- Weniger als 100 somalische Christen stellten seit 2017 Asyl in Deutschland
- 3,35 Millionen Menschen in Somalia binnenvertrieben laut UNHCR
- Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über Christenverfolgung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7814 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Somalia gehört laut dem Weltverfolgungsindex 2026 der Organisation Open Doors zu den gefährlichsten Ländern weltweit für Christen und belegt Platz zwei hinter Nordkorea. Die somalische Bundesverfassung erklärt den Islam zur Staatsreligion und verbietet die Verbreitung anderer Religionen. Die Terrororganisation al-Shabaab kontrolliert weite Teile des Landes und setzt eine extremistische Auslegung der Scharia gewaltsam durch. Laut UNHCR sind in Somalia 3,35 Millionen Menschen binnenvertrieben, rund 788.000 suchen in Nachbarländern Schutz.
- 49.287 Asylanträge — so viele Somalier stellten zwischen 2017 und Juni 2026 in Deutschland Asyl (Summe der Jahreswerte aus der Drucksache).
- weniger als 100 Christen — Personen somalischer Herkunft, die im Asylverfahren Christentum als Religion angaben (2017–Juni 2026 zusammen).
- 3,35 Millionen — Binnenvertriebene in Somalia laut UNHCR-Daten in der Drucksache.
- 788.000 — Somalier, die laut UNHCR im Ausland, vorrangig in Nachbarländern, Schutz suchen.
- Platz 2 — Somalias Ranking im Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors mit einer Wertung von 94 von 100 Punkten.
Im Detail
Die in der Vorbemerkung genannten Berichte sind der Bundesregierung bekannt, ihr liegen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7814, Antwort zu Fragen 1–8
Somalia ist nach dem Weltverfolgungsindex 2026 das zweitgefährlichste Land der Welt für Christen — und die Bundesregierung verfügt über kaum eigene Erkenntnisse zur Lage dieser Minderheit. Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amts vom 31. August 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7814). Die Anfrage von Nicole Höchst, Rainer Rothfuss und weiteren AfD-Abgeordneten umfasste 18 Fragen zu Verfolgung, Religionsfreiheit, humanitärer Hilfe und Asylstatistiken.
Christenverfolgung in Somalia: Bundesregierung ohne eigene Erkenntnisse
Auf die zentralen Fragen 1 bis 8 — darunter Fragen zu Gewalt gegen Christen, Angriffen auf Untergrundkirchen, Einschränkungen der Religionsfreiheit und Zwangsbekehrungen — gibt die Bundesregierung eine einheitliche Antwort: Die in der Anfrage genannten internationalen Berichte seien ihr bekannt; eigene darüber hinausgehende Erkenntnisse lägen ihr nicht vor. Konkrete Zahlen zu Übergriffen, Todesopfern oder verfolgten Konvertiten nennt die Bundesregierung nicht. Auch eine eigene Einschätzung zum Weltverfolgungsindex der Organisation Open Doors lehnt sie ab — Einzelberichte kommentiere die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Die somalische Verfassung erklärt den Islam zur Staatsreligion, verbietet die Verbreitung anderer Religionen und schreibt vor, dass kein Gesetz den Grundsätzen der Scharia widersprechen darf. In den Regionen Somaliland und Puntland ist der Religionswechsel (Apostasie) verfassungsrechtlich explizit verboten und strafrechtlich bewehrt. Christen in Somalia — Schätzungen gehen von einigen Hundert bis wenigen Tausend Personen aus — praktizieren ihren Glauben laut Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen im Verborgenen.
Humanitäre Hilfe ohne religiöse Differenzierung
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung für Somalia richtet sich nach humanitären Grundsätzen und erfolgt bedarfsorientiert — unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Begünstigten. Mittel der Entwicklungszusammenarbeit wurden laut Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wegen Verstößen gegen die Religionsfreiheit in Somalia gekürzt oder zurückgehalten. Im politischen Dialog mit der somalischen Bundesregierung werden Menschenrechtsfragen nach Angaben des Auswärtigen Amts regelmäßig thematisiert.
Im Rahmen multilateraler Foren engagiert sich Deutschland nach eigenen Angaben für den Schutz religiöser Minderheiten — etwa über den UN-Menschenrechtsrat, die EU-Missionen EUCAP Somalia und EUTM Somalia sowie den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Konkrete Ergebnisse dieser Bemühungen nennt die Drucksache nicht.
Asylstatistik: Weniger als 100 somalische Christen in Deutschland
Die Drucksache enthält umfangreiche Asylstatistiken. Von 2017 bis einschließlich Juni 2026 stellten Personen mit somalischer Staatsangehörigkeit in Deutschland insgesamt rund 49.000 Asylanträge. Der Höhepunkt lag 2017 mit 7.561 Anträgen und 2024 mit 7.354 Anträgen; der Tiefstand war 2020 mit 3.049 Anträgen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 2.479 Anträge registriert.
Die Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit — basierend auf freiwilligen Angaben der Antragstellenden — zeigt ein deutliches Bild: In keinem Jahr gaben mehr als 18 Personen somalischer Herkunft an, dem Christentum anzugehören (2017). Über den gesamten Zeitraum 2017 bis Juni 2026 summierten sich die christlichen Antragsteller auf weniger als 100 Personen. Die große Mehrheit der Antragstellenden gab Islam als Religionszugehörigkeit an. Ein relevanter Anteil machte keine Angaben (zwischen 283 im Jahr 2017 und 606 im Jahr 2024).
Ob somalische Asylsuchende religiöse Verfolgung als Fluchtgrund angaben, erfasst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statistisch nicht — entsprechende Zahlen kann die Bundesregierung daher nicht liefern. Daten zu Rückführungen mit Angabe der Religionszugehörigkeit existieren ebenfalls nicht; für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind ohnehin die Bundesländer zuständig.
3,35 Millionen Binnenvertriebene — keine Aufschlüsselung nach Religion
Laut UNHCR sind in Somalia aktuell 3,35 Millionen Menschen binnenvertrieben; rund 788.000 Somalierinnen und Somalier suchen in Nachbarländern wie Kenia, Äthiopien oder Dschibuti Schutz. Eine Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit erfolgt in diesen Erhebungen nicht. Auch zur Sicherheitslage christlicher Minderheiten in großen Flüchtlingslagern wie Dadaab liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor.
Die Thematik der Christenverfolgung in Somalia steht im Kontext einer breiteren Debatte über den Schutz religiöser Minderheiten in fragilen Staaten. Wie die Bundesregierung in weiteren Antworten etwa zu Investitionsklima und Stabilität im Ausland zeigt, sind Rechtssicherheit und Menschenrechtslage eng verknüpft.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen ist die verschwindend kleine christliche Minderheit in Somalia, die Schätzungen zufolge nur einige Hundert bis wenige Tausend Personen umfasst. Mittelbar betrifft die Drucksache somalische Asylsuchende in Deutschland — von 2017 bis Juni 2026 wurden knapp 49.000 Asylanträge von Personen mit somalischer Staatsangehörigkeit gestellt. Davon gaben weniger als 100 Personen an, dem Christentum anzugehören.
Die Bundesregierung beantwortet die Kernfragen 1 bis 8 zur tatsächlichen Lage der Christen in Somalia pauschal mit einem Verweis auf bekannte internationale Berichte und dem Hinweis auf fehlende eigene Erkenntnisse. Zu Frage 9 nach einer eigenen Einschätzung des Weltverfolgungsindex lehnt sie jeden Kommentar zu Einzelberichten ab. Die Fragen zu Asylzahlen (18a–c) werden mit detaillierten Tabellen vollständig beantwortet; Fluchtgründe (18d) und Rückführungsdaten mit Religionsbezug (18e) können mangels statistischer Erfassung nicht beantwortet werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Christenverfolgung in Somalia: Platz 2 im Weltverfolgungsindex 2026 →
- Apostasie
- Der Übertritt von einer Religion zu einer anderen, im islamischen Kontext speziell das Abfallen vom Islam. In Somalia und den Regionen Somaliland und Puntland ist Apostasie verfassungsrechtlich verboten und mit strafrechtlichen Konsequenzen belegt.
- al-Shabaab
- Dschihadistische Terrororganisation, die weite Teile des zentralen und südlichen Somalia kontrolliert und eine extremistische Auslegung der Scharia gewaltsam durchsetzt.
- Weltverfolgungsindex
- Jährlich von der Nichtregierungsorganisation Open Doors veröffentlichtes Ranking der Länder, in denen Christen am stärksten verfolgt werden. Somalia belegt 2026 Platz zwei mit 94 von 100 Punkten.
Wie viele somalische Christen haben seit 2017 in Deutschland Asyl beantragt?
Laut der Asylstatistik in der Drucksache gaben von 2017 bis Juni 2026 insgesamt weniger als 100 Personen mit somalischer Staatsangehörigkeit im Asylverfahren an, dem Christentum anzugehören — bei insgesamt rund 49.000 Anträgen in diesem Zeitraum.
Warum kann die Bundesregierung keine eigenen Informationen zur Christenverfolgung in Somalia liefern?
Laut Drucksache liegen der Bundesregierung zu den konkreten Fragen über Gewalt, Angriffe und Verfolgung keine über internationale Berichte hinausgehenden eigenen Erkenntnisse vor.
Werden Entwicklungshilfemittel wegen Religionsverstößen in Somalia gekürzt?
Nein. Laut Antwort der Bundesregierung wurden keine Mittel der Entwicklungszusammenarbeit in diesem Zusammenhang gekürzt oder zurückgehalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7814 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































