- 243.261 Sozialwohnungen fielen 2021–2025 aus der Bindung
- Ab 2028 plant der Bund 5,5 Mrd. Euro jährlich für sozialen Wohnungsbau
- Koalitionsausschuss beschloss am 1. Juli 2026 staatliche Wohnungsbaugesellschaft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7212 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Sozialwohnungsbestand in Deutschland schrumpft seit Jahrzehnten: Ende der 1980er-Jahre gab es knapp unter 4 Millionen Sozialwohnungen, heute liegt der Bestand bei rund 1 Million. Das Pestel Institut stellte 2025 in einer Studie im Auftrag des Verbändebündnisses ‚Soziales Wohnen‘ einen Fehlbedarf von 1,4 Millionen Wohnungen fest, darunter vor allem bezahlbare Mietwohnungen. Die Fraktion Die Linke befragte die Bundesregierung mit BT-Drs. 21/6842 zu Förderstruktur, Bindungsfristen, Kosten und der geplanten staatlichen Wohnungsbaugesellschaft. Die Antwort wurde am 17. Juli 2026 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übermittelt.
- 27.283 — neu geförderte Sozialwohnungen im Neubau im Jahr 2025 (Höchstwert seit 2020)
- 322.000 Euro — durchschnittliche Baukosten pro Sozialwohnung im Jahr 2025 (ca. 66 m²)
- 243.261 — Sozialwohnungen, die von 2021 bis 2025 aus der Bindung gefallen sind
- 5,5 Mrd. Euro — geplante Bundesfinanzhilfen für sozialen Wohnungsbau in 2028 und 2029 jeweils
- 2,14 Mrd. Euro — tatsächlich verausgabte Bundesmittel im Haushaltsjahr 2025 (Soll: 2,03 Mrd. Euro)
Im Detail
Mit den im Kabinettbeschluss vom 6. Juli 2026 vorgesehenen Finanzhilfen in Höhe von 5 Mrd. Euro für 2027 sowie jeweils 5,5 Mrd. Euro für 2028 und 2029 werden bundesseitig die Voraussetzungen geschaffen, nach Jahrzehnten wieder einen nachhaltig steigenden Bestand an Sozialmietwohnungen zu erreichen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7212
Der soziale Wohnungsbau in Deutschland steht vor einem strukturellen Problem: Jedes Jahr fallen mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue hinzukommen. Laut BT-Drs. 21/7212 sind zwischen 2021 und 2025 bundesweit 243.261 Mietwohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Der Bestand an Sozialmietwohnungen sank in diesem Zeitraum um netto 96.755 Wohnungen — weil gleichzeitig neue Bindungen durch Neubau, Modernisierung und Belegungsrechtserwerb entstanden. Jährlich dürften nach Schätzung der Bundesregierung rund 55.000 Sozialwohnungen ihre Bindung verlieren.
Der Bund reagiert mit einem massiven Ausbau der Förderung. Laut Kabinettbeschluss vom 6. Juli 2026 sind Finanzhilfen von 5 Mrd. Euro für 2027 sowie jeweils 5,5 Mrd. Euro für 2028 und 2029 geplant. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2021 flossen lediglich rund 355 Mio. Euro. Bereits im Jahr 2025 überstiegen die tatsächlichen Ausgaben von 2,14 Mrd. Euro den Sollansatz von 2,03 Mrd. Euro.
Sozialer Wohnungsbau: Förderung auf Rekordhoch
Die Zahl der geförderten Neubau-Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau stieg von 23.069 im Jahr 2020 auf 27.283 im Jahr 2025 — den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum. Gemessen an den Baugenehmigungen verdoppelte sich der Marktanteil des sozialen Wohnungsbaus laut Bundesregierung von 7 Prozent (2022) auf 13 Prozent (2025). Die durchschnittlichen Baukosten pro Sozialwohnung lagen 2025 bei rund 322.000 Euro, die Förderung je Wohnung bei durchschnittlich 171.000 Euro Darlehen und 96.000 Euro Zuschüssen.
Rund 44 Prozent aller geförderten Neubauten der letzten sechs Jahre entfielen auf kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen, 37 Prozent auf private Bauherren und 9 Prozent auf Genossenschaften. Bei Modernisierungen dominieren kommunale Unternehmen noch deutlicher mit einem Anteil von 52 Prozent.
Was gilt aktuell?
Die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für den sozialen Wohnungsbau liegt seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern. Der Bund kann auf Grundlage von Artikel 104d des Grundgesetzes (eingeführt 2019) Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen gewähren. Die Fördermittel werden nicht in voller Höhe im jeweiligen Haushaltsjahr ausgezahlt, sondern in Tranchen über mehrere Jahre gestreckt — 2026 entfielen nur 4 Prozent der Programmmittel auf das erste Jahr, 96 Prozent wurden als Verpflichtungsermächtigung über vier weitere Jahre verteilt. Die Bundesregierung hält diese Praxis für sachgerecht, da Bauvorhaben baufortschrittsabhängig abgerechnet werden.
Für die Neue Wohngemeinnützigkeit, die seit 1. Januar 2025 in der Abgabenordnung verankert ist, sind im aktuellen Haushalt keine Investitionszuschüsse vorgesehen — obwohl der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD diese vorsieht. Die Bundesregierung plant lediglich die Förderung eines Modellvorhabens. Daten darüber, wie viele Unternehmen sich bisher unter die Regelung begeben haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Staatliche Wohnungsbaugesellschaft in Planung
Der Koalitionsausschuss beschloss am 1. Juli 2026 die Errichtung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen. Die konkrete Ausgestaltung — einschließlich der verfassungsrechtlichen Fragen und des Verhältnisses zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie zu kommunalen und landeseigenen Gesellschaften — ist noch nicht abgeschlossen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte das Modell ins Gespräch gebracht, um die eingeschränkte Investitionsfähigkeit der Kommunen zu ergänzen.
Für ostdeutsche Bundesländer setzt die Bundesregierung zusätzlich auf indirekte Entlastung: Der Bundesanteil an den Aufwendungen aus DDR-Zusatzversorgungssystemen (AAÜG) steigt 2026 bis 2029 von 50 auf 60 Prozent, was die ostdeutschen Länderhaushalte um rund 350 Mio. Euro jährlich entlastet. Zudem soll die Städtebauförderung bis 2029 schrittweise auf 1,6 Mrd. Euro erhöht werden.
Für Mieter in angespannten Wohnungsmärkten bleibt die Lage mittelfristig angespannt: Eine Trendumkehr — also mehr neue Bindungen als auslaufende — ist nach Einschätzung der Bundesregierung nur möglich, wenn auch die Länder ihre Mittel deutlich aufstocken. Ob die erhöhten Bundesfinanzhilfen ausreichen, um den strukturellen Rückgang zu stoppen, hängt damit wesentlich von den Entscheidungen in den Landeshauptstädten ab. Mehr zur Frage staatlicher Bauvorhaben lesen Sie auch im Beitrag zur Kontrolle über eigene Bauaufgaben.
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Betroffen sind vor allem einkommensschwache Haushalte, die auf Sozialwohnungen angewiesen sind, sowie Mieter in angespannten Wohnungsmärkten in Städten wie Berlin, München, Hamburg und Köln. Darüber hinaus betrifft die Förderpolitik Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Bauherren, die Sozialwohnungen errichten oder sanieren.
Bei mehreren Fragen verweist die Bundesregierung auf die Länderzuständigkeit (Fragen 1–3, 14a) und erklärt, ihr lägen keine entsprechenden Daten vor. Bei Frage 16 zu Investitionszuschüssen für die Wohngemeinnützigkeit beantwortet sie knapp mit 'nicht vorgesehen', ohne eine Perspektive zu nennen. Bei Frage 17 zur Eigenkapitalstärkung öffentlicher Wohnungsunternehmen verneint sie jegliche Handlungsmöglichkeit.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Sozialer Wohnungsbau: 1,4 Mio. Wohnungen fehlen in Deutschland →
- Sozialbindung
- Rechtliche Verpflichtung eines Vermieters, eine geförderte Wohnung nur an Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen zu vermieten und dabei eine begrenzte Miete zu verlangen. Nach Ablauf der Bindungsfrist entfällt diese Pflicht.
- Wohngemeinnützigkeit
- Seit 1. Januar 2025 in der Abgabenordnung verankerte Regelung, die Wohnungsunternehmen Steuervorteile gewährt, wenn sie dauerhaft günstige Mieten anbieten und Gewinne reinvestieren.
- Königsteiner Schlüssel
- Berechnungsformel zur Aufteilung gemeinsamer Lasten und Mittel auf die Bundesländer, basierend auf Steueraufkommen und Einwohnerzahl.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Deutschland noch?
Laut BT-Drs. 21/7212 sind in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt 243.261 Mietwohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Der Gesamtbestand sank um 96.755 Wohnungen, da gleichzeitig neue Bindungen entstanden.
Was ist die Neue Wohngemeinnützigkeit?
Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde 2024 in die Abgabenordnung eingeführt und trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie erlaubt Wohnungsunternehmen, steuerliche Vorteile zu nutzen, wenn sie dauerhaft bezahlbare Mieten anbieten. Investitionszuschüsse sind laut Bundesregierung derzeit jedoch nicht geplant.
Was kostet der Bau einer Sozialwohnung durchschnittlich?
Nach Angaben der Länder lagen die veranschlagten Gesamtkosten pro geförderter Neubau-Mietwohnung im Jahr 2025 bei rund 322.000 Euro bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 66 Quadratmetern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7212 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































