- Zollreform soll Finanzkriminalität bekämpfen
- Grüne bezweifeln Wirksamkeit bei komplexen Fällen
- 14 kritische Fragen zur Finanzgerechtigkeit
Zollreform: Grüne hinterfragen Finanzgerechtigkeit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6389 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsplan „Zeitenwende der Inneren Sicherheit“ umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität angekündigt. Im Dezember 2025 wurde bereits das Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der Referentenentwurf für das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vom März 2026 ist ein weiterer Baustein dieser Reform. Die Grünen hatten bereits mit ihrem Antrag „Finanzkriminalität bekämpfen“ (BT-Drs. 21/3248) eigene Vorschläge zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung vorgelegt.
Im Detail
Bisher bleibt ein Reformvorhaben der Bundesregierung, um komplexe Steuerhinterziehung zu verhindern, aus.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6389
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Zollverwaltung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Das geplante Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz sieht neue Strukturen und Befugnisse vor. Die Grünen-Fraktion stellt in einer Kleinen Anfrage vom 11. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6389) 14 Fragen zur praktischen Umsetzung.
Was gilt aktuell?
Derzeit bekämpft der Zoll Finanzkriminalität hauptsächlich über dezentrale Ermittlungseinheiten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wurde bereits im Dezember 2025 durch das Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung reformiert. Komplexe internationale Geldwäschefälle stellen nach wie vor eine Herausforderung dar.
Fragen zur geplanten Reform
Die Grünen-Abgeordneten um Max Lucks und Katharina Beck fragten, ob die vorgesehenen Reformen ausreichen, um komplexe und international organisierte Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen. Sie wiesen darauf hin, dass die neue Generalzolldirektion keine eigenen operativen Ermittlungsbefugnisse erhalten soll. Hauptsächlich übernimmt sie koordinierende Aufgaben.
Die Reform soll den Zoll besser gegen Geldwäsche und Schwarzarbeit aufstellen, aber die Grünen fragen, ob das bei internationalen Kriminellen wirklich funktioniert.
Ein zentraler Punkt betrifft die Definition der „Finanzgerechtigkeit“ im Gesetzentwurf. Die Fragesteller wollten wissen, wie die Bundesregierung diesen Begriff konkret auslegt und welche Kriterien für die Priorisierung bedeutsamer Fälle gelten. Dabei geht es um die Anwendung bei sehr vermögenden Beschuldigten. Auch professionell organisierte Täterstrukturen stehen im Fokus.
Neue Befugnisse und ihre Grenzen
Das geplante Gesetz sieht neue Befugnisse für administrative Maßnahmen der Vermögensabschöpfung vor. Die Grünen fragten, wie sichergestellt wird, dass diese Maßnahmen strafrechtliche Ermittlungen nicht behindern. Durch frühzeitige Ansprache der Betroffenen können Beweise gefährdet werden.
Sie hinterfragten die im Entwurf verwendeten Begriffe wie „Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat“. Der Maßstab für das Vorliegen von „Zweifeln“ bei Vermögenswerten ist unklar. Diese Definitionen können in der Praxis zu Rechtsunsicherheit führen.
IT-Ausstattung als Thema
Die Anfrage thematisiert auch die technische Ausstattung der Zollbehörden. Die Grünen wollten wissen, ob die IT-Systeme für die Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität ausreichen. Welche Verbesserungen sind geplant? Auch die Fortbildung der Beamten in IT-Kenntnissen steht im Fokus der Kritik.
Ein weiterer Punkt ist die geplante Änderung des Geldwäschetatbestands. Die Grünen fragten, warum ersparte Aufwendungen aus Steuerhinterziehung nicht als taugliche Vortat der Geldwäsche erfasst werden. Dies ist im Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität angekündigt worden.
Koordination zwischen den Behörden
Besondere Aufmerksamkeit gilt den geplanten Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG). Die Abgeordneten fragten nach möglichen Überschneidungen und Unklarheiten bei den Zuständigkeiten zwischen Zollverwaltung, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften. Sie fordern eine klare Abgrenzung, um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden.
Die Antwortfrist für die Bundesregierung läuft bis zum 2. Juli 2026. Die Antworten werden zeigen, ob die Reformpläne der Sicherheitsbehörden nachgebessert werden müssen.
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Betroffen sind vor allem Unternehmen und Personen, die in komplexe Finanztransaktionen verwickelt sind. Die neuen Befugnisse der Zollverwaltung können Auswirkungen auf Vermögensabschöpfung und Ermittlungsverfahren haben.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die 14 Fragen der Grünen-Fraktion zu beantworten. Anschließend wird sich zeigen, ob die Kritikpunkte zu Nachbesserungen am geplanten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz führen.
- Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
- Geplantes Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung und besseren Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche.
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Spezialeinheit des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Was ist das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz?
Ein geplantes Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung und Bekämpfung der Finanzkriminalität, dessen Referentenentwurf im März 2026 vorgelegt wurde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6389 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































