- 70-Prozent-Nettoersatzquote als Zielgröße über alle drei Rentensäulen
- Koalition beschloss am 1. Juli 2026 vollständige Umsetzung aller 33 Empfehlungen
- Gesetzentwurf soll noch 2026 im Bundestag beschlossen werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7719 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die vom Bundeskanzler eingesetzte Alterssicherungskommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Als erste Empfehlung nennt die Kommission eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern als politische Zielgröße für eine lebensstandardsichernde Alterssicherung im Mehrsäulensystem. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, sämtliche Empfehlungen umzusetzen; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet dazu derzeit die gesetzlichen Regelungen.
- 70 Prozent — Nettoersatzquote nach Steuern als politische Zielgröße der Alterssicherungskommission (Empfehlung 1)
- 33 Empfehlungen — Gesamtzahl der Kommissionsempfehlungen, die der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 vollständig zur Umsetzung beschlossen hat
- 2 Prozent — Empfohlener zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitragssatz für eine gesetzliche Kapitalrente (Empfehlung 28)
- 54 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7524)
Im Detail
Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7719, S. 6
Wie viel Rente werden Deutschlands Beschäftigte künftig tatsächlich erhalten? Diese Frage steht im Kern einer umfangreichen Rentenreform, die noch im Jahr 2026 gesetzlich beschlossen werden soll. Die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent — das zentrale Versprechen der Alterssicherungskommission — soll sicherstellen, dass Rentner mindestens 70 Prozent ihres letzten verfügbaren Nettoeinkommens beziehen. Die Bundesregierung hat auf 54 Detailfragen der AfD-Fraktion geantwortet, musste dabei aber bei fast allen konkreten Berechnungen passen.
Was die Nettoersatzquote bedeutet
Die Nettoersatzquote von 70 Prozent ist keine individuelle Leistungszusage, sondern eine politische Zielgröße. Sie soll anhand typisierter Modellfälle — etwa Durchschnittsverdienende oder Geringverdienende — darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird. Dabei zählen alle drei Säulen zusammen: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge. Die Nettoersatzquote ist also kein Versprechen an jeden einzelnen Versicherten, sondern ein statistischer Orientierungswert.
Koalition beschloss vollständige Umsetzung
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, alle 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umzusetzen. Laut Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. August 2026 soll der Gesetzentwurf noch 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Das Ministerium erarbeite die gesetzlichen Regelungen derzeit mit Hochdruck. Zu den bedeutsamen Einzelmaßnahmen zählt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente (Empfehlung 28) sowie ein zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitragssatz von 2 Prozent für eine gesetzliche Kapitalrente.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht sichert die gesetzliche Rentenversicherung allein eine deutlich niedrigere Versorgungsquote als 70 Prozent. Das aktuelle Rentenniveau bezieht sich nur auf die erste Säule und liegt für einen Standardrentner mit 45 Versicherungsjahren brutto bei etwa 48 Prozent des Durchschnittslohns. Eine Nettoersatzquote von 70 Prozent über alle drei Vorsorgesäulen hinweg gilt bisher lediglich für Versicherte, die durchgängig in allen drei Säulen vorgesorgt haben. Die Alterssicherungskommission sieht in der Kapitaldeckung einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau mittelfristig deutlich zu erhöhen.
Viele Fragen zur Nettoersatzquote unbeantwortet
Auf die konkreten Detailfragen — etwa ab welchem Jahrgang die 70-Prozent-Quote erstmals gilt, welche zusätzlichen Eigenbeiträge Geringverdienende leisten müssen oder wie sich die Nettoersatzquote bei 25 statt 45 Versicherungsjahren entwickelt — verweist die Bundesregierung durchgängig darauf, dass den Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung nicht vorgegriffen werden könne. Gleiches gilt für Fragen zur Beitragssatzentwicklung bis 2070, zu Haushaltsauswirkungen bis 2040 und zu einkommensgruppenspezifischen Modellrechnungen. Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nach Angaben der Bundesregierung nicht vor; für aktuelle Prognosen nach geltendem Recht verweist das Ministerium auf den Rentenversicherungsbericht.
Besonders deutlich wird die Informationslücke bei der Frage, wer die 70-Prozent-Quote voraussichtlich verfehlen wird. Für typisierte Erwerbsbiografien wie Teilzeitbeschäftigte, Niedriglohnbeschäftigte, Selbstständige mit unterbrochener Vorsorge und pflegende Angehörige kann die Bundesregierung noch keine Aussagen treffen. Auch eine Generationenbilanz, die Belastungen und Leistungen für einzelne Geburtsjahrgänge transparent machen würde, plant die Regierung ausdrücklich nicht zu veröffentlichen.
Betriebliche Altersversorgung und Kapitaldeckung als Schlüssel
Zentral für das Erreichen der Nettoersatzquote ist der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs Maßnahmen zu erarbeiten, die anschließend in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden sollen. Als mögliche Optionen nennt die Kommission ein Obligatorium in der zweiten Säule oder leichter zugängliche Entgeltumwandlungsmodelle mit Widerspruchsmöglichkeit für Beschäftigte. Eine entsprechend differenzierte Statistik zur aktuellen Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nach Einkommensgruppen, Geschlecht oder Unternehmensgröße liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7524) umfasst 54 Einzelfragen, von denen die Bundesregierung viele in Sammelantworten zusammengefasst hat. Das Datum der Beantwortung ist der 24. August 2026. Inwiefern die angekündigte demografische Entwicklung — die Geburtenziffer lag 2025 bei nur 1,32 Kindern je Frau — die Finanzierbarkeit der Reform beeinflusst, thematisiert die Drucksache ebenfalls, ohne konkrete Szenarien zu beziffern.
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Betroffen sind alle gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland, insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige, die zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Besondere Unsicherheit besteht für Teilzeitbeschäftigte, Niedriglohnbeschäftigte, pflegende Angehörige und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, für die laut Anfrage unklar ist, ob die 70-Prozent-Zielgröße erreichbar ist.
Die Bundesregierung weicht bei der großen Mehrzahl der 54 Fragen inhaltlich aus: Für alle Detailfragen zu Modellrechnungen, Beitragssatzentwicklungen, einkommensgruppenspezifischen Quoten und Finanzierungsfolgen verweist sie darauf, dass die konkrete Ausgestaltung noch offen sei. Lediglich zum Zeitplan und zum Grundprinzip der Nettoersatzquote macht sie präzisere Angaben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Nettoersatzquote 70 %: 54 Fragen zur Rentenreform →
- Nettoersatzquote
- Der prozentuale Anteil des Renteneinkommens am letzten Nettoeinkommen vor dem Renteneintritt, gemessen über alle Altersvorsorgesäulen hinweg.
- Mehrsäulensystem
- Das deutsche Alterssicherungssystem besteht aus drei Säulen: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.
- Kapitalgedeckte Rentenkomponente
- Eine obligatorische Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente, bei der Beiträge am Kapitalmarkt angelegt und später ausgezahlt werden.
Was ist die Nettoersatzquote von 70 Prozent?
Sie soll anhand typisierter Modellfälle darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird — gemessen über alle drei Säulen der Alterssicherung zusammen.
Ist die 70-Prozent-Quote ein individueller Rechtsanspruch?
Nein. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine politische Zielgröße anhand typisierter Modellfälle, keinen individuellen Rechtsanspruch.
Wann kommt das Rentenreformgesetz?
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, alle 33 Kommissionsempfehlungen umzusetzen. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7719 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































