- P20 umfasst 13 Release Trains und 38 Projekte, Ziel 2030
- Über 400 Mio. Euro Bundesmittel seit 2020 für Polizei-IT verausgabt
- Biometrischer Internetabgleich durch BKA geplant, Daten danach sofort zu löschen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6634 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Programm P20 wurde gegründet, um die stark fragmentierte Datenhaltung der deutschen Polizeibehörden in einem einheitlichen Datenhausökosystem zu bündeln. Es ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern unter Federführung des Bundeskriminalamts. Am 29. April 2026 beschloss das Bundeskabinett Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse, die unter anderem einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten vorsehen. Diese neuen Befugnisse sind eng mit der Infrastruktur verknüpft, die P20 schafft.
- 38 Projekte in 13 Release Trains — So groß ist das Programm P20 laut Bundesregierung aktuell aufgestellt.
- 73,1 Mio. Euro IST 2025 — So viel Bundesmittel (Zentralstellenbudget) wurden 2025 für P20 tatsächlich verausgabt; der Planansatz lag bei 122,9 Mio. Euro.
- 116,8 Mio. Euro SOLL 2026 — Der geplante Polizei-IT-Fonds-Ansatz für das laufende Jahr 2026.
- 2030 — Das angestrebte Jahr, bis zu dem die überwiegende Transformation der Polizei-IT in die neue Zielarchitektur abgeschlossen sein soll.
- Mitte 2027 — Bis dahin sollen alle Bundesländer ihre Daten ins gemeinsame Datenhaus eingespeist haben; derzeit sind erst Rheinland-Pfalz und das Saarland angebunden.
Im Detail
Ein Abschluss ist derzeit noch nicht abschließend zu benennen, eine überwiegende Transformation in die Zielarchitektur wird für 2030 angestrebt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6634, S. 3
Das Programm P20 — Deutschlands größtes Polizei-IT-Modernisierungsvorhaben — kommt voran, ist aber noch weit von seiner Fertigstellung entfernt. Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6634) einen detaillierten Überblick über den aktuellen Stand gegeben. Kern des Programms P20 ist der Aufbau eines gemeinsamen Datenhausökosystems, in dem alle deutschen Polizeibehörden — Bund und Länder — ihre Daten künftig einheitlich verarbeiten sollen.
Was ist das Programm P20?
P20 steht für „Polizei 2020“ und wurde ins Leben gerufen, um die stark fragmentierte IT-Landschaft der deutschen Polizei zu konsolidieren. Statt dutzender unverbundener Einzelsysteme soll ein zentrales Datenhausökosystem entstehen, das Vorgangsbearbeitung, Fahndung, statistische Auswertung und Verbunddaten bündelt. Laut Drucksache umfasst das Programm aktuell 13 Release Trains und 38 Projekte. Hinzu kommen 12 sogenannte Shared Services für programmübergreifende Aufgaben wie Datenschutz, Testmanagement und Risikobewertung.
Der zeitliche Horizont ist ambitioniert: Eine überwiegende Transformation in die Zielarchitektur strebt die Bundesregierung für 2030 an. Einen verbindlichen Abschlusstermin nennt sie nicht. Die Komplexität des Vorhabens ergibt sich aus der föderalen Struktur: Nicht alle Serviceangebote können von allen Polizeien gleichzeitig genutzt werden, was die Koordination erheblich erschwert.
Finanzen: Hunderte Millionen Euro, aber hohe Ausführungslücken
Die beigefügten Haushaltsdaten zeigen ein wiederkehrendes Muster: Die tatsächlich verausgabten Mittel (IST) bleiben regelmäßig deutlich hinter den Planansätzen (SOLL) zurück. Im Zentralstellenbudget des Bundes wurden 2025 beispielsweise 73,1 Mio. Euro ausgegeben, obwohl der Planansatz bei 122,9 Mio. Euro lag. Für 2026 ist ein Ansatz von 153,9 Mio. Euro vorgesehen. Beim Polizei-IT-Fonds, der von Bund und Ländern gemeinsam gespeist wird, lagen die tatsächlichen Ausgaben 2024 bei 93,4 Mio. Euro gegenüber einem SOLL von 75,2 Mio. Euro — hier wurde der Plan ausnahmsweise übertroffen. Insgesamt wurden über den Polizei-IT-Fonds von 2020 bis 2025 rund 334 Mio. Euro tatsächlich ausgegeben.
Anbindung der Länder: Erst zwei von sechzehn
Beim sogenannten Einzug der Landespolizeibehörden in das gemeinsame Datenhaus steht das Projekt noch am Anfang. Zum Zeitpunkt der Antwort sind lediglich Rheinland-Pfalz und das Saarland produktiv angebunden. Das oberste Gremium des Programms, der Verwaltungsrat des Polizei-IT-Fonds, hat beschlossen, das Datenhaus bis Mitte 2027 mit den Daten aller Teilnehmer zu befüllen. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt offen.
Biometrischer Internetabgleich: Neue Befugnisse geplant
Ein besonders grundrechtssensibles Thema bildet den zweiten großen Block der Anfrage. Im Zusammenhang mit dem P20-Programm plant die Bundesregierung neue Polizeibefugnisse, die einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten ermöglichen sollen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe — für das BKAG, das Bundespolizeigesetz und die Strafprozessordnung — wurden am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und befinden sich im Gesetzgebungsverfahren.
Laut Regierungsantwort darf der Abgleich nur bei schwerem Tatverdacht (§ 100a Abs. 2 StPO) oder einer konkretisierten Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter angeordnet werden. Die dabei erhobenen Daten sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zu löschen; ein Echtzeit-Abgleich ist ausdrücklich unzulässig. Das seit 2008 bestehende Gesichtserkennungssystem des BKA dient hingegen dem Abgleich mit dem polizeilichen Datenbestand und ist von den neuen Internet-Befugnissen zu trennen.
Für die Frage, ob und wann Befugnisse zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung — also das Erkennen von Personen in Echtzeit im öffentlichen Raum — geschaffen werden, erklärt die Bundesregierung, die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung steht damit noch aus.
KI bei P20: Noch kein Einsatz
Auf die Frage, ob beim Programm P20 bereits Künstliche Intelligenz im Sinne der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 zum Einsatz kommt, lautet die klare Auskunft der Bundesregierung: derzeit nicht. Eine KI-Plattform (MVP KI-Plattform) befindet sich zwar im aktiven Entwicklungsstadium, gilt aber nach behördlichem Verständnis noch nicht als KI im Sinne der EU-Verordnung. Eine abschließende Entscheidung über den Technologieeinsatz für die geplante Datenanalyseplattform ist noch nicht gefallen.
Das Programm P20 berührt damit gleich mehrere politisch sensible Bereiche: den digitalen Umbau des Sicherheitsstaats, den Datenschutz bei Polizeidaten und die Frage, wie weit automatisierte Gesichtserkennung in Deutschland künftig rechtlich zulässig sein soll. Weitergehende Einblicke in die digitale Sicherheitsarchitektur bieten auch die Berichte zur Schwarzarbeitskontrolle und Opferschutz sowie zur Bundeswehr Multi-Domain Task Force.
Weiterlesen:
- Menschenhandel: Opferschutz bei Schwarzarbeitskontrolle lückenhaft
- Bundeswehr Multi-Domain Task Force: 23 Fragen zur Aufstellung
- Kein Missbrauch des Jugendschutzes für politische Zensurvorhaben
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, über die Polizeidaten gespeichert sind oder gespeichert werden könnten — insbesondere Tatverdächtige, Beschuldigte und polizeipflichtige Personen im Sinne des Gefahrenabwehrrechts. Mittelbar betroffen sind auch unbescholtene Personen, deren biometrische Bilder aus dem Internet beim Abgleich verarbeitet werden. Alle Polizeibehörden von Bund und Ländern sind als Nutzer des Systems betroffen.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen beantwortet, verweist bei Haushaltsfragen (19, 20) auf eine beigefügte Anlage. Bei Fragen zu konkreten Produktentscheidungen (Frage 21b, 15) verweist sie auf laufende Gesetzgebungsverfahren und noch nicht abgeschlossene Prüfprozesse. Die Frage zu Landespolizei-Fachanwendungen (13) lehnt sie mit Verweis auf Länderzuständigkeit ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 23.06.2026) KI-Gesichtserkennung: Große Pläne für deutsche Polizei →
- Release Train (RT)
- Eine organisatorische Einheit im Programm P20, die mehrere zusammenhängende Projekte bündelt und koordiniert entwickelt.
- Hypothetische Datenneuerhebung (hyDaNe)
- Ein datenschutzrechtliches Konzept, das kennzeichnet, mit welcher grundrechtlichen Eingriffsintensität Daten ursprünglich erhoben wurden, damit diese Information bei einer späteren Nutzung berücksichtigt werden kann.
- Polizei-IT-Fonds (PIF)
- Ein gemeinsamer Fonds von Bund und Ländern, der die IT-Modernisierung der deutschen Polizei finanziert und vom Verwaltungsrat des Polizei-IT-Fonds gesteuert wird.
Was ist das Programm P20?
P20 ist ein Bund-Länder-Programm zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Datenhaltung und Datenverarbeitung bei der deutschen Polizei. Es umfasst aktuell 13 sogenannte Release Trains und 38 Projekte.
Wann ist P20 abgeschlossen?
Die überwiegende Transformation in die Zielarchitektur ist laut Bundesregierung für 2030 angestrebt. Ein genauer Abschlusstermin lässt sich nach Angaben der Bundesregierung noch nicht benennen.
Was ist der biometrische Internetabgleich?
Dabei darf die Polizei bereits vorliegende biometrische Daten — z. B. ein Foto einer verdächtigen Person — mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet automatisiert abgleichen. Die dabei erhobenen Daten sind nach dem Abgleich unverzüglich zu löschen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6634 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































