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- Vertragslösungsquote verharrt bei 29,7 Prozent — Höchststand
- 1.000 Euro Ausbildungsstarthilfe für bedürftige Azubis gefordert
- Mindestausbildungsvergütung soll auf 80 % des Tarifdurchschnitts steigen
Hintergrund
Der Antrag stützt sich auf aktuelle Erhebungen zur Lage der Berufsausbildung: Der Berufsbildungsbericht 2026 verzeichnet einen Höchststand bei unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern, während gleichzeitig zahlreiche Betriebe keine geeigneten Auszubildenden finden. Die Bertelsmann-Studie Ausbildungsperspektiven 2026 zeigt, dass für mehr als 98 Prozent der Auszubildenden eine sichere Jobperspektive das entscheidende Auswahlkriterium ist. Der DGB-Ausbildungsreport 2026 belegt zudem, dass psychische Belastung inzwischen der häufigste Grund für Ausbildungsabbrüche oder Abbruchgedanken ist — drei Viertel der psychisch besonders belasteten Azubis denken über eine vorzeitige Vertragslösung nach. Hinzu kommen besorgniserregende PISA-Ergebnisse, die auf fehlende Grundkompetenzen bei vielen Ausbildungsstartern hinweisen.
- 29,7 % — Vertragslösungsquote laut Berufsbildungsbericht 2026; verharrt auf hohem Niveau.
- 75 % — Anteil der psychisch besonders belasteten Auszubildenden, die laut DGB-Ausbildungsreport 2026 über einen Ausbildungsabbruch nachdenken.
- 1.000 Euro — Geplante einmalige Ausbildungsstarthilfe für bedürftige Auszubildende, analog zur Studienstarthilfe.
- 80 % — Mindestausbildungsvergütung soll im ersten und zweiten Lehrjahr auf 80 Prozent des tariflichen Durchschnitts steigen.
- 29 Forderungen — Umfang des Maßnahmenkatalogs im Antrag BT-Drs. 21/8123 vom 22. September 2026.
Im Detail
Psychische Belastung ist der häufigste Grund für einen tatsächlichen Abbruch oder für Abbruchgedanken – noch vor Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen oder inhaltlicher Enttäuschung.
— BT-Drs. 21/8123, Feststellungsteil, unter Berufung auf DGB-Ausbildungsreport 2026
Fast jeder dritte Ausbildungsvertrag in Deutschland wird vorzeitig aufgelöst. Die Vertragslösungsquote verharrt laut Berufsbildungsbericht 2026 bei 29,7 Prozent — und der Mismatch zwischen Betrieben, die händeringend Nachwuchs suchen, und jungen Menschen, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden, bleibt das zentrale strukturelle Problem des deutschen Ausbildungsmarkts. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/8123 vom 22. September 2026 legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein umfassendes Reformprogramm für die berufliche Bildung vor.
Berufliche Bildung unter Druck: Was gilt aktuell?
Das duale Ausbildungssystem gilt international als Vorbild — doch im Inland zeigen aktuelle Daten deutliche Schwächen. Laut der Bertelsmann-Studie Ausbildungsperspektiven 2026 sind zwar mehr als 98 Prozent der Auszubildenden grundsätzlich zufrieden mit ihrer Berufswahl, doch der DGB-Ausbildungsreport 2026 zeichnet ein anderes Bild: Psychische Belastung ist inzwischen der häufigste Grund für Ausbildungsabbrüche oder Abbruchgedanken — noch vor Unzufriedenheit mit Arbeitsbedingungen oder inhaltlicher Enttäuschung. Drei Viertel der psychisch besonders belasteten Auszubildenden denken über eine vorzeitige Vertragslösung nach. Hinzu kommen schlechte PISA-Ergebnisse, die fehlende Grundkompetenzen bei vielen Ausbildungsstartern belegen und Betriebe dazu zwingen, selbst Nachqualifizierung zu leisten.
29 Forderungen: Die Kernpunkte des Antrags
Der Antrag, unterzeichnet von Katharina Dröge, Britta Haßelmann und weiteren Abgeordneten der Grünen-Fraktion, bündelt 29 konkrete Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen:
Höhere Mindestausbildungsvergütung: Im ersten und zweiten Lehrjahr soll die Vergütung auf mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen steigen. Um kleine Betriebe und Handwerksbetriebe nicht zu überlasten, soll gleichzeitig eine Ausbildungsprämie nach österreichischem Vorbild eingeführt werden — mit gezielten Zuschüssen für benachteiligte Zielgruppen wie Geflüchtete, Frauen in Männerberufen oder Personen mit Care-Verpflichtungen.
Ausbildungsstarthilfe von 1.000 Euro: Bedürftige Auszubildende sollen eine einmalige Starthilfe erhalten — analog zur bereits existierenden Studienstarthilfe. Damit setzt der Antrag ein klares Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung.
Modernisierung von Berufsschulen: Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen für die Sanierung und Modernisierung von Berufsschulen, Ausbildungszentren und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bereitgestellt werden. Der Pakt für berufliche Schulen soll von einer reinen Kommunikationsplattform zu einem echten Bund-Länder-Programm weiterentwickelt werden.
Psychische Gesundheit als Systemaufgabe: Der Antrag fordert den Ausbau multiprofessioneller Teams mit Schulsozialarbeit und Schulpsychologen an Berufsschulen sowie den Aufbau von Mentoring- und Coachingprogrammen. Mentale Gesundheit soll nicht länger als individuelles Problem einzelner Auszubildender behandelt werden.
Förderprogramm droht wegzufallen
Explizit kritisiert der Antrag, dass die Bundesregierung das Programm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ auslaufen lassen will — eines der wenigen Förderprogramme, das gezielt beim Zusammenbringen von Betrieben und migrantischen Jugendlichen auf der Suche nach Ausbildungsplätzen hilft. Der Antrag fordert dessen Aufstockung und langfristige Absicherung. Auch das Thema Fördertransparenz gewinnt damit an politischer Relevanz.
Weitere Forderungen betreffen die Abschaffung von Schulgeldern in allen Ausbildungsberufen, die Einführung eines Mobilitätsbudgets (Dienstrad, Jobticket oder Führerschein), mehr günstigen Wohnraum für Auszubildende sowie eine Reform des Aufstiegs-BAföG für kostenfreien Zugang zu höherqualifizierenden Berufsabschlüssen. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll gesetzlich verankert und mit der akademischen Bildung gleichgestellt werden.
Berufsausbildung: Stärken stärken, Schwächen beheben
Der Antrag versteht sich ausdrücklich nicht als Abgesang auf das duale System. Er würdigt die Leistung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildungspersonal — und zieht daraus die Schlussfolgerung, dass strukturelle Verbesserungen gerade deshalb geboten sind, damit ein bewährtes System auch künftig funktioniert. In einem wirtschaftlichen Umfeld, das von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und technologischem Strukturwandel geprägt ist, wächst der Druck auf Ausbildungssystem und Betriebe gleichermaßen.
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Direkt betroffen sind rund 1,3 Millionen Auszubildende in Deutschland sowie Ausbildungsbetriebe aller Branchen — vom Handwerk über die Pflege bis zur Industrie. Besonders im Blick hat der Antrag benachteiligte Gruppen wie Geflüchtete, Personen mit Behinderungen, Frauen in männerdominierten Berufen und Auszubildende mit Care-Verpflichtungen. Auch Berufsschulen und deren Lehrpersonal sind als Zielgruppe von Qualifizierungs- und Investitionsmaßnahmen vorgesehen.
Der Antrag wurde am 22. September 2026 eingebracht und befindet sich zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Bildung und Forschung — an, gefolgt von Ausschussberatungen und abschließender Abstimmung im Bundestags-Plenum.
- Vertragslösungsquote
- Anteil der vorzeitig aufgelösten Ausbildungsverträge an allen neu abgeschlossenen Verträgen; sie gilt als Indikator für Ausbildungsqualität und Passungsprobleme.
- Assistierte Ausbildung (AsA)
- Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das Auszubildende und Betriebe durch sozialpädagogische Begleitung beim Gelingen der Ausbildung unterstützt.
- Aufstiegs-BAföG
- Staatliche Förderung für berufliche Weiterbildungsabschlüsse wie Meister oder Techniker, vergleichbar mit dem BAföG für Studierende.
Was fordert der Antrag zur Mindestausbildungsvergütung?
Die Mindestausbildungsvergütung soll im ersten und zweiten Lehrjahr auf mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angehoben werden.
Was ist die Ausbildungsstarthilfe?
Der Antrag fordert eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro für bedürftige Auszubildende — analog zur bereits bestehenden Studienstarthilfe.
Was bedeutet Vertragslösungsquote?
Die Vertragslösungsquote gibt an, wie viele Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst werden. Laut Berufsbildungsbericht 2026 liegt sie bei 29,7 Prozent.

































































