Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8097 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 824,76 Mio. Euro Gesamtvolumen für den Zivilen Friedensdienst
- 380 Fachkräfte in 45 Ländern tätig – GIZ größter Einzelempfänger
- Projektdetails als Verschlusssache eingestuft, Schutz der Akteure begründet
Hintergrund
Der Zivile Friedensdienst (ZFD) besteht seit 1999 und entsendet Fachkräfte in Konfliktregionen weltweit. Er wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die Engagement Global gGmbH finanziert und durch neun zivilgesellschaftliche Trägerorganisationen umgesetzt. Im Jahr 2024 waren nach Angaben des ZFD-Konsortiums rund 380 Fachkräfte in etwa 45 Ländern tätig. Grundlage der parlamentarischen Anfrage ist die Datenlage im Transparenzportal des Bundes sowie in den IATI-Daten (International Aid Transparency Initiative).
- 824,76 Mio. Euro — Gesamtfinanzierungsvolumen aller 14 ZFD-Maßnahmen laut Transparenzportal des Bundes
- 770,75 Mio. Euro — tatsächliche Gesamtausgaben der ausgewählten Maßnahmen
- 242,85 Mio. Euro — Personalkosten im Einsatzland (2016–2023)
- 0,61 Prozent — durchschnittlicher Mittelanteil für Verwaltung bei Engagement Global gGmbH
- 380 Fachkräfte — im Jahr 2024 in rund 45 Ländern tätig; seit 1999 insgesamt rund 1.700 Entsendungen
Im Detail
Der Zivile Friedensdienst ist aus Sicht der Bundesregierung im Gesamtkontext der Entwicklungszusammenarbeit ein effektives und lokal wirksames Programm zur zivilen Konfliktbearbeitung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8097, Frage 31
Rund 825 Millionen Euro hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die Engagement Global gGmbH für den Zivilen Friedensdienst (ZFD) bereitgestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8097) vom 21. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die 33 Fragen der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli und weiterer Abgeordneter zielen auf Struktur, Kosten und Wirksamkeit des Programms ab.
Ziviler Friedensdienst: Wie das Programm funktioniert
Der Zivile Friedensdienst ist ein Instrument der deutschen Entwicklungspolitik zur gewaltfreien Konfliktbearbeitung. Seit seiner Gründung im Jahr 1999 wurden nach Angaben von Engagement Global und des ZFD-Konsortiums rund 1.700 Friedensfachkräfte in mehr als 60 Länder entsandt. Im Jahr 2024 waren rund 380 Fachkräfte in etwa 45 Ländern aktiv. Neun zivilgesellschaftliche Trägerorganisationen setzen das Programm als Gemeinschaftswerk um — darunter die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Brot für die Welt (BfdW), peace brigades international (pbi) und der Weltfriedensdienst (WFD).
Das Programm orientiert sich am Nachhaltigkeitsziel 16 der UN-Agenda 2030 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen). Die Fachkräfte werden über öffentliche Stellenausschreibungen ausgewählt und nach dem Entwicklungshelfergesetz entsandt. Ihre Vergütung richtet sich nach den Unterhaltsrichtlinien der Entsendedienste für Fachkräfte im Entwicklungsdienst.
Mittelverteilung: GIZ größter Einzelempfänger
Anlage 2 der Drucksache weist die Mittelverteilung auf die neun Trägerorganisationen von 2016 bis 2029 aus. Die GIZ erhält mit Abstand die höchsten Fördersummen: zwischen rund 13 Mio. Euro (2016) und knapp 29 Mio. Euro (2023) jährlich. Ab 2027 sinken die Mittel für die meisten Träger deutlich, mehrere Organisationen erhalten für 2029 keine Mittel mehr. Für den Verwaltungsanteil der Engagement Global gGmbH — also Steuerung, Monitoring und Abrechnung — entfielen laut Bundesregierung durchschnittlich 0,61 Prozent der Gesamtmittel.
Die tatsächlichen Ausgaben zwischen 2016 und 2023 schlüsselt die Bundesregierung nach Kostenarten auf: Personalkosten im Einsatzland machten mit rund 242,85 Mio. Euro den größten Einzelposten aus. Hinzu kamen ein Verwaltungskostenzuschuss von 40,33 Mio. Euro, laufende Sachausgaben von 49,74 Mio. Euro und weitere umsetzungsbezogene Ausgaben von 98,82 Mio. Euro. Für die Jahre ab 2024 liegen noch keine Schlussrechnungen vor.
Was die Bundesregierung nicht offenbart
Die detaillierten Antworten zu den Fragen 1 und 2 — konkrete Einzelprojekte, Leistungen und Arbeitspakete — hat das BMZ als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die entsprechende Anlage 1 wird dem Deutschen Bundestag separat übersandt und ist nur im Parlamentssekretariat einsehbar. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass eine offene Veröffentlichung die Sicherheit der im Ausland tätigen Fachkräfte und ihrer lokalen Partnerorganisationen gefährden könnte, da diese teils Drohungen und Repression ausgesetzt seien.
Für noch ältere Zeiträume verweist die Bundesregierung zudem auf den Zumutbarkeitsvorbehalt beim parlamentarischen Informationsrecht: Die manuelle Auswertung von rund 450 Vorgängen würde bis zu 700 Arbeitsstunden oder 87 Arbeitstage erfordern. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 124, 161, 197).
Wirksamkeit und Kontrolle des Zivilen Friedensdienstes
Auf die Frage nach dem Wirkungsnachweis erklärt die Bundesregierung, Zusammenhänge zwischen ZFD-Maßnahmen und Konfliktreduktion würden über plausibilisierte Annahmen und Prozessindikatoren kontinuierlich im Rahmen der Nachweisprüfung überprüft. Aktuell führt das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) eine noch nicht abgeschlossene Evaluierung durch. Vollständige Ergebnisse sowie Angaben zu Kosten dieser Evaluierung liegen noch nicht vor.
Zur Frage nach Korruptionsverdachtsfällen und Unregelmäßigkeiten stellt die Bundesregierung fest, dass es keinen Fall gegeben hat, in dem Mittel vollständig zurückgefordert werden mussten. In Einzelfällen seien kleinere Summen zurückgefordert und von den Trägerorganisationen erstattet worden. Die Auswahl lokaler Partnerorganisationen beinhaltet laut Drucksache eine Prüfung der EU-Sanktionsliste sowie eine außenpolitische Unbedenklichkeitsprüfung durch das Auswärtige Amt.
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Unmittelbar betroffen sind die neun Trägerorganisationen des ZFD-Konsortiums sowie die rund 380 entsandten Friedensfachkräfte, die in Krisenregionen tätig sind. Mittelbar berührt das Programm die Bevölkerung in den Einsatzländern sowie die deutschen Steuerzahler, aus deren Mitteln die Förderung finanziert wird.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen zu Einzelprojekten, Partnerorganisationen und Leistungen (Fragen 1–5) nur teilweise beantwortet und für die Kerndetails auf eine als Verschlusssache eingestufte Anlage verwiesen. Als Begründung nennt sie den Schutz der im Ausland tätigen Akteure sowie den Zumutbarkeitsvorbehalt beim parlamentarischen Informationsrecht bei älteren Akten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Ziviler Friedensdienst: 824 Mio. Euro BMZ-Förderung unter Kontrolle →
- Ziviler Friedensdienst (ZFD)
- Staatlich gefördertes Programm der deutschen Entwicklungspolitik, das Fachkräfte zur gewaltfreien Konfliktbearbeitung in Krisenregionen entsendet.
- Engagement Global gGmbH
- Servicegesellschaft des BMZ, die u. a. die administrative Steuerung und Mittelweiterleitung für den ZFD übernimmt.
- IATI (International Aid Transparency Initiative)
- Internationaler Standard zur Veröffentlichung von Daten über Entwicklungshilfe, dem sich Deutschland verpflichtet hat.
Was ist der Zivile Friedensdienst?
Der ZFD ist ein staatlich gefördertes Programm, das Friedensfachkräfte in Konfliktgebiete entsendet. Er wird vom BMZ über die Engagement Global gGmbH abgewickelt und von neun Trägerorganisationen umgesetzt.
Wie viel Geld fließt in den Zivilen Friedensdienst?
Das Gesamtfinanzierungsvolumen der 14 im Transparenzportal erfassten Maßnahmen beträgt 824,76 Mio. Euro, die tatsächlichen Gesamtausgaben werden mit 770,75 Mio. Euro angegeben.
Warum sind Teile der Antwort geheim?
Die Bundesregierung begründet die Einstufung als Verschlusssache damit, dass eine offene Veröffentlichung die Sicherheit der im Ausland tätigen Friedensfachkräfte und Partnerorganisationen gefährden könnte.



































































