- Netzengpassmanagement kostete 2025 rund 3,1 Mrd. Euro
- Redispatch-Vorbehalt: etwa 5 % der Windumspannwerke betroffen
- Kosten werden über Netzentgelte auf Stromverbraucher umgelegt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7804 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Netzengpässe entstehen, wenn in bestimmten Regionen mehr Strom erzeugt wird als das lokale Netz transportieren kann. Zur Behebung müssen Netzbetreiber Anlagen vor dem Engpass herunter- und dahinter liegende Anlagen hochregeln — dieses Verfahren heißt Redispatch. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf des sogenannten Netzanschlusspakets im Kabinett beschlossen, das u.a. den umstrittenen Redispatch-Vorbehalt für kapazitätslimitierte Netzgebiete einführen soll. Das Auslösekriterium liegt laut Regierungsentwurf bei fünf Prozent Abregelung im vorangegangenen Kalenderjahr. Die Grünen-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7643 detaillierte Daten zu Kosten, Ausmaß und Alternativen abgefragt.
- 3,076 Mrd. Euro — Gesamtkosten des Netzengpassmanagements 2025 (2024: 2,954 Mrd. Euro)
- 435 Mio. Euro — Finanzieller Ausgleich an Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber 2025 (2024: 554 Mio. Euro)
- 1,178 Mrd. Euro — Kosten für Redispatch mit konventionellen Marktkraftwerken 2025 (2024: 1,233 Mrd. Euro)
- 955 Mio. Euro — Vorhaltekosten der Reservekraftwerke 2025 (2024: 696 Mio. Euro)
- 5 % (Wind) / 4 % (PV) — Anteil der Umspannwerke, die 2024 bei einem Auslösekriterium von 5 % als kapazitätslimitiert ausgewiesen worden wären
Im Detail
Die Bundesministerin Reiche nimmt mit ihrer Aussage Bezug auf die sogenannten Kosten des Netzengpassmanagements, die im letzten Jahr bei rund 3,1 Mrd. Euro lagen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7804, S. 2
Das deutsche Stromnetz kostet Verbraucher jährlich Milliarden: Das Netzengpassmanagement — also alle Maßnahmen, die Netzbetreiber ergreifen, um Überlastungen im Stromnetz auszugleichen — hat 2025 Gesamtkosten von rund 3,076 Milliarden Euro verursacht. Im Jahr davor waren es 2,954 Milliarden Euro. Diese Kosten tragen am Ende alle Stromkunden, weil sie vollständig über die Netzentgelte auf Haushalte und Unternehmen umgelegt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7804, beantwortet am 31. August 2026).
Netzengpassmanagement: Was steckt hinter den 3,1 Milliarden Euro?
Der größte Einzelposten beim Netzengpassmanagement sind die Kosten für den Einsatz konventioneller Kraftwerke: Sie beliefen sich 2025 auf 1,178 Milliarden Euro. Dazu kommen Vorhaltekosten für Reservekraftwerke von 955 Millionen Euro sowie Abrufkosten von 412 Millionen Euro. Der finanzielle Ausgleich an Betreiber erneuerbarer Energieanlagen, die abgeregelt wurden, machte 435 Millionen Euro aus — deutlich weniger als die 554 Millionen Euro im Vorjahr. Countertrading, also grenzüberschreitende Maßnahmen zur Netzentlastung, kostete 96 Millionen Euro.
Bundesministerin Katherina Reiche hatte diese Gesamtkosten öffentlich mit dem Satz beschrieben, jedes Jahr werde „Strom für drei Milliarden Euro einfach weggeworfen“. Die Bundesregierung erläutert dazu, dass dieser Begriff auf die Gesamtkosten des Netzengpassmanagements ziele und nicht allein auf abgeregelten Strom aus erneuerbaren Quellen.
Redispatch-Vorbehalt: Was gilt aktuell und was soll sich ändern?
Nach geltendem Recht erhalten Betreiber erneuerbarer Anlagen eine Ausgleichszahlung, wenn sie im Rahmen des Netzengpassmanagements abgeregelt werden. Das geplante Netzanschlusspaket, das das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 als Regierungsentwurf beschlossen hat, soll das ändern: In sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten sollen Netzbetreiber neue Anlagen auch ohne diese Ausgleichszahlung anschließen können — wenn die Erzeugung im Vorjahr um mehr als fünf Prozent abgeregelt wurde. Der Verzicht auf Ausgleichszahlungen soll für bis zu zehn Jahre gelten.
Laut gutachterlicher Berechnung des BMWE wären 2024 auf dieser Grundlage etwa fünf Prozent aller relevanten Windumspannwerke und rund vier Prozent der Photovoltaik-Umspannwerke als kapazitätslimitiert eingestuft worden. Besonders betroffen wären Regionen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Nur zwei Prozent der bislang unbebauten Windvorrangflächen wären von einer Kapazitätslimitierung betroffen gewesen.
Energiewende: Gefährdet der Redispatch-Vorbehalt die Ausbauziele?
Das BMWE geht davon aus, dass die Regelungen die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien nicht gefährden — begründet mit der hohen Zahl genehmigter Anlagen und der Wettbewerbssituation am Markt. Die EEG-Förderzahlungen laufen weiterhin über das Energiefinanzierungsgesetz. Gleichzeitig teilt die Bundesregierung mit, dass der bisher gesetzlich festgelegte Strommengenpfad nach § 4a EEG 2023 mit dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle gestrichen wird, weil er laut Monitoringbericht eine „Scheingenauigkeit“ vorgetäuscht habe.
Beim grenzüberschreitend optimierten Redispatch (ROSC-Methode), der Netzengpässe durch europäisch koordinierte Maßnahmen verringern soll, gibt es erhebliche Verzögerungen: Laut Aktionsplan Gebotszone 2025 ist nicht vor 2029 mit einer vollständigen Implementierung zu rechnen. Die Bundesregierung hält unterdessen an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone fest — trotz einer Studie des Fraunhofer-geführten Ariadne-Projekts, die durch eine Aufteilung in bis zu 22 Preiszonen erhebliche Netzkosten-Einsparungen beziffert. Die Bundesregierung erklärt, die Ergebnisse seien bekannt, änderten aber ihre Einschätzung nicht.
Zur Frage einer möglichen staatlichen Beteiligung an Übertragungsnetzbetreibern nach dem Vorbild des TenneT-Germany-Einstiegs antwortet die Bundesregierung knapp: Weitere Beteiligungen seien aktuell nicht geplant. Auch einem 50-prozentigen Staatseinstieg, der laut einer Studie des Dezernats Zukunft Netzkosten um mehr als zwei Milliarden Euro jährlich senken könnte, erteilt die Bundesregierung eine Absage.
Mehr wirtschaftspolitische Hintergründe zur Investitionslage in Deutschland bietet der Beitrag zu ausländischen Direktinvestitionen auf 17-Jahres-Tief. Zur Frage staatlicher Ausgaben und ihrer Kontrolle lohnt sich auch ein Blick auf den Bericht zum Investitionsbeauftragten und seinen Kosten.
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Direkt betroffen sind Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen in Netzgebieten mit hoher Auslastung — insbesondere in Norddeutschland. Indirekt betroffen sind alle Stromverbraucher in Deutschland, da die Netzengpasskosten über die Netzentgelte auf Haushalte und Unternehmen umgelegt werden. Windanlagenbetreiber in kapazitätslimitierten Gebieten müssen damit rechnen, ohne Ausgleichszahlung abgeregelt zu werden.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen substanziell mit konkreten Zahlen. Bei Fragen zu den Kostenfolgen des neuen Netzentwicklungsplans NEP25 (Frage 30) gibt die Regierung an, keine Abschätzung zu haben. Bei Frage 31 verweist sie auf noch laufende Prüfungen der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Redispatch-Vorbehalt: EnWG-Novelle gefährdet Energiewende →
- Redispatch
- Maßnahme zur Behebung von Netzengpässen: Kraftwerke vor einem Engpass werden herunter-, Kraftwerke dahinter hochgeregelt, um die Netzstabilität zu sichern.
- Kapazitätslimitiertes Netzgebiet
- Netzbereich, in dem die eingespeiste Strommenge im Vorjahr um mehr als fünf Prozent abgeregelt wurde — Auslöser für den geplanten Redispatch-Vorbehalt.
- Countertrading
- Grenzüberschreitende Handelsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen durch gezielte Käufe und Verkäufe von Strom über Ländergrenzen hinweg.
Was ist ein Redispatch-Vorbehalt?
In Netzgebieten mit hoher Überlastung können Netzbetreiber künftig neue Erneuerbare-Energien-Anlagen anschließen, ohne im Abregelungsfall die übliche Ausgleichszahlung zu leisten — befristet auf bis zu zehn Jahre.
Wer zahlt die Kosten für Netzengpässe?
Die Kosten des Netzengpassmanagements werden über die Netzentgelte auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Welche Regionen sind besonders betroffen?
Kapazitätslimitierte Umspannwerke für Windenergie liegen laut Bundesregierung vor allem in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7804 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































