- 21 Milliarden Euro Entlastung bei Energiekosten pro Jahr
- Kraftstoffe werden um 12,3 Milliarden Euro günstiger
- Stromsteuer sinkt von 20,50 auf 0,50-1,00 Euro pro MWh
Energiesteuern: AfD will 21 Milliarden Euro sparen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6332 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat im internationalen Vergleich sehr hohe Energie- und Stromsteuern. Die staatlichen Einnahmen aus Energiesteuern sanken von 40,68 Milliarden Euro 2019 auf 37,6 Milliarden Euro 2025, was laut AfD Ausdruck einer Produktionsdrosselung und des wirtschaftlichen Abschwungs ist. Die Bundesregierung hatte im 2. Energiesteuersenkungsgesetz (BT-Drs. 21/5321) bereits Änderungen vorgenommen, die der AfD jedoch als unzureichend gelten.
- 21 Milliarden Euro — Gesamtentlastung pro Jahr für Verbraucher und Unternehmen
- 12,3 Milliarden Euro — Entlastung bei Kraftstoffen (Benzin, Diesel)
- 6,2 Milliarden Euro — Entlastung bei der Stromsteuer
- 2,5 Milliarden Euro — Entlastung bei Heizkosten
- 0,50-1,00 Euro pro MWh — Neuer Stromsteuersatz statt bisher 20,50 Euro
Im Detail
Deutschland befindet sich derzeit in einer tiefgreifenden und strukturellen Standortkrise, die maßgeblich durch exorbitant hohe Energie- und Stromkosten verursacht wird.
— Begründung BT-Drs. 21/6332
Die AfD-Fraktion hat mit einem umfassenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Energie- und Stromsteuern in Deutschland zu senken. Der am 9. Juni 2026 vorgelegte Entwurf eines ‚Energie- und Stromsteuersenkungsgesetzes‘ sieht vor, die Steuersätze auf das europarechtlich zulässige Minimum abzusenken. Bürger und Unternehmen werden dadurch um insgesamt 21 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Kraftstoffe bilden den größten Entlastungsposten. 12,3 Milliarden Euro. Die Stromsteuer folgt mit 6,2 Milliarden Euro, weitere 2,5 Milliarden Euro kommen Verbrauchern bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstehen entsprechende Mindereinnahmen, zusätzlich ist mit Ausfällen bei der Umsatzsteuer zu rechnen.
Was gilt aktuell?
Deutschland weist derzeit im internationalen Vergleich eine der höchsten Steuer- und Abgabenlasten auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom auf. Die Stromsteuer beträgt regulär 20,50 Euro pro Megawattstunde. Die EU-Mindeststeuersätze liegen bei 0,50 Euro (betrieblich) und 1,00 Euro (nichtbetrieblich) pro Megawattstunde. Bei Kraftstoffen liegt Deutschland ebenfalls deutlich über den EU-Mindestsätzen.
Systemwechsel geplant
Der AfD-Entwurf sieht einen Systemwechsel vor: Statt der bisherigen hohen Regelsteuersätze mit einem Netz aus nachgelagerten Ausnahmen und Entlastungen sollen einheitlich niedrige Grundsteuersätze gelten. Das bisherige Erstattungssystem wird beendet, bei dem Unternehmen zunächst hohe Steuern zahlen und später Entlastungen beantragen müssen.
Konkret werden unterschiedliche Steuersätze für betriebliche und nichtbetriebliche Verwendung eingeführt. Bei Strom zahlen gewerbliche Nutzer künftig 0,50 Euro pro Megawattstunde. Private Haushalte 1,00 Euro. Beide Sätze liegen am unteren Ende der EU-Vorgaben, auch bei Kraftstoffen, Gas und Heizöl sollen die Steuersätze auf EU-Minimum sinken.
Begründung der Reform
Die AfD begründet den Vorstoß mit der Standortsituation: ‚Deutschland befindet sich derzeit in einer tiefgreifenden und strukturellen Standortkrise, die maßgeblich durch exorbitant hohe Energie- und Stromkosten verursacht wird.‘ Als Beleg führt die Fraktion an, dass die staatlichen Einnahmen aus der Energiesteuer von 40,68 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 37,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 gesunken sind.
Dieser Rückgang ist ‚kein Zeichen eines positiven Effizienzwandels, sondern der unmissverständliche Ausdruck einer erzwungenen Produktionsdrosselung und eines dramatischen wirtschaftlichen Abschwungs‘, heißt es in der Begründung. Die rückläufigen Produktionsaktivitäten und Investitionszurückhaltung gefährden demnach insbesondere energieintensive Grundstoffindustrien.
Vereinfachung der Verwaltung
Ein weiterer Baustein der Reform ist der Abbau von Verwaltungslasten. Das bisherige System zwingt Unternehmer zur Vorfinanzierung hoher Steuersätze und ‚bindet enorme finanzielle und personelle Ressourcen beim Zoll sowie in der Wirtschaft‘, kritisiert die AfD. Die nachgelagerten Erstattungsverfahren belasten den Mittelstand ‚durch ausufernde Nachweis- und Dokumentationspflichten‘.
Stattdessen sieht der Entwurf einfache Textform-Erklärungen für betriebliche Nutzung vor. Bei gemischter Nutzung sind sachgerechte Schätzungen ausreichend, falls Messtechnik nicht verhältnismäßig ist. Diese Vereinfachung soll sowohl Unternehmen als auch die Zollverwaltung entlasten.
Das geplante Inkrafttreten ist zum 1. Juli 2026 vorgesehen. Übergangsregelungen stellen sicher, dass bereits entstandene Entlastungsansprüche nach bisherigem Recht unberührt bleiben. Nach Einschätzung der AfD ist keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
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Von der geplanten Steuersenkung würden alle privaten Haushalte, Unternehmen und Verkehrsteilnehmer profitieren. Besonders betroffen sind energieintensive Industrien, die unter hohen Produktionskosten leiden, sowie Pendler und Verbraucher mit hohen Heiz- und Stromkosten.
Der Gesetzentwurf wurde am 9. Juni 2026 eingebracht. Nun folgt die Ausschusszuweisung und Beratung in den zuständigen Bundestagsausschüssen. Anschließend steht die Abstimmung im Bundestag-Plenum an. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen.
- EU-Mindeststeuersätze
- Die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) legt verbindliche Mindeststeuersätze für alle Mitgliedstaaten fest. Deutschland kann nicht darunter gehen, aber diese Sätze sind deutlich niedriger als die aktuellen deutschen Steuersätze.
- Betriebliche vs. nichtbetriebliche Verwendung
- Die EU-Richtlinie erlaubt unterschiedliche Steuersätze je nach Verwendungszweck. Betrieblich bedeutet gewerbliche Nutzung durch Unternehmen, nichtbetrieblich umfasst vor allem private Haushalte.
Wie hoch ist die geplante Entlastung?
Insgesamt 21 Milliarden Euro jährlich — 12,3 Milliarden bei Kraftstoffen, 6,2 Milliarden beim Strom und 2,5 Milliarden bei Heizkosten.
Was passiert mit dem bisherigen Ausnahmensystem?
Das komplexe System aus Ausnahmen und nachträglichen Entlastungen wird durch einheitlich niedrige Grundsteuersätze ersetzt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6332 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



























































