- Mobit e.V. erhielt rund 1,1 Mio. Euro Bundesmittel seit 2020
- Landesjugendring Thüringen bekam über 1,5 Mio. Euro aus dem Bund
- Fragen zu Ministertreffen wies Bundesregierung als unzumutbar zurück
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6756 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Aktionsbündnis ‚Widersetzen‘ hat zum AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt zu Protesten aufgerufen. Die AfD-Fraktion hat in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6446 bei der Bundesregierung nachgefragt, ob mehrere der an den Protesten beteiligten Organisationen staatliche Fördermittel erhalten haben. Hintergrund ist Artikel 21 Grundgesetz, der Parteien ein Recht auf Chancengleichheit garantiert. Die Anfrage bezieht sich auf 55 Einzelfragen zu 17 Organisationen und deckt den Zeitraum 2020 bis 2026 ab.
- 1.960 Tsd. Euro — NaturFreunde Thüringen e.V. erhielt laut Tabelle insgesamt ca. 1.960 T€ aus BMI- und BMBFSFJ-Mitteln (2020–2026).
- 1.465 Tsd. Euro — BUND Landesverband Thüringen e.V. erhielt diesen Gesamtbetrag aus BMUKN-Mitteln im Zeitraum 2020–2026.
- 1.097,78 Tsd. Euro — Mobit e.V. erhielt diese Summe aus BMBFSFJ-Mitteln (Haushaltsjahre 2024 und 2025).
- 1.531,08 Tsd. Euro — Landesjugendring Thüringen e.V. erhielt diesen Gesamtbetrag über BMBFSFJ (2020–2026).
- 1,10 Tsd. Euro — VVN-BdA e.V. erhielt diesen Betrag aus BMBFSFJ-Mitteln (2023 und 2024), laut Tabelle als Letztempfänger.
Im Detail
Die Bundesregierung vergibt Zuwendung unter strikter Beachtung geltenden Rechts. Zu dem in der Frage genannten Zweck wurden keine Unterstützungen gewährt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6756, Frage 54
Staatliche Förderung von Organisationen, die aktiv zu Protesten gegen einen Parteitag der größten Oppositionspartei aufrufen — das ist die politische Kernfrage hinter der Antwort der Bundesregierung vom 26. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6756). Die Drucksache beantwortet 55 Einzelfragen der AfD-Fraktion aus der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6446 und legt erstmals ressortübergreifende Förderdaten für 17 Organisationen offen, die an den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt beteiligt sind.
Staatliche Förderung der beteiligten Organisationen
Aus der Fördertabelle in der Anlage zur Drucksache geht hervor, dass mehrere der angefragten Organisationen tatsächlich Bundesmittel erhalten haben. Die NaturFreunde Thüringen e.V. erhielten laut Tabelle aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Bildung, Forschung, Familie, Senioren und Jugend (BMBFSFJ) insgesamt rund 1,96 Mio. Euro im Zeitraum 2020 bis 2026. Der BUND Landesverband Thüringen e.V. bekam aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz (BMUKN) rund 1,47 Mio. Euro. Mobit e.V. — ein Verein zur Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen — erhielt über das BMBFSFJ rund 1,1 Mio. Euro, der Landesjugendring Thüringen e.V. über denselben Haushalt rund 1,53 Mio. Euro. Die VVN-BdA erhielt als Letztempfänger insgesamt rund 1.100 Euro über das BMBFSFJ. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erfurt e.V. und MigraNetz Thüringen e.V. verzeichnen kleinere Beträge in der Tabelle.
Was gilt bei staatlicher Parteienfinanzierung?
Artikel 21 des Grundgesetzes garantiert Parteien das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Daraus folgt für den Staat die Pflicht zur Neutralität — er darf keine Partei bevorzugen oder benachteiligen, weder direkt noch durch finanzielle Unterstützung von Organisationen, die gezielt gegen eine bestimmte Partei agieren. Die AfD-Fraktion berief sich auf diesen Grundsatz, als sie nach der staatlichen Förderung der beteiligten Protest-Organisationen fragte. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf Frage 53 sinngemäß auf frühere Antworten in BT-Drs. 20/15101 und erklärte zu Frage 54, dass Zuwendungen unter strikter Beachtung geltenden Rechts vergeben werden und zu dem in der Frage genannten Zweck keine Unterstützungen gewährt wurden.
Direktunterstützung der Kampagne verneint
Zur konkreten Frage nach der Kampagne von „Widersetzen Erfurt“ vom 9. Mai 2026, bei der laut Fragesteller 60.000 Haushalte in Erfurt angesprochen worden sein sollen, antwortete die Bundesregierung knapp: Sie hat die Kampagne weder unterstützt noch unterstützt sie diese. Eine finanzielle oder logistische Beteiligung an der Kampagne selbst wird damit ausgeschlossen.
Zahlreiche Fragen ohne inhaltliche Antwort
Alle 17 Fragen zu persönlichen Treffen von Regierungsvertretern mit den genannten Organisationen (Fragen 4, 7, 10, 13 usw.) wies die Bundesregierung pauschal unter Berufung auf Unzumutbarkeit zurück. Das Bundesverfassungsgericht habe in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit stehe (BVerfGE 147, 50). Das Sichten sämtlicher Ministerkalender über zwei Legislaturperioden — für geschätzte 300 Arbeitstage je Person — würde die laufende Arbeitsfähigkeit der betreffenden Ministeriumsmitarbeiter gefährden. Das BMBFSFJ konnte zudem für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 noch keine vollständigen Förderdaten zu Letztempfängern vorlegen; diese sollen nachgereicht werden.
Für den Deutschen Gewerkschaftsbund, der unter dem Motto „Zusammenstehen“ zu den Protesten aufgerufen hatte und dem 106 Unterstützer-Organisationen folgen, verwies die Bundesregierung auf die bereits vorliegende Antwort in BT-Drs. 21/6243 auf Frage 1.
Die staatliche Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und die damit verbundenen Fragen zur Parteiengleichheit sind ein wiederkehrendes Thema im Bundestag. Auch in anderen Kontexten — etwa bei der Zollreform 2026 oder Debatten zur Kirchlichen Entwicklungshilfe — stellt sich die Frage nach Transparenz bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. Die Diskussion um externe Dienstleister der Integrationsbeauftragten zeigt, wie sensibel der Bundestag auf entsprechende Ausgaben reagiert.
Weiterlesen:
- Kirchliche Entwicklungshilfe: BMZ zahlte 2020–2025 über 1,8 Mrd. Euro
- Integrationsbeauftragte: 390.200 Euro externe Dienstleister im ersten Jahr
- Zollreform 2026: Geldwäsche und Finanzkriminalität im Visier
Betroffen sind zum einen die angefragten Organisationen, die zu Protesten aufrufen und deren Finanzierung nun öffentlich dokumentiert ist. Zum anderen ist die Frage nach der Chancengleichheit für alle im Bundestag vertretenen Parteien politisch relevant, da staatlich mitfinanzierte Organisationen in parteipolitische Auseinandersetzungen eingreifen können.
Die Bundesregierung hat die Fragen zu Fördermitteln (Fragen 2, 5, 8 etc.) durch einen Verweis auf eine Anlage mit Fördertabelle beantwortet — damit sind die Kernfragen inhaltlich beantwortet. Die Fragen zu persönlichen Treffen auf Leitungsebene (Fragen 4, 7, 10 etc.) hat sie unter Berufung auf Unzumutbarkeit vollständig verweigert und dabei auf BVerfGE 147, 50 verwiesen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie und Jugend (BMBFSFJ) hat für die Jahre 2025/2026 noch keine vollständigen Daten zu Letztempfängern vorgelegt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.06.2026) AfD-Parteitag Erfurt: Staatliche Förderung von Protestorganisationen →
- Letztempfänger
- Organisation, die staatliche Fördermittel nicht weitergeleitet bekommt, sondern selbst final erhält und verwendet.
- Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 GG)
- Verfassungsrechtlicher Grundsatz, wonach der Staat alle politischen Parteien gleich behandeln muss — insbesondere keine bevorzugen oder benachteiligen darf.
- Zumutbarkeitsvorbehalt
- Das parlamentarische Informationsrecht gilt laut Bundesverfassungsgericht nur soweit die Beantwortung für die Regierung zumutbar ist — bei unverhältnismäßigem Aufwand kann sie verweigert werden.
Welche Organisationen haben Bundesmittel erhalten?
Laut Fördertabelle in der Anlage zu BT-Drs. 21/6756 erhielten u.a. NaturFreunde Thüringen e.V. rund 1.960 Tsd. Euro (BMI + BMBFSFJ), Mobit e.V. ca. 1.098 Tsd. Euro, der Landesjugendring Thüringen e.V. ca. 1.531 Tsd. Euro sowie der BUND Landesverband Thüringen ca. 1.465 Tsd. Euro.
Hat die Bundesregierung die Protestkampagne direkt unterstützt?
Nein. Zu Frage 1 antwortete die Bundesregierung ausdrücklich, dass sie die Kampagne von 'Widersetzen Erfurt' weder unterstützt hat noch unterstützt.
Warum beantwortete die Regierung manche Fragen nicht?
Die Fragen zu persönlichen Treffen auf Ministeriumsleitungsebene wies die Bundesregierung als unzumutbar zurück, da das Sichten aller Ministerkalender über zwei Legislaturperioden die Arbeitsfähigkeit der Ministerien gefährden würde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6756 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































