- 21 Bürgerpetitionen vom Ausschuss bearbeitet
- Eine Umsatzsteuer-Petition teilweise berücksichtigt
- 19 Verfahren ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen
Petitionsausschuss: 21 Bürgerpetitionen abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6422 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Petitionen sind Bürgereingaben an den Bundestag, die jeder Bürger kostenfrei einreichen kann. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und empfiehlt dem Bundestag, wie damit umzugehen ist. Die Sammelübersicht 272 fasst die Ergebnisse der Ausschusssitzung vom 10. Juni 2026 zusammen. Petitionen können zur Kenntnisnahme an die Fraktionen weitergeleitet, teilweise berücksichtigt oder ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen werden.
- 21 Petitionen — Gesamtzahl der in Sammelübersicht 272 behandelten Bürgereingaben
- 1 Petition — zur Kenntnisnahme an die Bundestagsfraktionen weitergeleitet (Außenpolitik)
- 1 Petition — teilweise berücksichtigt (Umsatzsteuer aus Jembke)
- 19 Petitionen — ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen, davon 11 zur Einkommensteuer
Im Detail
Das Petitionsverfahren abzuschließen – weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6422
Der Deutsche Bundestag entscheidet über 21 Bürgerpetitionen zu verschiedenen politischen Themen. Die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses vom 10. Juni 2026 zeigen ein gemischtes Bild. Die meisten Eingaben werden ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen. Eine Petition zu Umsatzsteuerfragen findet jedoch teilweise Berücksichtigung.
Umsatzsteuer-Petition aus Niedersachsen erfolgreich
Aus Jembke in Niedersachsen kommt eine spezielle Entscheidung zur Umsatzsteuer. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Verfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Bereits umgesetzte Änderungen oder künftige Berücksichtigung bei Entscheidungen sind der Grund dafür.
Was gilt aktuell beim Petitionsverfahren?
Jeder Bürger kann kostenlos Petitionen an den Bundestag richten. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und spricht Empfehlungen aus. Verfahren abschließen ohne Handlungsbedarf ist die häufigste Entscheidung, gefolgt von Weiterleitung zur Kenntnisnahme an Fraktionen oder teilweiser beziehungsweise vollständiger Entsprechung dem Anliegen.
Außenpolitik-Petition geht an alle Fraktionen
Allen Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben wird eine Petition aus Altdorf bei Nürnberg zur Außenpolitik. Diese Empfehlung bedeutet politische Relevanz. Bei ihrer parlamentarischen Arbeit können die Fraktionen es berücksichtigen.
Einkommensteuer dominiert abgeschlossene Verfahren
Den größten Block der abgeschlossenen Petitionen bildet die Einkommensteuer – 11 von insgesamt 19 ohne weitere Maßnahmen beendeten Verfahren. Aus verschiedenen Bundesländern stammen die Petenten, von Berlin bis Bayern. Weitere Themen sind öffentliche Sicherheit, die Bundesregierung und die Arbeit des Bundestages selbst.
Von 21 eingereichten Bürgerpetitionen führt nur eine zu konkreten Veränderungen – die Erfolgsquote liegt bei knapp fünf Prozent.
Die Drucksache 21/6422 zeigt die typische Arbeitsweise des Petitionsausschusses: Ohne gesetzgeberische Konsequenzen werden die meisten Eingaben abgeschlossen, da sie bereits durch geltendes Recht geregelt sind oder keine Mehrheit für Änderungen besteht. Als demokratisches Kontrollinstrument dient das Petitionsrecht. Sachverhalte aufzeigen und politische Diskussionen anstoßen können Bürger dadurch.
Von Norddeutschland bis in den Süden reicht die geografische Verteilung der Petitionen. Wietzendorf und Jembke im Norden, Leipzig und Bielefeld in der Mitte, Karlsruhe und München-Umland im Süden. Aus allen Regionen nutzen Bürger das Petitionsrecht, um ihre Anliegen auf Bundesebene vorzubringen.
Weiterlesen:
- 95 Bürgerpetitionen entschieden: Von Rente bis Mietrecht
- 89 Bürgerpetitionen: Bundestag soll Ausschuss-Empfehlungen folgen
Betroffen sind die 21 Petenten aus verschiedenen Bundesländern, deren Eingaben behandelt wurden. Besonders relevant ist die Entscheidung für den Petenten aus Jembke, dessen Umsatzsteuer-Anliegen teilweise Berücksichtigung findet.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch aus. Nach der Annahme durch das Plenum werden die Petenten über die Entscheidungen informiert.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsentscheidungen des Ausschusses in einem Dokument für die Bundestagsabstimmung.
- Teilweise entsprochen
- Das Anliegen der Petition wurde bereits zum Teil umgesetzt oder wird bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt.
Was passiert mit den abgeschlossenen Petitionen?
19 Petitionen werden ohne weitere Maßnahmen beendet, da keine Gesetzesänderung oder andere Schritte erforderlich sind.
Welche Petition wurde teilweise berücksichtigt?
Eine Petition aus Jembke zur Umsatzsteuer – das bedeutet, Teile des Anliegens wurden bereits umgesetzt oder werden berücksichtigt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6422 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































