Vollständig beantwortet
EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken: Chancen für deutsche Landwirtschaft
Hintergrund
Im Dezember 2025 einigten sich EU-Rat und Parlament vorläufig auf eine Verordnung zu Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken wie CRISPR/Cas erzeugt wurden. Die Regelung sieht zwei Kategorien vor: NGT-1-Pflanzen ohne artfremde Gene werden wie konventionelle Sorten behandelt, NGT-2-Pflanzen unterliegen weiterhin dem Gentechnikrecht.
Die Bundesregierung sieht in der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) sowohl Chancen als auch Risiken für die deutsche Landwirtschaft. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/5803 vom 6. Mai 2026).
Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen, so die Bundesregierung. NGT-1-Pflanzen ohne artfremde Gene werden regulatorisch wie konventionell gezüchtete Sorten behandelt. Völlig anders NGT-2-Pflanzen: Sie unterliegen weiterhin dem Gentechnikrecht. Für NGT-1-Pflanzen entfällt die Risikoprüfung. Anträge werden in zwei bis drei Monaten entschieden.
Potenzial für klimaresiliente Pflanzen
Die Bundesregierung erwartet einen erleichterten Marktzugang für NGT-1-Pflanzen und Produkte. Dies ist bemerkenswert, da neue genomische Techniken zur Entwicklung klimaresilienter, krankheitsresistenter und ertragreicher Sorten beitragen können. Die Verfahrenskosten reduzieren sich erheblich. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind Erleichterungen vorgesehen.
Zugleich nennt die Bundesregierung mögliche Auswirkungen auf die Biodiversität. Weitere Hindernisse sieht sie beim Zugang zu Zuchtmaterial wegen patentrechtlicher Fragen. Die Zusammenhänge zwischen Deregulierung und Patentierungsmöglichkeiten sind „vielfältig und komplex“.
Moderne Gentechnik-Verfahren wie CRISPR sollen die Züchtung neuer Pflanzensorten beschleunigen – aber Patente könnten kleine Züchter abhängig machen.
Herausforderungen für den Ökolandbau
Besonders betroffen ist der ökologische Landbau, so die Regierung. Hintergrund ist, dass NGT-1-Pflanzen künftig nicht mehr kennzeichnungspflichtig sind. Der Nachweis für „gentechnikfrei“-Zertifizierungen wird dadurch schwierig. Ob eine genetische Sequenz durch gezielte Veränderung oder natürlich entstanden ist, lässt sich „in der Regel nicht zweifelsfrei feststellen“.
Die Bundesregierung fördert den Dialog zu NGT-Pflanzen durch verschiedene Initiativen. Dazu gehören die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit und das interdisziplinäre Verbundprojekt ALIGN zu ethischen und gesellschaftlichen Fragen. Thematisch verwandt ist auch die Diskussion um weniger Bürokratie für Bauern und billigere Tomaten und Gurken.
Betroffen sind deutsche Landwirte, Pflanzenzüchtungs- und Saatgutunternehmen, besonders kleine und mittelständische Betriebe. Auch der ökologische Landbau und Verbraucher sind durch Kennzeichnungs- und Koexistenzfragen betroffen.
Die EU-Verordnung steht vor der finalen Abstimmung im Europäischen Parlament. Nach Inkrafttreten sind zwei Jahre für die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen vorgesehen, bevor die Verordnung tatsächlich wirksam wird.
- NGT (Neue Genomische Techniken)
- Moderne Verfahren wie CRISPR/Cas zur präzisen Veränderung von Pflanzengenen ohne Einführung artfremder DNA.
- Züchterprivileg
- Recht von Züchtern, geschütztes genetisches Material für die Entwicklung neuer Sorten zu verwenden.























































