmen oder diese abzulehnen, bevor sie beginnen.
- ILO-Konvention 169
- Völkerrechtlich verbindliches Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Rechte indigener Völker, das unter anderem Landrechte und Konsultationspflichten regelt.
- Wildlife Management Area (WMA)
- Von der tansanischen Regierung ausgewiesene Schutzzone, in der Wildtiere und Tourismus Vorrang vor traditioneller Landnutzung wie Weidewirtschaft haben können.
Was ist FPIC und warum ist es bei Maasai-Projekten relevant?
FPIC steht für Free, Prior and Informed Consent — die freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker zu Projekten auf ihrem Land. Die ILO-Konvention 169 schreibt dies völkerrechtlich verbindlich vor.
Wie viel Geld floss an die Zoologische Gesellschaft Frankfurt?
Laut Drucksache erhielt die Frankfurter Zoologische Gesellschaft für vier Projekte im Distrikt Ngorongoro und im Selous insgesamt über 43 Mio. Euro, davon 30,75 Mio. Euro allein für den Rettungsschirm für Biodiversität in Tansania.
Finanziert das BMZ das Projekt Unganisha II des WWF?
Nein. Laut Bundesregierung wird über sie kein Projekt unter dem Namen Unganisha II gefördert.





































































