Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es legt die grundlegenden Rechte der Bürger sowie die Struktur des Staates fest. Doch auch eine Verfassung ist kein unveränderliches Dokument. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Grundgesetz geändert werden – man spricht dann von einer Grundgesetzänderung.
Was ist eine Grundgesetzänderung?
Eine Grundgesetzänderung ist eine formelle Änderung des Textes der deutschen Verfassung. Dabei können einzelne Artikel ergänzt, neu gefasst oder – in seltenen Fällen – gestrichen werden. Solche Änderungen sind keine alltäglichen Gesetzgebungsverfahren. Sie unterliegen strengeren Anforderungen als normale Bundesgesetze, weil die Verfassung als besonders schützenswert gilt.
Rechtliche Grundlage: Artikel 79 Grundgesetz
Die rechtliche Grundlage für Grundgesetzänderungen findet sich in Artikel 79 des Grundgesetzes. Dort sind die Bedingungen klar geregelt:
Erstens muss die Änderung ausdrücklich im Wortlaut des Grundgesetzes erfolgen. Es reicht also nicht, durch ein einfaches Gesetz indirekt in die Verfassung einzugreifen. Zweitens ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich. Das bedeutet, dass eine breite politische Mehrheit notwendig ist – eine einfache Parlamentsmehrheit genügt nicht. Drittens enthält Artikel 79 Absatz 3 eine sogenannte Ewigkeitsklausel: Bestimmte Grundsätze dürfen niemals geändert werden. Dazu gehören die Menschenwürde, die föderale Struktur Deutschlands sowie die grundlegenden demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien.
Wie läuft das Verfahren ab?
Eine Grundgesetzänderung beginnt wie jedes Gesetzgebungsverfahren mit einem Gesetzentwurf, der entweder von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden kann. Der Entwurf durchläuft mehrere Lesungen im Bundestag, wird in Ausschüssen beraten und schließlich abgestimmt. Da die Zweidrittelmehrheit in beiden Verfassungsorganen erreicht werden muss, sind Grundgesetzänderungen in der Regel das Ergebnis breiter politischer Einigung – oft über Koalitionsgrenzen hinaus. Debatten darüber, was ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte, sind häufig grundsätzlicher Natur. So diskutiert der Bundestag etwa die Frage, ob soziale Rechte wie das Recht auf Wohnen: Linke fordert neues Grundgesetz-Artikel 14a als Verfassungsrecht verankert werden sollten.
Ein Praxisbeispiel: Schuldenbremse
Ein bekanntes Beispiel für eine Grundgesetzänderung ist die Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2009. Durch eine Änderung der Artikel 109 und 115 wurde die strukturelle Neuverschuldung von Bund und Ländern verfassungsrechtlich begrenzt. Diese Regelung hat bis heute erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen – auch auf kommunaler Ebene. Wer mehr über die finanzielle Lage der Kommunen erfahren möchte, findet eine ausführliche Darstellung unter Wie hoch sind Kommunen überschuldet? Alles zu Kommunalfinanzierung im Bundestag.
Grundgesetzänderungen im laufenden Parlamentsbetrieb
Grundgesetzänderungen sind zwar selten, aber kein außergewöhnliches Ereignis. Seit 1949 wurde das Grundgesetz über 60 Mal geändert. Wer verfolgen möchte, welche verfassungsrelevanten Themen gerade im Bundestag behandelt werden, findet aktuelle Übersichten wie Bundestag 01.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen hilfreich.
Eine Grundgesetzänderung ist damit ein Instrument, das den demokratischen Wandel ermöglicht – aber durch hohe Hürden sicherstellt, dass die Verfassung nicht leichtfertig umgeschrieben wird.

































































