- PKS-Schlüssel 111000 erfasst Vergewaltigung und schwere Sexualübergriffe
- 22 Staatsangehörigkeiten sollen einzeln aufgeschlüsselt werden
- Besonderer Fokus auf Konstellationen mit minderjährigen Opfern
Hintergrund
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht und erfasst polizeilich bekannt gewordene Straftaten samt Angaben zu Tatverdächtigen und Opfern. Der PKS-Schlüssel 111000 umfasst Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und schwere sexuelle Übergriffe. Öffentlich zugängliche PKS-Tabellen weisen diese Merkmale üblicherweise nicht in der von der Anfrage geforderten vollständigen Kreuztabellierung aus, sodass die detaillierte Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter der Beteiligten gesondert erfragt werden muss.
Im Detail
Für den PKS-Schlüssel 111000 („Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge“) liegen öffentlich keine vollständigen Verknüpfungen von Opfer- und Tatverdächtigeneigenschaften für das Berichtsjahr 2025 vor.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8702
Schwere Sexualstraftaten gehören zu den sensibelsten Bereichen der Kriminalstatistik. Die AfD-Fraktion hat am 19. Oktober 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8702) eingereicht, die detaillierte Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 zum PKS-Schlüssel 111000 abfragt. Dieser Schlüssel umfasst Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuellen Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge.
Was der PKS-Schlüssel 111000 erfasst
Der PKS-Schlüssel 111000 ist eine der schwersten Deliktskategorien innerhalb der Polizeilichen Kriminalstatistik. Erfasst werden Straftaten nach §§ 177 Abs. 6 und 178 StGB. Die PKS weist für diese Kategorie zwar Grunddaten zu Tatverdächtigen und Opfern aus, jedoch laut Vorbemerkung der Anfrage keine vollständigen Verknüpfungen aller relevanten Merkmale — insbesondere nicht die Kombination aus Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppen (minderjährig oder volljährig) gleichzeitig für Opfer und Tatverdächtige.
Was gilt aktuell?
Die öffentlich zugänglichen PKS-Tabellen des Bundeskriminalamts ermöglichen keine vollständige Kreuztabellierung nach allen abgefragten Merkmalen. Angaben zur Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen beim PKS-Schlüssel 111000 sind zwar verfügbar, aber nicht systematisch mit Opfermerkmalen verknüpft veröffentlicht. Die Anfrage zielt darauf ab, diese Lücke durch Sonderauswertungen der Bundesregierung zu schließen.
Die vier Fragen im Überblick
Die Kleine Anfrage enthält vier inhaltlich eng verzahnte Fragen. Frage 1 verlangt eine umfassende Aufschlüsselung der Opferzahlen nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppe, wobei neben „deutsch“ und „nichtdeutsch“ auch 22 einzelne Staatsangehörigkeiten gesondert ausgewiesen werden sollen — darunter etwa syrisch, afghanisch, türkisch, ukrainisch, marokkanisch und somalisch. Soweit eine vollständige Kreuztabelle nicht möglich ist, sollen Randverteilungen ausgewiesen werden.
Frage 2 vertieft dies durch zwei spezifische Konstellationen: Fälle, in denen mindestens ein volljähriger Tatverdächtiger auf mindestens ein minderjähriges Opfer trifft, sowie die umgekehrte Konstellation mit minderjährigem Tatverdächtigen und volljährigem Opfer. Fragen 3 und 4 richten den Blick auf die Opfer-Tatverdächtigen-Paarung nach Nationalität: Frage 3 fragt nach deutschen Opfern mit nichtdeutschen Tatverdächtigen, Frage 4 nach nichtdeutschen Opfern mit deutschen Tatverdächtigen — jeweils differenziert nach allen 22 genannten Staatsangehörigkeiten sowie nach Geschlecht und Alter.
Unterzeichnet ist die Anfrage von Christopher Drößler, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Martin Hess und weiteren Abgeordneten der AfD-Fraktion sowie von den Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Debatten über die statistische Erfassung von Straftaten nach Staatsangehörigkeit der Beteiligten finden regelmäßig im Bundestag statt und berühren grundsätzliche Fragen der Kriminalpolitik sowie der Migrationspolitik. Ähnliche Anfragen zur Transparenz staatlicher Datenerhebung betreffen auch andere Bereiche — etwa internationale Organisationen und deren Rechenschaftspflicht oder Fragen zur Mittelverwendung im Ausland.
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Die Anfrage betrifft statistisch erfasste Opfer schwerer Sexualstraftaten sowie die entsprechenden Tatverdächtigen im Jahr 2025. Ein besonderes Augenmerk liegt auf minderjährigen Opfern sowie auf der Frage, welche Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen und Opfern vorkommen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8702) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung soll gemäß § 104 GO-BT innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Die Antwort steht noch aus.
- PKS-Schlüssel 111000
- Deliktskategorie in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuellen Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge (§§ 177 Abs. 6, 178 StGB).
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Jährliche Statistik des Bundeskriminalamts, die polizeilich bekannt gewordene Straftaten und Angaben zu Tatverdächtigen sowie Opfern erfasst.
- Randverteilung
- Statistische Angabe, bei der Merkmale nicht vollständig gekreuzt, sondern jeweils einzeln ausgewiesen werden, wenn eine vollständige Kreuztabelle nicht darstellbar ist.
Was ist der PKS-Schlüssel 111000?
Er bezeichnet in der Polizeilichen Kriminalstatistik die Delikte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge.
Welche Staatsangehörigkeiten werden in der Anfrage abgefragt?
Die Anfrage nennt 22 Staatsangehörigkeiten: afghanisch, algerisch, bulgarisch, eritreisch, georgisch, indisch, irakisch, iranisch, kosovarisch, libysch, marokkanisch, nigerianisch, pakistanisch, polnisch, rumänisch, serbisch, somalisch, syrisch, türkisch, tunesisch, ukrainisch und vietnamesisch.
Wann ist die Antwort der Bundesregierung zu erwarten?
Laut § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die Anfrage wurde am 19. Oktober 2026 eingereicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8702 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































