- 360 Milliarden Euro Entwicklungshilfe ohne Verwendungsnachweis
- BMZ kann bei 10.000 Projekten Mittelverwendung nicht belegen
- Bundesregierung verweigert Veröffentlichung von Kontrollunterlagen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6319 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion hatte nach den Verwendungsnachweisen für über 10.000 BMZ-finanzierte Projekte seit 2015 gefragt. Auslöser war die Erkenntnis, dass weder der Bundesrechnungshof noch Bundestagsabgeordnete regelmäßig Einblick in die Verwendung der Milliarden-Beträge erhalten. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Geber von Entwicklungshilfe weltweit.
- 360 Milliarden Euro — Gesamtsumme deutscher Entwicklungshilfe seit 1998 laut Statistischem Bundesamt
- 10,1 Milliarden Euro — BMZ-Budget für das Jahr 2026 im Bundeshaushalt
- 10.000 Projekte — Anzahl der BMZ-finanzierten Vorhaben seit 2015, für die keine belastbaren Daten zur Mittelverwendung vorliegen
- 625 Arbeitstage — Zeitaufwand den das BMZ für eine händische Überprüfung aller Verwendungsnachweise veranschlagt
Im Detail
Die Auswertung aus der Datenbank ergibt aktuell keine belastbaren Zahlen. Dies liegt u. a. daran, dass die Datenübertragung aus externen Quellen in einigen Programmen noch nicht zufriedenstellend funktioniert.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6319
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kann nicht belegen, wofür die seit 2015 ausgezahlten Milliarden-Beträge der deutschen Entwicklungshilfe konkret verwendet wurden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Seit 1998 flossen über 360 Milliarden Euro deutsche Steuergelder in die Entwicklungszusammenarbeit, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Für 2026 sind 10,1 Milliarden Euro eingeplant.
Die Bundesregierung räumt ein, dass ihre Datenbank „aktuell keine belastbaren Zahlen“ zur Mittelverwendung liefert. Das BMZ begründet dies damit, dass „die Datenübertragung aus externen Quellen in einigen Programmen noch nicht zufriedenstellend funktioniert“. Aufgrund einer Systemumstellung fehlen Einträge oder werden falsch dargestellt.
Was gilt aktuell?
Alle Empfänger staatlicher Zuwendungen sind nach geltendem Recht verpflichtet, detaillierte Verwendungsnachweise über die eingesetzten Mittel zu führen und vorzulegen. Diese Regelung ist in der Bundeshaushaltsordnung festgeschrieben. Auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen sehen dies vor. Weder dem Bundestag noch dem Bundesrechnungshof sind die Nachweise regelmäßig zugänglich. Öffentlich einsehbar sind sie nicht.
Das BMZ betreibt ein „Transparenzportal“. Nach eigener Definition veröffentlicht es jedoch nur „freiwillig“ Informationen. Konkrete Angaben zur tatsächlichen Mittelverwendung fehlen dort vollständig. Die Bundesregierung begründet dies mit „schützenswerten Informationen“ in den Verwendungsnachweisen. Das Zuwendungsrecht sieht keine Veröffentlichung vor.
Bei einer AfD-Anfrage zu über 10.000 Projekten seit 2015 beruft sich das BMZ auf „Unzumutbarkeit“. Eine händische Recherche würde „5.000 Stunden bzw. 625 Arbeitstage“ erfordern. Dies bringt „die Erfüllung der übrigen administrativen Aufgaben vollständig zum Erliegen“, so die Bundesregierung unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht.
Kontrolle praktisch unmöglich
Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, bei Zuwendungsempfängern zu prüfen. Einen systematischen Zugriff auf die Verwendungsnachweise abgeschlossener Projekte hat er aber nicht. Das Bundesfinanzministerium hat nach Angaben der Bundesregierung ebenfalls keinen Zugriff auf entsprechende Unterlagen anderer Ressorts. Hier gilt das „Ressortprinzip“.
Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) führt unabhängige Wirksamkeitsanalysen durch. „Eine Kontrollfunktion bezüglich Mittelverwendung obliegt DEval nicht“, stellt die Bundesregierung klar.
Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Geber von Entwicklungshilfe weltweit, kann aber nicht kontrollieren wofür die Milliarden ausgegeben werden.
Die parlamentarische Kontrolle wird durch die Geheimhaltung der Verwendungsnachweise eingeschränkt. Bundestagsabgeordnete können auch über das parlamentarische Fragerecht keine Einsicht in die konkreten Ausgaben nehmen. Eine Veröffentlichung sämtlicher Verwendungsnachweise der letzten zehn Jahre lehnt die Bundesregierung ab.
Die AfD-Fraktion fordert sofortigen Stopp aller Zahlungen in Hochrisikostaaten, nachdem bekannt wurde, dass nach britischen Erkenntnissen Milliarden-Beträge bei Terroristen und kriminellen Banden landen können.
Weiterlesen:
- Trotz Milliardenlöchern im Bundeshaushalt werden Milliarden an die Ukraine verschenkt
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Betroffen sind alle deutschen Steuerzahler, die jährlich über 10 Milliarden Euro für Entwicklungshilfe aufbringen müssen, ohne dass eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung gewährleistet ist. Auch die parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag wird durch die Geheimhaltung der Verwendungsnachweise faktisch ausgehebelt.
Die Bundesregierung weicht systematisch aus: Sie kann keine Zahlen zur Mittelverwendung liefern, verweigert die Veröffentlichung von Verwendungsnachweisen und beruft sich auf angeblich schützenswerte Informationen sowie unzumutbaren Arbeitsaufwand.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.06.2026) AfD fordert Aufklärung über 360 Milliarden Entwicklungshilfe →
- Verwendungsnachweis
- Dokumentation darüber, wofür staatliche Zuwendungen konkret ausgegeben wurden. Gesetzlich vorgeschrieben für alle öffentlichen Förderungen.
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — zuständig für deutsche Entwicklungshilfe weltweit.
Wie viel Entwicklungshilfe zahlt Deutschland?
Seit 1998 summiert sich die deutsche Entwicklungshilfe auf über 360 Milliarden Euro. Für 2026 sind allein 10,1 Milliarden Euro eingeplant.
Warum sind die Verwendungsnachweise geheim?
Die Bundesregierung behauptet, sie enthielten 'schützenswerte Informationen' und das Zuwendungsrecht sehe keine Veröffentlichung vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6319 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































