- 18,9 Mio. Euro für Veranstaltungen der Bundesregierung im Jahr 2025
- 6,8 Mio. Euro für Broschüren — Podcast-Kosten teils nicht offengelegt
- Moderatorenhonorare und Vergabeverfahren sollen transparent gemacht werden
Hintergrund
Die Bundesregierung ist verpflichtet, ihre Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Bericht über die Öffentlichkeitsmaßnahmen (1. und 2. Halbjahr) zu dokumentieren. Eine erste Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/8019) hatte bereits Angaben zu Broschüren, Veranstaltungen und Podcasts/Videos für 2025 erhalten. Laut diesen Angaben gab der Bund rund 6,8 Mio. Euro für Broschüren und rund 18,9 Mio. Euro für Veranstaltungen aus. Bei Podcasts und Videos blieben jedoch Angaben einzelner Ministerien unvollständig, was die vorliegende Nachfrage (BT-Drs. 21/8705) ausgelöst hat.
- 6,8 Mio. Euro — Gesamtausgaben der Bundesregierung für Broschüren (Print und Online) im Jahr 2025 (BT-Drs. 21/8019, Anlage 1).
- 18,9 Mio. Euro — Kosten für Veranstaltungen der Bundesregierung und ihrer Ministerien im Jahr 2025 (BT-Drs. 21/8019, Anlage 4).
- 5 Fragen — Umfang der Nachfrage-Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8705 zu fehlenden Kostenangaben bei Podcasts, Videos und Moderatorenhonoraren.
Im Detail
„Preise […] zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses nicht aufgeführt“ — diese Begründung sei „aus Sicht der Fragesteller unzureichend und nicht nachvollziehbar“.
— BT-Drs. 21/8705, S. 1 (Vorbemerkung der Fragesteller, Zitat aus BT-Drs. 21/8019, S. 104)
Rund 25,7 Millionen Euro hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben im Jahr 2025 allein für Broschüren und Veranstaltungen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben: 6,8 Mio. Euro für Printpublikationen und Online-Broschüren, 18,9 Mio. Euro für Veranstaltungen. Wie viel für Podcasts und Videos hinzukommt, ist nach wie vor nicht vollständig bekannt — das ist der Kern der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8705, die die AfD-Fraktion am 16. Oktober 2026 eingereicht hat.
Öffentlichkeitsarbeit: Fehlende Kosten beim BMBFSFJ
Die vorliegende Anfrage ist eine Nachfrage zur BT-Drs. 21/8019, auf die die Bundesregierung bereits umfangreiche Kostenlisten vorgelegt hat. Doch bei Podcasts und Videos blieben die Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unvollständig. Das Ministerium berief sich auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen — eine Begründung, die die Fragesteller aus Sicht der Transparenz als nicht ausreichend ansehen. Dabei fällt auf, dass das BMBFSFJ in der Anlage zur Vorgängerantwort die größte Auflistung von Videos unter allen Bundesministerien aufweist, ohne jedoch die zugehörigen Kosten zu benennen. Auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fehlen in Einzelfällen entsprechende Angaben.
Moderatorenhonorare im Fokus
Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Veranstaltungsmoderation. Die AfD-Fraktion möchte wissen, welche Moderatoren die Bundesministerien für ihre Veranstaltungen engagiert haben und was diese Einsätze gekostet haben. Aus Sicht der Fragesteller lassen sich in einzelnen Fällen Moderationsleistungen nachweisen, die in den offiziellen Kostenlisten der Bundesregierung nicht aufgeführt wurden. Die Fragesteller verweisen dabei auf Medienberichte, wonach Journalistinnen und Journalisten für Regierungsveranstaltungen honoriert worden sein sollen.
Konkret fragt die Kleine Anfrage nach dem Vergabeverfahren für Moderationsleistungen: Wurden Moderatoren im Wege öffentlicher Ausschreibung oder per Direktauftrag verpflichtet? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? Diese Fragen berühren vergaberechtliche Grundsätze, die für öffentliche Aufträge gelten. Bei Direktvergaben ohne Ausschreibung sind enge Voraussetzungen zu erfüllen, die sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) ergeben.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung ist verpflichtet, ihre Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit halbjährlich im Bericht über die Öffentlichkeitsmaßnahmen zu dokumentieren. Dieser Bericht wird dem Bundestag zugeleitet und bildet die Grundlage parlamentarischer Kontrolle. Angaben zu Kosten dürfen grundsätzlich nur dann zurückgehalten werden, wenn schutzwürdige Interessen — etwa Geschäftsgeheimnisse Dritter — dem entgegenstehen. Ob diese Voraussetzung im Fall des BMBFSFJ und BMAS tatsächlich erfüllt ist, ist Gegenstand der Nachfrage. Vergleichbare Transparenzdebatten über staatlich finanzierte Beratungs- und Kommunikationsleistungen begleiten die parlamentarische Kontrolle regelmäßig.
Fünf Fragen umfasst die Kleine Anfrage insgesamt. Sie zielt auf eine vollständige Auflistung nach Veranstaltung, Datum, beteiligten Ministern, Moderatorenname und Honorar sowie den finanziellen Aufwendungen des jeweils auftraggebenden Ministeriums. Die Anfrage reiht sich in eine anhaltende Debatte über staatliche Ausgaben für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ein — einem Bereich, der auch bei der Haushaltsplanung zunehmend unter Beobachtung steht.
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Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen die Kosten für die staatliche Öffentlichkeitsarbeit. Journalistinnen und Journalisten sowie die Öffentlichkeit haben ein Interesse daran, zu erfahren, welche Moderatoren zu welchen Konditionen für Regierungsveranstaltungen engagiert werden und nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8705) wurde am 19. Oktober 2026 eingereicht. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Eine Antwort der Bundesregierung liegt bislang nicht vor.
- Direktvergabe
- Auftragsvergabe ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren direkt an einen bestimmten Auftragnehmer; bei öffentlichen Aufträgen ab bestimmten Schwellenwerten grundsätzlich unzulässig.
- Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung
- Halbjährlicher Bericht, der Bundesministerien zur Dokumentation ihrer Ausgaben für Broschüren, Veranstaltungen und Medienproduktionen verpflichtet.
- BMBFSFJ
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — in der aktuellen Kabinettstruktur zusammengefasstes Ressort.
Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Veranstaltungen 2025?
Laut der Vorgängerantwort (BT-Drs. 21/8019) beliefen sich die Veranstaltungskosten auf rund 18,9 Mio. Euro.
Warum fehlen Kostenangaben beim BMBFSFJ?
Das Ministerium begründete fehlende Preisangaben mit der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen — eine Begründung, die die Fragesteller als unzureichend bewerten.
Was wird konkret nachgefragt?
Gefragt wird nach Moderatorennamen und -honoraren, Vergabeverfahren sowie den vollständigen Podcast- und Video-Kosten des BMBFSFJ und BMAS für 2025.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8705 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































