- 18 Fragen zu Tiertransporten aus Deutschland in Drittstaaten seit 2015
- Kontrolldichte bei Kälbertransporten und Rechtsverstöße im Fokus
- Linke fragt nach nationalem Verbot in Tierschutz-Hochrisikostaaten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7216 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
EU-weit gelten für den Transport lebender Tiere Mindeststandards nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Diese Vorschriften greifen jedoch nur innerhalb der EU — sobald Tiere die Außengrenze passieren, entfällt der direkte Durchsetzungsmechanismus der EU. Im Herbst 2024 starben laut der Vorbemerkung der Fragesteller 69 trächtige Rinder an der bulgarisch-türkischen Grenze. Der Bundesrat hat mit der Drucksache 310/25 eine Entschließung zum Tierschutz bei Transporten in Drittstaaten verabschiedet. Die Bundestierschutzbeauftragte hat sich laut Anfrage für ein nationales Verbot von Transporten in sogenannte Hochrisikostaaten ausgesprochen.
Im Detail
Besonders problematisch sind Transporte in sogenannte „Tierschutzhochrisikostaaten“, in denen EU-Tierschutzstandards häufig nicht eingehalten oder nicht wirksam durchgesetzt werden können.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7216
Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der Europäischen Union stehen seit Jahren in der Kritik von Tierschutzorganisationen und Wissenschaft. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7216 vom 20. Juli 2026 verlangt die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung umfassende Auskunft über Umfang, Kontrolldichte und rechtliche Rahmenbedingungen dieser Transporte — mit besonderem Fokus auf Kälbertransporte und sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten.
Tiertransporte in Drittstaaten: Was die Anfrage konkret erfragt
Die 18 Fragen der Abgeordneten um Ina Latendorf (Die Linke) decken den gesamten Zeitraum von 2015 bis 2025 ab. Gefragt wird nach der Gesamtzahl lebend exportierter Tiere, aufgeschlüsselt nach Tierart, Altersgruppe, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland. Daneben erkundigt sich die Anfrage nach der Anzahl festgestellter Rechtsverstöße und danach, bei wie vielen Kälbertransporten die vorgeschriebene Versorgung — Tränken, Pausen, ausreichendes Platzangebot — nicht eingehalten wurde. Auch die Frage, bei wie vielen Transporten die tatsächliche Dauer die geplante überschritten hat, ist Gegenstand der Anfrage.
Was gilt aktuell?
Innerhalb der EU gelten für den Transport lebender Tiere die Mindeststandards der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Diese Vorschriften verpflichten unter anderem zu regelmäßigen Tränke- und Ruhepausen sowie zu ausreichend Platz im Transportfahrzeug. Sobald Tiere jedoch die EU-Außengrenze passieren, endet die direkte Durchsetzungsmöglichkeit europäischer Behörden. Das fehlende Kontrollregime jenseits der EU-Grenzen ist ein zentrales Problem, das auch in wissenschaftlichen Veröffentlichungen dokumentiert ist. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtet in § 2 grundsätzlich dazu, Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen — die Anfrage fragt die Bundesregierung explizit, welche Transportdauer sie damit für vereinbar hält.
Kälberexporte und struktureller Überschuss
Ein besonderer Schwerpunkt der Tiertransporte in Drittstaaten liegt auf Kälbern. In der Milchwirtschaft werden männliche Kälber für die Milchproduktion nicht benötigt und häufig ins Ausland exportiert — auch in Länder weit außerhalb der EU. Die Fragesteller wollen wissen, wie viele Kälbermastplätze in Deutschland zwischen 2015 und 2025 vorhanden waren und in welchem Umfang Exporte stattfanden, weil inländische Aufzuchtkapazitäten fehlten. Zudem fragt die Anfrage nach dem sogenannten „Sammelstellen-Hopping“: Dabei werden Kälber schrittweise von einer Sammelstelle zur nächsten weitertransportiert, was die tatsächliche Reisezeit erheblich verlängert. Die Linke fragt, ob sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Begrenzung dieser Zwischenstopps einsetzt.
Bund-Länder-Maßnahmenkatalog noch ausstehend
Im Juni 2025 hatte das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat angekündigt, einen Bund-Länder-Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, um tierschutzwidrige Vorfälle wie den Tod von 69 trächtigen Rindern an der bulgarisch-türkischen Grenze im Herbst 2024 künftig zu verhindern. Die Anfrage fragt, ob dieser Katalog inzwischen abgeschlossen ist, wo er veröffentlicht wurde und welche konkreten Maßnahmen er enthält — oder falls nicht: welche Vorschläge aktuell noch abgestimmt werden und wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist.
Forderung nach nationalem Verbot in Hochrisikostaaten
Die Bundestierschutzbeauftragte hat sich laut Drucksache für ein nationales Verbot von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten außerhalb der EU ausgesprochen. Die Anfrage verlangt von der Bundesregierung eine Bewertung dieser Position und Auskunft darüber, welche konkreten Schritte zur Umsetzung eines solchen Verbots geprüft oder geplant werden. Ebenfalls thematisiert wird, ob die Bundesregierung den Vorstoß des früheren Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir weiterverfolgt, auf EU-Ebene ein grundsätzliches Verbot von Transporten in Staaten ohne vergleichbare Tierschutzstandards zu erreichen. Auch die Unterstützung der Bundesregierung für die Bundesratsentschließung 310/25 sowie einen Änderungsantrag der EVP-Delegation im Europäischen Parlament ist Gegenstand der Anfrage.
Die Bundesregierung hat bis zum 10. August 2026 Zeit, die 18 Fragen zu beantworten. Ob und in welchem Umfang detaillierte Daten zu Exportzahlen und Kontrollergebnissen vorliegen, wird die Antwort zeigen. Weiterführende Informationen zur Datenlage bei anderen Tierschutz- und Versorgungsthemen zeigen, dass lückenhafte Statistiken ein wiederkehrendes Problem in Anfragen an die Bundesregierung sind.
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Betroffen sind Landwirte, die Tiere in Drittstaaten exportieren, sowie die zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer, die für Kontrollen verantwortlich sind. Mittelbar sind Verbraucher betroffen, die Wert auf Tierschutzstandards bei Lebensmitteln legen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7216) ist am 20. Juli 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen — die Antwort ist bis zum 10. August 2026 fällig. Danach wird die Antwort als neue Drucksache veröffentlicht.
- Tierschutz-Hochrisikostaat
- Begriff aus dem Tierschutzdiskurs für Länder außerhalb der EU, in denen keine mit EU-Recht vergleichbaren Tierschutzstandards gelten oder durchgesetzt werden.
- Sammelstellen-Hopping
- Praxis, bei der Kälber nacheinander über mehrere Sammelstellen transportiert werden, was die Gesamtreisezeit erheblich verlängert.
- Muttergebundene Kälberaufzucht
- Haltungsform, bei der Kälber nicht frühzeitig von der Mutterkuh getrennt, sondern von ihr gesäugt und aufgezogen werden — gilt als tierfreundlichere Alternative.
Was sind Tierschutz-Hochrisikostaaten?
Laut Drucksache bezeichnet der Begriff Staaten außerhalb der EU, in denen EU-Tierschutzstandards häufig nicht eingehalten oder nicht wirksam durchgesetzt werden können.
Warum werden Kälber besonders oft exportiert?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller gibt es in der Milchwirtschaft einen strukturellen Kälberüberschuss — männliche Kälber werden für die Milchproduktion nicht benötigt und daher häufig exportiert.
Was ist das Sammelstellen-Hopping?
Dabei werden Kälber schrittweise von einer Sammelstelle zur nächsten transportiert, was die tatsächliche Transportdauer erheblich verlängert und die Belastung für die Tiere erhöht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7216 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


















































