Antwort steht aus
Endlager Schacht Konrad: Werden Grenzwerte für Schadstoffe umgangen?
Hintergrund
Das Endlager Schacht Konrad bei Salzgitter soll künftig 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aufnehmen. Die wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2002 legte für wassergefährdende Stoffe wie Quecksilber, Blei oder organische Stoffe strenge Mengenbegrenzungen fest. 2011 änderte das Bundesamt für Strahlenschutz jedoch das Vorgehen: Stoffe, die als ‚wasserunlöslich‘ eingestuft werden, müssen seitdem nicht mehr bilanziert werden.
Die Fraktion Die Linke fragt in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/5858) vom 8. Mai 2026 nach der Bilanzierungspraxis wassergefährdender Stoffe im geplanten Endlager Schacht Konrad. Seit 2011 sind Mengenbegrenzungen geändert worden, so die Abgeordneten.
Die wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2002 legte noch explizite Grenzwerte fest. Konkret für wassergefährdende Stoffe wie Quecksilber (43,7 kg), Blei, Nickel oder organische Stoffe. Das Bundesamt für Strahlenschutz änderte jedoch 2011 die Vorgehensweise grundlegend. Stoffe, die als „wasserunlöslich“ eingestuft werden, erhalten seitdem einen Deklarationsschwellenwert größer 100. Eine Bilanzierung ist dann nicht mehr erforderlich.
Dies ist bemerkenswert, da nach Darstellung der Linken dadurch wassergefährdende Stoffe in unbegrenzter Menge eingelagert werden könnten. Die ursprüngliche Genehmigung hatte noch Obergrenzen vorgesehen. Für wasserlösliche Stoffe wurden die Mengen durch eine „maximale Fracht“-Berechnung erhöht.
Vereinfacht gesagt: Bestimmte Stoffe werden beim Atommüll-Endlager seit 2011 anders bilanziert als ursprünglich vorgesehen.
19 detaillierte Fragen stellen die Abgeordneten zur rechtlichen Grundlage dieser Praxis. Sie fragen nach der Rechtfertigung der Aussage, die Berechnungsgrundlagen sind identisch mit denen der ursprünglichen Erlaubnis. Hintergrund ist offenbar die Sorge um den Grundwasserschutz. Wissenschaftliche Belege dafür, dass die Einstufung als „wasserunlöslich“ diesen nicht gefährdet, werden ebenfalls erfragt.
Laut einem Tagesschau-Bericht erklärte die BGE-Geschäftsführerin, derzeit erfülle „kein einziges Gebinde“ die Voraussetzungen für eine Einlagerung. Eine neue wasserrechtliche Erlaubnis werde nicht angestrebt. Stattdessen soll ein rechnerischer Nachweis der Unbedenklichkeit erbracht werden.
Ob Bundestag und Öffentlichkeit über die Änderungen der Mengenbegrenzungen informiert wurden, will die Linke wissen. Eine weitere zentrale Frage betrifft die Langzeitsicherheit: Wie wird sichergestellt, dass als „wasserunlöslich“ eingestufte Stoffe nicht durch Korrosion oder andere Prozesse über Jahrtausende doch wasserlöslich werden könnten?
Betroffen sind alle Menschen in der Region um das geplante Endlager Schacht Konrad, deren Grundwasser durch die Einlagerung wassergefährdender Stoffe bedroht sein könnte. Auch die Öffentlichkeit und Parlamente wurden laut Linke nicht über die geänderte Bilanzierungspraxis informiert.
Die Bundesregierung muss nun auf die 19 Einzelfragen der Linken antworten. Die Antwortfrist beträgt in der Regel mehrere Wochen. Die Fragen betreffen die rechtliche Grundlage der geänderten Praxis, wissenschaftliche Nachweise und die künftige Genehmigungsstrategie.
- Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis
- Besondere Genehmigung für Vorhaben, die das Grundwasser beeinträchtigen können. Legt Grenzwerte für wassergefährdende Stoffe fest.
- Deklarationsschwellenwert
- Grenzwert, unterhalb dessen Stoffe nicht bilanziert werden müssen. Bei DSW >100 entfällt die Bilanzierungspflicht komplett.
- Maximale Fracht
- Rechnerisch ermittelte Höchstmenge eines Stoffes, die theoretisch eingelagert werden könnte, ohne Grundwasser-Grenzwerte zu überschreiten.























































