- 80% der wohnungslosen Frauen erfahren Gewalt
- Gewalthilfegesetz berücksichtigt diese Gruppe kaum
- Linke fordert bessere Vernetzung der Hilfssysteme
Gewaltschutz für wohnungslose Frauen: Linke pocht auf Reformen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6373 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das neue Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Dabei wird explizit klargestellt, dass kein fester Wohnsitz erforderlich ist. Trotzdem bestehen hohe Zugangshürden für wohnungslose Frauen, da es kaum suchtmittelakzeptierende Frauenhäuser gibt und hohe Anforderungen an eine eigenständige Lebensführung gestellt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe belegt mit Studien das dramatische Ausmaß der Gewalt gegen diese vulnerable Gruppe.
Im Detail
Demnach zeigte eine Befragung in Diensten und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, dass rund 80 Prozent der wohnungslosen Frauen Gewalt erfahren haben.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6373
Wohnungslose Frauen sind häufig von Gewalt betroffen. Die bestehenden Hilfssysteme erreichen sie oft nicht. Die Linke-Fraktion stellt der Bundesregierung deshalb grundsätzliche Fragen zur Umsetzung des Gewaltschutzes für diese besonders vulnerable Gruppe. In der am 10. Juni 2026 eingereichten Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6373) wird darauf verwiesen, dass rund 80 Prozent der wohnungslosen Frauen Gewalt erfahren.
Um der Gewalt auf der Straße oder in gemischtgeschlechtlichen Notunterkünften zu entgehen, begeben sich wohnungslose Frauen häufig in prekäre Zweckbeziehungen. Dadurch entstehen oft neue Abhängigkeitsverhältnisse. Diese können weitere Gewalt zur Folge haben, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in einer Befragung dokumentiert hat.
Was gilt aktuell?
Das 2024 verabschiedete Gewalthilfegesetz (GewHG) schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Gesetz stellt klar, dass kein fester Wohnsitz erforderlich ist – wohnungslose Frauen sind also einbezogen. In der Praxis bestehen jedoch Zugangshürden: Es gibt kaum suchtmittelakzeptierende Frauenhäuser und hohe Anforderungen an eine eigenständige Lebensführung werden gestellt.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zur Erarbeitung sektorübergreifender Gesamtstrategien. Wohnungslose Frauen werden in der aktuellen Bundesstrategie zum Gewaltschutz jedoch nicht explizit erwähnt. Die Linke sieht hierin eine problematische Lücke.
Kernfragen der Anfrage
Die 19 Abgeordneten um Sahra Mirow stellen sechs zentrale Fragen zur Umsetzung des Gewaltschutzes. Wie die Bundesregierung die Akteure der Wohnungslosenhilfe in die Analysen und Entwicklungsplanungen des Gewalthilfegesetzes einbezieht, interessiert sie besonders. Außerdem wollen sie wissen, ob die Bundesregierung die Wohnungsnotfallhilfe als zentralen Hilfsdienst anerkennt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Berücksichtigung spezifischer Bedarfe. Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen und Traumatisierungen sollten explizit in den Schutzkonzepten verankert werden, ebenso die Betroffenheit von Menschenhandel und Armut. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt, die Wohnungsnotfallhilfe von Anfang an in die Entwicklungsplanung einzubinden.
Mindestanforderungen für wirksamen Schutz
Die Anfrage enthält einen detaillierten Katalog von Mindestanforderungen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dazu gehören mehrsprachige Informationen und professionelles Dolmetschen. Digitale und physische Barrierefreiheit sind ebenso wichtig wie kontinuierliche Personalqualifizierung in Intersektionalität und Traumakompetenz. Besonders wichtig ist die verbindliche Vernetzung mit Gesundheitswesen, Wohnungsvermittlung und Arbeitsmarktinstitutionen.
Ein systematisches Monitoring der Zugänglichkeit und Wirkung der Schutzmaßnahmen fordert die Fraktion außerdem. Qualitative Erhebungen sollten intersektionale Effekte sichtbar machen – sie zeigen auf, wie verschiedene Diskriminierungsformen zusammenwirken und den Zugang zu Hilfen erschweren.
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Betroffen sind wohnungslose Frauen, die oft in prekäre Beziehungen flüchten müssen, um der Gewalt auf der Straße zu entgehen. Auch Frauen mit Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen oder Traumatisierungen haben erschwerten Zugang zu Schutzeinrichtungen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die Anfrage zu beantworten. Die Antwort wird zeigen, wie die Regierung die systematische Einbeziehung wohnungsloser Frauen in die Gewaltschutzstrategie plant und ob sie die Wohnungslosenhilfe als zentralen Hilfsdienst anerkennt.
- Istanbul-Konvention
- Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das Deutschland zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet.
- Gewalthilfegesetz (GewHG)
- 2024 verabschiedetes Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schafft.
Was ist die Istanbul-Konvention?
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das Deutschland zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet.
Warum sind wohnungslose Frauen besonders gefährdet?
Sie flüchten oft in prekäre Beziehungen, um der Gewalt auf der Straße zu entgehen, und schaffen dadurch neue unsichtbare Abhängigkeitsverhältnisse.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6373 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































