- 200 Mio. Euro zugesagt: Wie viel davon ist ausgezahlt?
- 115 Mio. Tonnen Steinkohle seit 2004 aus Kolumbien importiert
- Menschenrechte beim Wasserstoff- und Erneuerbaren-Ausbau unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6536 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland und Kolumbien haben im Juni 2023 die bilaterale Klima- und Energiepartnerschaft Alianza por el Clima y una Transición Energética Justa unterzeichnet. Die Bundesregierung stellte dabei bis zu 200 Mio. Euro in Aussicht, um Kolumbien bei seiner gerechten Energiewende zu unterstützen. Kolumbien hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 51 Prozent gegenüber einem Business-as-usual-Szenario zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Gleichzeitig importierte Deutschland seit 2004 über 115 Mio. Tonnen Steinkohle aus Kolumbien, einem Land, in dem der Tagebau seit Jahrzehnten mit schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Verbindung gebracht wird.
- 200 Mio. Euro — Zugesagte Mittel Deutschlands für die Klima- und Energiepartnerschaft mit Kolumbien seit 2023.
- 115 Mio. Tonnen — Von Deutschland seit 2004 aus Kolumbien importierte Steinkohle insgesamt.
- 4,4 Mio. Tonnen — Deutscher Steinkohleimport aus Kolumbien im Jahr 2025, fast 25 % aller Einfuhren.
- 51 % — Kolumbiens Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber einem Business-as-usual-Szenario.
- 39 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung.
Im Detail
Für die fragestellende Fraktion ist nicht zu erkennen, inwieweit die Bundesregierung in der energiepolitischen Zusammenarbeit und insbesondere der Klima-Partnerschaft mit Kolumbien eine wirksame Partizipation von Gemeinden sicherstellt, auf die sich etwa der Steinkohle-Bergbau direkt auswirkt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6536
Seit 2004 hat Deutschland über 115 Millionen Tonnen Steinkohle aus Kolumbien importiert — allein 2025 waren es 4,4 Millionen Tonnen, fast ein Viertel aller deutschen Steinkohleimporte. Gleichzeitig hat die Bundesregierung 2023 eine Klima- und Energiepartnerschaft mit Kolumbien unterzeichnet und bis zu 200 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um das südamerikanische Land beim Kohleausstieg und der Energiewende zu unterstützen. Wie viel davon bereits ausgezahlt wurde und ob die Mittel auch den vom Bergbau geschädigten Menschen zugutekommen, will die Fraktion Die Linke mit BT-Drs. 21/6536 vom 18. Juni 2026 wissen.
Klimapartnerschaft Kolumbien: Fragen zu Umsetzung und Transparenz
In 39 Einzelfragen erkundigt sich die Fraktion nach dem Stand der Klimapartnerschaft Kolumbien. Konkret fragt sie, welche Projekte im Rahmen der Partnerschaft umgesetzt werden, bis wann die Finanzierung vertraglich gesichert ist und ob eine Mittelaufstockung geplant ist. Ebenso steht die Frage im Raum, ob formalisierte Partizipationsformate für die Zivilgesellschaft und betroffene Gemeinden existieren und ob solche zwischen 2023 und 2025 stattgefunden haben. Die GIZ ist auf verschiedenen Ebenen tätig: Sie berät beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, begleitet Raumordnungsverfahren und unterstützt die Entwicklung eines Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Ob dabei Menschenrechtsstandards verbindlich geprüft werden, ist laut Linker bislang unklar.
Menschenrechte im kolumbianischen Steinkohleabbau
Der kolumbianische Steinkohleabbau steht seit Jahrzehnten in der Kritik. Kolumbianische Gerichte haben Tagebau-Betreiber wiederholt wegen Verstößen gegen Menschenrechts-, Sozial- und Umweltnormen verurteilt. Indigene und afrokolumbianische Gemeinden haben häufig bis heute keine ausreichende Wiedergutmachung erhalten. Im Februar 2025 erging das Verfassungsgerichtsurteil T-029 zu Partizipationsrechten der Betroffenen bei Minenschließungen. Die Anfrage fragt explizit, ob die Bundesregierung Kenntnis dieses Urteils hat und die kolumbianische Regierung bei dessen Umsetzung unterstützt.
Besonders brisant ist der Fall der 2021 vorzeitig geschlossenen Tagebaue La Jagua und Calenturitas im Departamento Cesar, die dem Glencore-Tochterunternehmen Prodeco gehören. Wer für die durch den dortigen Bergbau verursachten Schäden aufkommt und ob ein umfassender Schließungsplan vorliegt, ist laut Drucksache bis heute ungeklärt. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung über Schließungspläne informiert ist und sich für verbindliche Wiedergutmachungsvorgaben einsetzt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Beschwerden gegen deutsche Unternehmen?
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die Fraktion fragt, ob dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerden gegen deutsche Unternehmen vorliegen, die in Kolumbien im Steinkohleabbau tätig sind, und welche Maßnahmen das BAFA ergriffen hat. Zudem wird gefragt, ob die Bundesregierung gegenüber in Kolumbien aktiven Steinkohleunternehmen aktiv die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards eingefordert hat und welche Kontakte seit 2021 zwischen Bundesregierungsvertretern und Unternehmensvertretern stattgefunden haben.
Kritische Rohstoffe und grüner Wasserstoff: Neue Risiken?
Neben der Kohle richtet die Anfrage den Blick auf die Klimapartnerschaft Kolumbien im Bereich der Zukunftstechnologien. Kolumbien verfügt über Vorkommen an Kupfer, Nickel, Zink und Lithium — Rohstoffe, die für die globale Energiewende benötigt werden. Die Linke fragt, ob die Bundesregierung den Handel mit diesen kritischen Mineralien fördert, welche deutschen Unternehmen am Abbau beteiligt sind und ob für den nationalen Rohstoff-Fonds Ankäufe aus Kolumbien geplant sind. Beim grünen Wasserstoff fragt die Fraktion nach konkreten Projekten, deutschen Unternehmen und dem Exportvolumen nach Europa und Deutschland. Ebenfalls thematisiert wird die Frage, ob Menschenrechtsstandards in den Förderinstrumenten für Wasserstoff- und Erneuerbare-Energien-Projekte verankert und rechtsverbindlich sind.
Was gilt aktuell?
Derzeit sind Menschenrechtsvorgaben in deutschen Förderinstrumenten für Auslandsprojekte unterschiedlich stark verankert. Das LkSG gilt seit 2023 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und verpflichtet zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Ob spezifische Projektförderung für Wasserstoff und erneuerbare Energien in Kolumbien analoge verbindliche Standards vorsieht, ist Gegenstand der Anfrage. Die Antwort der Bundesregierung wird Aufschluss darüber geben, wie die Klimapartnerschaft Kolumbien in der Praxis ausgestaltet ist und ob die 200 Millionen Euro auch denjenigen Menschen zugutekommen, deren Lebensgrundlagen durch jahrzehntelangen Kohleabbau beschädigt wurden.
Weitere Fragen betreffen die politische Lage nach den kolumbianischen Parlamentswahlen vom 8. März 2026 und deren mögliche Auswirkungen auf den Menschenrechtsschutz in der bilateralen Zusammenarbeit.
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Direkt betroffen sind indigene und afrokolumbianische Gemeinden in den kolumbianischen Tagebaugebieten, insbesondere im Departamento Cesar, sowie Bergbauarbeiter, die vom Strukturwandel beim Kohleausstieg betroffen sind. Mittelbar betroffen sind auch deutsche Unternehmen, die in Kolumbien in den Bereichen Wasserstoff, erneuerbare Energien und kritische Rohstoffe investieren oder tätig sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6536) wurde am 18. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist endet damit voraussichtlich am 9. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- NDC (Nationally Determined Contribution)
- Nationale Klimabeiträge, die jedes Land im Rahmen des Pariser Abkommens einreicht. Sie legen fest, in welchem Ausmaß ein Staat seine Treibhausgasemissionen reduzieren will.
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Deutsches Gesetz, das Unternehmen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren.
- GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit)
- Bundeseigenes Unternehmen, das im Auftrag der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit weltweit umsetzt, unter anderem beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Kolumbien.
Was ist die Klima- und Energiepartnerschaft mit Kolumbien?
Deutschland und Kolumbien haben im Juni 2023 eine bilaterale Partnerschaft unterzeichnet, die Kolumbien bei der Umsetzung seiner nationalen Klimaziele unterstützen soll. Deutschland stellte dafür bis zu 200 Mio. Euro in Aussicht.
Wie viel Steinkohle importierte Deutschland aus Kolumbien?
Laut Drucksache hat Deutschland seit 2004 über 115 Millionen Tonnen Steinkohle aus Kolumbien importiert. Allein 2025 waren es 4,4 Mio. Tonnen, fast 25 Prozent aller deutschen Steinkohleimporte.
Worum geht es bei den Menschenrechtsfragen in der Anfrage?
Die Anfrage thematisiert Menschenrechtsverletzungen durch den Kohleabbau in Kolumbien sowie mögliche neue Konflikte durch Erneuerbare-Energien-Projekte und den Abbau kritischer Rohstoffe. Gefragt wird auch nach Beschwerden gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6536 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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